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Jagen auf Schwarzwild

05/08/2011
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Jagen auf Schwarzwild

Das Schwarzwild ist die einzige Wildart, die nicht die gesetzlich vorgeschriebene Abschussplanungen enspricht bzw. darf fast ganzjährig bejagt werden. Es gibt bloß die begrenzte Jagdzeiten (16.Juni bis 31. Jan), nun darf die Jagd auf Überläufer und Frischlinge das ganze Jahr über gemacht werden. Erhöhter Jagddruck und sinkende Jagdmoral haben mehrfach zur Vernichtung der Sozial- und Altersklassenaufbau der Bestände geführt, was nicht wohl das Fehlen älterer Stücke, speziell starker Keiler zur Folge hatte, sondern vielerorts auch zu einer erschreckenden Verzwergung erzielte. Um dieser Tendenz entgegenzuwirken, haben sich passende private Initiativen Schwarzwildhegeringe geeignet, deren einziges Ziel es ist, einen Schwarzwildbestand mit ausgewogener Altersgliederung zu schaffen, der in seiner Stückzahl für die Landeskultur tragbar ist und eine angemessene Bejagung nachhaltig bietet.

Als Muster hat sich das auf wahlfreier Einigung beruhende „Helmstedter Modell" bewiesen, das mittlerweile fast landesweit Zustimmung gefunden hat. Die bewährten Vorschriften der 2. Fortschreibung dieses Modells enthalten folgende 11 Punkte:

1) Stücke über 50 kg dürfen nicht getötet werden. Dem Hegering bzw. den Hegegemeinschaften (HGM) soll es überlassen bleiben, die Gewichtsschwelle zu verändern. Die Toleranzgrenze darf 10% nach oben nicht übertreten.

2) Aus einer Rotte ist erstmal immer wieder das schwächste Stück zu töten. Einzeln ziehende Stücke sind, allgemein sie nicht unter und  zuzuordnen sind, im Allgemeinen zu schonen.

3) Bunte und kranke Schwarzwildtiere sind im ganzen Jahr bei Achtung der gesetzlichen Schusszeit und waidmännischer Grundsätze ohne Gewichtsbegrenzung frei.

4) Frischlinge aber sind früh und scharf zu bejagen. Wenn das Streifenmuster schwindet, soll mit der Bejagung angefangen werden.

5) Von den Oberläufern sind zuallererst schwache Wildtiere zu strecken. Männliche Überläufer sind nach Gelegenheit zu retten. Die Gewichtsgrenze von 50 kg darf in den Sommerzeiten nicht ausgeschöpft werden.

6) Ein Stamm alter, erfahrener Bachen ist aber zu bewahren.

7) Falls nötig, könnten in den HGM einzelne Bachen freigegeben werden. Diese Abschüsse sollen der Einzeljagd reserviert bleiben.

8) Dabei sind zu Beginn Bachen, die zur Unzeit, wenigstens solche, die in der Zeit vom 01.Jul bis 30.Nov gefrischt haben, samt Nachwuchs dem Bestand zu entnehmen.

9) Schwarzwild in Gruppen sind innerhalb der HGM kontingentiert freizugeben und ab 01.Sep zu bejagen. Das ist schon gütlig für Schwarzwildtiere, die zumindest 5 Jahre alt sind oder + 100 kg wiegen.Das Gewaff sollte, die Schwarte könnte bei Trophäenschauen vorgestellt werden.

10) Vom 01.Feb bis 15.Juni soll die Bejagung auf Schwarzwild in der Regel langsam aufhören. Der Abschuss von Überläufern in der Schonzeit würde praktisch ein 360-tägiges Jagen des Schwarzwildes mit den bekannten negativen Folgen gleichkommen.In Schadensfällen könnten in der Zeit vom 01.Feb bis 31.März unter Aufmerksamkeit der Gewichtsgrenze von 50 kg Frischlinge des Vorjahres und diese aus demselben Jahr getötet werden.

Vom 01.Apr bis 15.Jun sind aber noch Stücke bis 25 kg (aufgebrochen) frei. Darüber hinaus zur Prävention unzumutbarer Schäden in der Zeit vorn 01.Feb bis 15.Jun sind Anträge auf Abschluss stärkerer Keiler an die HGM zu richten.

11) Die Häufigkeit der Bejagung muss sich nach der Bestandstendenz richten und wird in den HGM stark festgelegt. Eine Linie mit folgender Gliederung ist anzustreben:

Stärkere Gruppenkeiler  10%, Überläufer 20%, Stücke unter 50 kg (höchstens) Frischlinge 70%.

