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Anlagenprüfungen VJP und HZP - JGHV und Hundeprüfungen

08/06/2019
jaeger-werden
Anlagenprüfungen VJP und HZP - JGHV und Hundeprüfungen

Anlagenprüfungen VJP und HZP - JGHV und Hundeprüfungen
• Was wird bei einer VJP geprüft?
• Die Arbeit auf der Spur des nicht (mehr) sichtigen Hasen. Hier wird besonderer Wert auf den Spurwillen gelegt.
• Das Vorstehen festliegenden Wildes und eventuell das Nachziehen hinter laufendem Federwild. Ein Durchstehen wird bei der VJP noch nicht verlangt, Nachprellen gilt nicht als Fehler.
• Der Gebrauch der Nase (Objektive Riechleistungen können auf einer Prüfung nicht gemessen werden.) wird danach beurteilt, ob der Hund entsprechend der Revierverhältnisse viel Wild findet, wie er den Wind nutzt, wie er sich bei der Spurarbeit verhält (Reaktion beim Verlieren, Kreuzen und Wiederfinden der Spur).
• Im Fach Suche liegt bei der VJP das Hauptgewicht auf dem Finderwillen, eine planmäßige Suche wird noch nicht verlangt, allerdings muss auch eine hinreichende Ausdauer erkennbar sein.
• Die Führigkeit (nicht der Gehorsam!) des Jährlings zeigt sich darin, ob der Hund Kontakt mit seinem Führer hält, oder sich aus dessen Einwirkungsbereich entfernt. Auch eine gewisse Lenkbarkeit bei der Suche und das Bestreben, sich immer wieder am Führer zu orientieren, zeugen von einer guten Führigkeit des Hundes.
• Schussfestigkeit

• Nach welchem System wird die Arbeit der Hunde auf den Anlagenprüfungen bewertet?
Nach einem Punkte-System, das Punkte für gezeigte Leistungen mit der Wertigkeit des jeweiligen Faches (sog. Fachwertziffern - FWZ) miteeinander kombiniert. Bei den meisten Rassen können maximal 12 Punkte vergeben werden, 0 Punkte bedeuten die schlechteste Leistung. So ergibt sich dann z.B. das Endresultat: VJP mit 68P bestanden. Andere Zuchtverbände bewerten mit einer 4- oder 9 Punkte-Verteilung.

• Welche zusätzlichen Fächer werden im Herbst auf der HZP geprüft?
Im Bereich der Anlagefächer wird der Hund zusätzlich im Wasser geprüft. Die Wasserarbeit auf der HZP und VGP wird durch die am 1.9.1994 in Kraft getretene Prüfungsordnung Wasser geregelt, um eine tierschutzkonforme und weidgerechte Durchführung zu garantieren.

Ente möglichst weit ins Wasser geworfen und der Hund zum Bringen aufgefordert. Während der Hund auf die Ente zu schwimmt, wird mit Schrot auf das Wasser in Richtung der Ente geschossen. Bringt der Hund daraufhin die Ente nicht selbständig, dann darf er am Wasser nicht weiter geprüft werden.

Anschließend wird im Fach Verlorensuchen im deckungsreichen Gewässer eine frisch erlegte Ente so in dem Gewässer (Deckung) ausgelegt, dass der Hund über eine freie Wasserfläche zum Bringen geschickt werden muss. Der Hund hat das Ausbringen der Ente nicht eräugt und muss, aus mindestens 30 m Entfernung losgeschickt, das Wild finden und ohne weiteres Kommando seinem Führer zutragen.

Beim Fach Stöbern mit Ente im deckungsreichen Gewässer wird eine mit einer Papiermanschette (über einzelnen Schwungfedern) vorübergehend flugunfähig gemachte Ente in der Deckung eines Gewässers (Mindestausdehnung und -tiefe sind genau festgelegt) ausgesetzt, ohne dass der Hund dieses sieht. Seine Aufgabe besteht darin, die Ente selbständig zu suchen, zu finden und aus der Deckung herauszudrücken, so dass diese unverzüglich erlegt werden kann. Die erlegte Ente muss danach dem Führer zugetragen werden.

Dieses Fach hat einen sehr hohen Aussagewert in Bezug auf die Anlagen des Jährlings und gibt den Züchtern wichtige Informationen über Wasserfreude, Härte, Finderwille und Ausdauer des Hundes. Deshalb ist es umso bedauerlicher, dass dieses Fach der neuen „Prüfungsordnung Wasser“ aus Tierschutzgründen immer noch in der Diskussion steht.

• Welche Abrichtefächer werden auf einer HZP geprüft?
• Verlorenbringen von Federwild: Normalerweise (falls weder Fasane, noch Tauben oder Hühner geschossen werden) soll der Hund auf einer ca. 150 m langen Schleppe (mit zwei stumpfen Haken) an einer der oben genannten Wildarten seinen Finder- und Bringwillen zeigen.
• Haarwildschleppe: Hier wird ein Hase oder ein Kanin ca, 300 m geschleppt, die geforderte Leistung ist mit der oben beschriebenen vergleichbar.
• Art des Bringens: Die Korrektheit des Greifens, Tragens und Ausgebens wird hier bewertet und zwar als Durchschnitt aller erbrachten Leistungen.
• Gehorsam: Der Hund muss den Befehlen seines Führers sofort und willig gehorchen und er darf andere (Jäger und Hunde) nicht stören. Die weiteren von den Richtern zu machenden Angaben entsprechen denen der VJP.

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