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Landschaftspflege Ökologie Artenschutz - Jagd und Naturschutz

19/06/2019
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Landschaftspflege Ökologie Artenschutz - Jagd und Naturschutz

Landschaftspflege Ökologie Artenschutz - Jagd und Naturschutz
Angesichts der Gefährdungen, denen Natur und Landschaft durch vielfältige Nutzungsansprüche ausgesetzt sind, ist Naturschutz zu einer der wichtigsten gesellschaftspolitischen Aufgaben unserer Zeit für die Sicherung von Gegenwart und Zukunft geworden. Die Bedeutung des Naturschutzes wurde durch die Aufnahme einer Staatszielbestimmung in das Grundgesetz und in verschiedenen Länderverfassungen nachdrücklich unterstrichen. Naturschutz ist wesentliche Voraussetzung für eine nachhaltige zukunftsfähige Entwicklung, deren Notwendigkeit seit der Konferenz von Rio besonders deutlich geworden ist.

Die Aufgabe des Naturschutzes kann der Staat nicht allein bewältigen. Naturschutz ist vielmehr auch auf die verständige Mithilfe des einzelnen Bürgers angewiesen. Dies gilt in erster Linie für die Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, die der Bürger nicht nur unter dem Druck staatlichen Zwangs, sondern aus innerer Überzeugung leisten sollte. Aber auch dort, wo keine unmittelbaren gesetzlichen Verpflichtungen bestehen und es auf freiwilligen Einsatz ankommt, ist jedermann gefordert, sich der eigenen Verantwortung für die Umwelt bewusst zu sein. Dies gilt insbesondere für den Jäger im Revier, der durch seine umfangreiche Ausbildung über die komplizierten Zusammenhänge des Naturhaushaltes Kenntnis hat und seine Mitmenschen am vorgelebten Beispiel von der Bedeutung des Naturschutzes überzeugen kann.

• Welche Bedeutung hat die Jagd für den Naturschutz?
Inhalt des Jagdrechts ist an erster Stelle die Hege der wildlebenden jagdbaren Tiere. Die Sicherung und Pflege ihrer Lebensgrundlagen als Hegeziel bedeutet aber nichts anderes als Biotoppflege und Biotopgestaltung. Mit der sogenannten Biotophege versuchen Jäger, nicht mehr voll funktionstüchtige Ökosysteme für Flora und Fauna zu optimieren. Die verschiedenen Lebensbereiche innerhalb der Jagdbezirke sollen dabei so angereichert werden, dass eine Regeneration aller heimischen Arten dauerhaft gesichert ist.

Jäger und Grundeigentümer sind durch das Bundesjagdgesetz und aus ihrem Selbstverständnis heraus zum Schutz der Natur verpflichtet. Nur vielfältig strukturierte und möglichst naturnahe Lebensräume bieten den heimischen Wildtieren mit einer Vielzahl von Pflanzenarten optimale Lebensbedingungen. Wenn sie verschwinden oder beeinträchtigt werden, leiden Wild sowie andere Tier- und Pflanzenarten gleichermaßen darunter.

Jagd und Naturschutz sind keine Gegensätze, sondern verhalten sich wie zwei Kreise, die sich hinsichtlich gemeinsamer Aufgaben überschneiden. Jagd unterstützt vielfach Naturschutzstrategien und trägt zum Erhalt der biologischen Vielfalt bei. Damit ist eine Bestandsgefährdung einer Wildart durch eine andere Art ausgeschlossen. Auch die Konvention von Rio über die biologische Vielfalt von 1992 führt aus, dass Naturschutz mit einer nachhaltigen, vernünftigen Nutzung natürlicher Ressourcen vereinbar ist. So ist die Jagd in Deutschland auch am Nachhaltigkeitsprinzip ausgerichtet.