Als Richtzahl soll gelten: Auf 3-4 Frischlinge ein Überläufer. Die vorstehenden Grundsätze der Bejagung sollen bei Gesellschaftsjagden und auf der Einzeljagd logisch verwendet werden.

Die Keiler sind wie keine andere Wiltiere auf die waidmännische Haltung der Jäger angewiesen. Das Lüneburger Modell stützt sich auf wahlfreie Beschlüsse der Jägerschaften im früheren Regierungsbezirk Lüneburg. Es fordert jedem Wildjäger ein hohes Maß an Können und Verantwortungsbewußtsein ab. Zuverlässigkeit ist das Fundament für eine erfolgreiche Bejagung.

Mittels erneuter Ausbrüche der Schweinepest und die damit häufig verbundenen Aufhebungen der Schonjahreszeiten des Schwarzwildes entsprechend einer nätigen, schnellen Minderung der Bestände wurden in vielen Schwarzwildbezirken des Bundesgebietes die Resultate jahrelanger erfolgreicher Arbeit in kürzester Zeit unglücklicherweise mangelhaft. Allerdings sollen wir uns folglich nicht demotivieren lassen und die eingeschlagene Strecke nach dem jeweiligen Ende der Seuchenzüge wieder einschlagen.

Altersklassenmanagement im Jagdrevier

Ein wichtiges Ziel der Abschussplanung beim Schalenwild ist es, das Wild durch Herbeiführung eines ausgewogenen Altersklassenaufbaues zur Wildbretgewinnung ideal anzuwenden sowie die Gelegenheit zu schaffen, alljährlich eine befriedigende Zahl an alten und starken Trophäenträgen zu töten. Das reicht nun aus, wenn ein korrekt durchgeführter Wahlahschuss die Gewähr gibt, dass eine entsprechende Zahl männlicher Wildtiere das Zielalter (bei Rotwild - 12 Jahre, hei Damwild - 8 Jahre, Muffelwild - 6 Jahre, Schwarzwild - 5 Jahre und Rehwild - 5 Jahre) erreicht. Der Großanteil des Abschusses wird in der Jugendklasse getan. In der Mittelklasse limitiert sich die Auslese auf die Erlegung einzelner abschussnötiger Tiere. Gebietsweise anders mit Ausnahme des Rehwilds. So entwickelt sich die Pyramide, die sich so beim männlichen als auch beim weiblichen Wildtier aus allen Altersklassen aufbaut und die sicher stellt, dass jährlich einzelne Tiere im Reifealter getötet werden können.

Hochwildhegeringe

Hochwildarten lassen sich schließlich nicht an bestimmte Reviere binden, sondern brauchen einen größeren Biotop. Feld- und Waldreviere, die innerhalb des Vorkommensbezirkes an dem gleichen Wildverbleiben erhalten sind, bauen auf freiwilliger Basis, in manchen Bundesländern ebenso auf behördliche Beschaffenheit, Hegeringe oder Hegegemeinschaften. Hier heisst es dann, großräumig in Tierbestanden zu überlegen und zu planen sowie über die eigenen Revierbegrenzungen hinwegzuschauen. Hochwildtiere könnten leider nicht kleinräumig, revierweise bewirtschaftet werden. Schlussbemerkungen wie z.B. - mein Rotwild oder dein Hochwild sollen für immer der Geschichte angehören. Ziel der Zusammenlegung ist eine nach den örtlichen Fakten gestaltetes Wildmanagement. Unter der Führung erfahrener Jäger vom Hochwild werden in Kooperation unter den Revierbezitzern und der zuständigen Jagddienststelle unter Aufmerksamkeit der lokalen Verhältnisse Zuwachsberechnungen und Abschusspläne getroffen.

Zu den gemeinsamen Angelegenheiten aller Beteiligten zählt im Besonderen eine lieber präzise Wildzählung zur genauen Bestandesermittlung. Die Abschussplanung mit dem Ziel eines ausgewogenen Altersklassenaulbaues findet statt so, dass sich nach Gelegenheit alle Jagdgebiete an der Abschusserfüllung beteiligen. Trophäenträger der höheren Altersklassen aber werden fallweise als Gruppenabschüsse freigeben. Jagdreviere, in der beispielsweise einen I A Hirsch  erlegt haben, sind hinterher, während eines örtlich verschieden festgesetzten Zeitraumes, für einen Abschluss innerhalb dieser Reifeklasse blockiert. Die Hegeschau, die im Frühjahr stattfindendet dient der Erfolgsüberprüfung und deswegen zur selben Zeit der Schulung und weiteren Planung.

 

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