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Abrichten Abführen Gehorsamsübungen Abrichtung Reizen – Junghundeerziehung

23/04/2019
jaeger-werden
Abrichten Abführen Gehorsamsübungen Abrichtung Reizen – Junghundeerziehung

Abrichten Abführen Gehorsamsübungen Abrichtung Reizen – Junghundeerziehung
• In welchem Alter kann man mit der Grundabrichtung beginnen?
Einfache Gehorsamsübungen wie Herankommen auf Zuruf oder Pfiff, Sitz und Leinenführigkeit können bereits im Alter von drei bis vier Monaten ein- setzen. ln diesem Alter sollte aber noch auf jegliche Anwendung von Zwang verzichtet werden.

Je nach Reifegrad und Wesensfestigkeit beginnt die Grundabrichtung im Alter von acht bis zehn Monaten.

Im Jährlingsalter ist das Wesen des Hundes in der Regel so gefestigt, dass die Halt- oder Down- Dressur sowie Apportierübungen durchgeführt werden können.

• Was verstehen wir unter „Abrichten“ und „Abführen“?
Die planmäßige und gründliche Ausbildung des Hundes. Hierbei erhält er > für erwünschte Leistungen Lob und Leckerbissen, bei unerwünschtem Verhalten Strafe. Gestraft wird mit dem hart gesprochenen Wort „Pfui“, mit dem Anrucken der Leine, gegebenenfalls unter Benutzung des Dressurhalsbandes und im Ausnahmefall durch einen Gertenhieb - aber nie mit der Leine oder der bloßen Hand, Wir unterscheiden die Grundabrichtung und das jagdliche Abführen im Gelände.
Zur Grundabrichtung gehören: Leinenführigkeit, Setzen, Herankommen auf Ruf und Pfiff, Folgen frei bei Fuß sowie Haltmachen auf Ruf, Handhochheben und Trillerpfiff. Erst wenn der Hund hierin sicher ist und absoluten Gehorsam zeigt, folgen die Apportierübungen und schließlich das weitere jagdliche Abführen, die Arbeit vor und nach dem Schuss.

Merke: Der Gebrauchshund wird abgerichtet oder abgeführt, Schweiß- und Erdhunde werden eingearbeitet, Bracken eingejagt!

• Was ist Grundsätzliches bei Gehorsamsübungen zu beachten?
• Konsequenz bei der Abrichtung - der Hund muss zuverlässig erkennen können, welche Verhaltensweisen von ihm erwartet werden.
• Positives Verhalten muss in Form von Belohnungen verstärkt - nicht erwünschtes Verhalten konsequent unterbunden werden.
• Übungen sollten schrittweise erfolgen und nur auf bereits gefestigtem Verhalten aufbauen.
• Gehorsamsübungen sollten regelmäßig und nach Möglichkeit täglich stattfinden und in Abhängigkeit von der Konzentrationsfähigkeit und Aufnahmebereitschaft des Hundes nie länger als 10 bis 15 Minuten dauern.
• Wichtig: Sobald der Führer bei sich selbst Nervosität, Ungeduld und Reizbarkeit feststellt, sollte er sofort die Übung abbrec.hen, da sonst die Gefahr besteht, dass unkontrolliertes Führerverhalten zu Rückschlägen führt.

• Wo soll die Abrichtung erfolgen?
Manche Übungen beginnen zwar noch in geschlossenen Räumen, die weitere Abrichtung sollte dann aber möglichst schnell ins Freie verlegt werden. Es empfiehlt sich, den Ort der Abrichtung recht oft zu wechseln, damit sich der Hund an Umwelteinflüsse gewöhnt und sich schließlich z.B. bei Gehor-samsübungen nicht mehr beeinflussen lässt.

• Mit welchen Reizen wird der Hund abgerichtet und geführt?
Mit Hautreizen sowie Hör- und Sichtreizen.