Die Bedeutung dieses Nutzungsaspektes des Naturschutzes wird nicht nur im Bundesnaturschutzgesetz klar herausgestellt. Auch die Umweltbehörde der Vereinten Nationen (IUCN) hat in ihrem „Strategiepapier für Naturschutz, Umweltschutz und nachhaltige Entwicklung“ zum Ausdruck gebracht, dass eine verantwortungsvolle Nutzung wildlebender Tier- und Pflanzenarten als erneuerbare natürliche Ressource dem Naturschutz sogar dienlich ist: „Jagd fördert den Schutz der Natur, macht ihn teilweise erst möglich und ist somit kein Gegensatz zum Naturschutz.“

• Welche Ziele verfolgen Naturschutz und Landschaftspflege?
Natur und Landschaft sind im besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln, dass
• die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes,
• die Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,
• die Pflanzen- und Tierwelt sowie
• die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft als Lebensgrundlage des Menschen und als Voraussetzung für seine Erholung in Natur und Landschaft nachhaltig gesichert sind (Bundesnaturschutzgesetz).

• Was ist unter Umweltschutz zu verstehen?
Umweltschutz umfasst alle Maßnahmen, die dazu dienen, eine ökologisch weitestgehend intakte Umwelt zu wahren und langfristig zu erhalten. Man unterscheidet zwischen technischem Umweltschutz (Reinhaltung von Luft, Wasser und Boden, Lärmbekämpfung) und biologischem Umweltschutz (Naturschutz und Landschaftspflege). Umweltplanung beschäftigt sich mit dem Ziel, die Umwelt so zu beeinflussen, dass die negativen menschlichen Einflüsse so gering wie möglich auf die Umwelt wirken können.

• Was ist Ökologie?
Der Begriff wurde 1866 von Ernst Haeckel geprägt. Er ist abgeleitet aus dem griechischen: oikos = Haus und logos = Lehre (Haushaltslehre der Natur).
Ökologie ist ein Teilbereich der Biologie. Sie ist die Lehre von den Beziehungen zwischen Lebewesen und ihrer Umwelt. Als Wissenschaft umfasst die Ökologie vorwiegend solche Einflüsse, die von außen, der belebten und unbelebten Umgebung auf den lebenden Organismus ausgeübt werden. Die vom Organismus ausgehenden Einflüsse auf die unbelebte Außenwelt werden ebenfalls untersucht, sofern sie biologisch bedeutungsvoll sind.

Beispiel: Schwarzwild bricht den Waldboden um, damit es Nahrung findet. Dabei übt es Einfluss auf die Organismen des Bodens aus. Die genaue Untersuchung dieses Einflusses ist ein Anliegen der Ökologie.

• Was versteht man unter Artenschutz?
Der moderne Naturschutz muss dem bedrohlichen Rückgang der Tier- und Pflanzenarten entgegenwirken. Ziel des Artenschutzes ist es, das zu erhalten, was Lebewesen zu ihrer Entwicklung und Lebensweise benötigen: Ausreichende Ernährungsmöglichkeiten, reine Luft, gesundes Wasser, Bewegungs- und Zufluchtsräume, Ruhe- und Rastbereiche, Plätze für die ungestörte Fortpflanzung.
Die wichtigste Aufgabe im Artenschutz ist der Schutz der Lebensräume. Dabei kommt es darauf an,
• die noch verbleibenden geeigneten Lebensräume zu erhalten und zu pflegen,
• gestörte oder entwertete Lebensräume zu verbessern,
• verlorengegangene durch neugeschaffene Lebensräume zu ersetzen, wo
sich Gelegenheit dazu bietet.

Nur in relativ wenigen Fällen ist für den Lebensraumschutz ein vollkommener Gebietsschutz, d.h. ein vollständiger oder doch weitgehender Verzicht auf eine Nutzung durch den Menschen, erforderlich und noch möglich.