• Welche Hautreize werden bei der Abrichtung unterschieden? -
• Hautreize als Lob (das Streicheln oder Abliebeln),
• Hautreize als Strafe (Ruck am Dressurhalsband, Gertenhieb und ggf. elektrische Impulse)
• Hautreize zur Ausführung einer Arbeitsleistung (z.B. Lefzendruck zum Öffnen des Fanges bei Aufnahme des Apportierbockes )

• Welche Hörreize oder Hörzeichen unterscheidet man?
Man unterscheidet Hörzeichen als Lob und zur Ermunterung (wie „So ist's brav“, „Bring schön“, „Such verwund“, „Fass“) und Hörzeichen zur Einschüchterung dagegen kurz und scharf gesprochen. Die mit der Pfeife gegebenen Hörzeichen bedeuten: Kurzer Pfiff „Achtung“, kurzer Doppelpfiff „Hierher“, Trillerpfiff „Halt“ = sofortiges Niederlegen und Liegenbleiben.

Kommandos sollten immer einsilbig (Down, Sitz, Platz, Apport etc.) kurz sein. Kurze, prägnante Ausdrucksweisen mit der nötigen Eindeutigkeit vermittein dem Hund die Ernsthaftigkeit unseres Begehrens. Er versteht insbesondere zwei Sprachen: Die freundliche, mit Lob und Annehmlichkeiten verbundene sowie die unbedingte (befehlende), Tadel und Strafe nach sich ziehende.

• Was versteht man unter Sichtzeichen?
Alle Zeichen, die man dem Hund mittels Körperbewegungen zur Ausführung einer Arbeitsleistung gibt. So bedeutet z.B. Erheben des Zeigefingers „Sitz“; Armhochheben, Stehen bleiben oder In-Anschlag-Gehen „Halt“; Wink mit der Hand oder Wendung des Körpers in eine bestimmte Richtung bedeuten, dass der Hund in dieser Richtung arbeiten soll.

• Ist Zwang bzw. der Einsatz von Zwangsmitteln bei der Abrichtung notwendig und sinnvoll?
Zwangsmaßnahmen spielen in der natürlichen Sozialordnung der Meute eine wesentliche Rolle. Sie dienen der Herstellung und Erhaltung der Rangordnung bzw. der Unterwerfung sofern notwendig.

Bei der Abrichtung ist die Anwendung von verschiedenen Stufen des Zwangs, die je nach Empfindlichkeit des Hundes genau dosiert sein müssen, möglich.

Häufig reicht die verbale Strafe (z.B. ein streng gesprochenes „Pfui“) oder das Ziehen am Dressurhalsband schon aus, um den Hund unmissverständlich unseren Unwillen zu zeigen. Die nächst schärfere Maßnahme ist schon der Gebrauch einer Gerte. Die Anwendung des Teletakt- Gerätes (elektr. Impuls) ist wohl die stärkste Form, sie darf nur in Ausnahmefällen und dann nur von einem erfahrenen und einfühlsamen Führer eingesetzt werden.

Bei vielen Gehorsamsübungen (z.B. Halt, Apportierübungen) kann auf eine gewisse Zwangsanwendung nicht verzichtet werden. Nur dadurch wird erreicht, dass der brauchbare Hund sie auch während der praktischen Jagdausübung absolut verlässlich ausführt.

• Was ist Grundbedingung bei Anwendung von Zwang?
Der dem Hund unangenehme Zwang muss sofort aufhören, sobald sich der Hund erwünscht verhält. Dabei sollte immer die niedrigst mögliche Abstufung gewählt werden und dem Unangenehmen muss sofort die Annehmlichkeit folgen (Lob, Leckerbissen). Der Hund erfährt dadurch, dass es von Vorteil ist, das Erwünschte zu tun.

• Wie wird auf den Hund eingewirkt, wenn er Unerwünschtes tut?
Durch den schlagartigen Zuruf „Pfui“, „Halt“ oder durch Trillerpfiff, durch kräftigen Ruck an der Leine und, falls der Hund angeleint ist, durch gleichzeitigen Gertenhieb.

• Welche Hilfsmittel zur Abrichtung und Führung kennen wir?
• Dressur- u. Signalhalsbänder, Schweißhalsung
• Führerleine, Feldleine, Schweißriemen
• Pfeife u. Trillerpfeife (Doppelpfeife)
• Dummys und Apportierbock

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