Zu den Arten, die für ihren Fortbestand große, zusammenhängende Flächen mit charakteristischen Merkmalen benötigen, gehören einige Wirbeltiere, vor allem Sumpf- und Wasservögel, Greifvögel und Eulen. Einige von ihnen haben sich den Bedingungen ihres Ersatzlebensraumes Kulturlandschaft gut angepasst. Für sie genügen in der Regel geringfügige Nutzungs-und Veränderungsbeschränkungen. Andere benötigen naturnahe Verhältnisse und ihren Bedürfnissen entsprechend geschützte Gebiete, in denen eine Nutzung durch den Menschen weitgehend oder ganz unterbleiben muss (Naturschutzgebiete, Nationalparks).

Die weit überwiegende Mehrheit der Tierarten beschränkt sich auf klein- flächige Lebensräume, die mosaikartig in naturnahe, oft aber auch vom Menschen stark veränderte Lebensbereiche eingestreut sind. Für das Überleben dieser Arten genügt es, kleine und kleinste Flächen zu erhalten oder zu schaffen, die aber so dicht gestreut sein müssen, dass die einzelnen Vorkommen Verbindung untereinander halten können. Ziel des staatlichen Artenschutzes ist es, ein überregionales, landes- bzw. bundesweites Biotopverbundsystem zu schaffen.

Durch gezielte Maßnahmen in Revieren können auch Jäger zu Verbesserungen im Artenschutz beitragen: Nisthilfen, Krötenunterführungen und Krötenzäune, Öffnungen von Dachstühlen, Bewachung von Brutgebieten gegen Störungen, Beseitigung gefährdender Zäune und Leitungen, etc...

• Häufig spricht man von einem für eine Wildtierart geeigneten Biotop. Was versteht man darunter?
Ein Biotop ist ein charakteristischer Lebensraum oder Standort von Tieren und Pflanzen (z.B. Almwiese, Trockenhang, Seeufer). In diesem wird eine bestimmte Lebensgemeinschaft oder Biozönose begünstigt. Jede Biotopart charakterisiert bestimmte abiotische und biotische Faktoren. Da stets eine Wechselwirkung zwischen Boden, Wasser, Luft, Licht, Temperatur und unter den in diesen Bedingungen lebenden Organismen besteht, sind beide Faktoren bei einer Biotopbeschreibung heranzuziehen.

• Was meint der Begriff Biozönose?
Um eine Lebensgemeinschaft vollständig zu charakterisieren, müssen nicht nur die einzelnen Organismen und Arten, sondern auch ihre wechselseitigen Beziehungen untereinander (z.B. Räuber-Beute-Beziehung, parasitäre Lebensweise, symbiontische Lebensweise) sowie zur unbelebten Natur berücksichtigt werden. Eine solche Lebensgemeinschaft aus Pflanzen und Tieren wird als Biozönose bezeichnet.

• Was versteht man unter einem Ökosystem?
Dies ist das Zusammenwirken zwischen Biotop und Biozönose. Das Gesamtsystem unterliegt einer Selbstregulation. Wenn diese ungestört funktioniert, ist die Oberlebensfähigkeit des Ökosystems in einem selbst erhaltenen Gleichgewichtszustand gesichert. Ein Ökosystem grenzt sich nicht von selbst ab, sondern wird vom Betrachter festgelegt. So können Gartentümpel, eine Hecke, eine Trockenmauer oder ein Ackerrandstreifen als Ökosystem betrachtet werden.

• Was versteht man unter einem Habitat?
Der Begriff Habitat schränkt den Biotopbegriff insoweit ein, als dieser nur den Lebensraum in Bezug auf eine bestimmte lebende Art meint. Habitat beschreibt den Ort, an dem eine Tier- oder Pflanzenart regelmäßig anzutreffen ist. Sie umfasst die engste Umwelt einer Art. Die drei begrenzenden Faktoren eines Habitates sind Wasser, Nahrung und Raum (Unterschlupf, Nachtlager, Rückzugsgebiet, Überwinterungsplatz, etc.).

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