Wärmebildgeräte und Jagdzubehör
Anmeldung und Registrierung
Aktionsangebote im May 2024

Ansitzeinrichtungen Hochsitze Leitern Unfallschutz Jungjäger - Fangjagd in Deutschland

28/01/2019
jaeger-werden
Ansitzeinrichtungen Hochsitze Leitern Unfallschutz Jungjäger - Fangjagd in Deutschland

Ansitzeinrichtungen Hochsitze Leitern Unfallschutz Jungjäger - Fangjagd in Deutschland
• Was gehört alles zu den jagdliche Einrichtungen?
Alle Ansitzeinrichtungen, Fallen, Pirschsteige, Fütterungen, Salzlecken u.a..

• Darf der Jagdpächter Hochsitze und ähnliche Einrichtungen bauen, wo er will?
Nein. Voraussetzung ist das Einverständnis des Grundstückseigentümer. Dieses kann aber nur verweigert werden, wenn mit der Einrichtung eine erhebliche Nutzungsbeeinträchtigung verbunden wäre. Allerdings kann der Grundeigentümer eine angemessene Entschädigung für die Duldung der Jagdeinrichtung verlangen. Die Bundesländer können bestimmen, dass ein Mindestabstand zur Reviergrenze eingehalten werden muss (in Nordrhein-Westfalen z.B. 75 m ).

• Aus welchem Material werden Hochsitze gebaut?
Als Baumaterial wird gesundes, entrindetes und kräftiges Holz verwendet.
• Welche gesetzliche Regelungen muss man beim Bau von Jagdeinrichtungen beachten?
Evtl. Bauordnungen, UW und Naturschutzgesetze. Im Zweifelsfall muss man sich bei den zuständigen Behörden erkundigen.

• Wie müssen jagdliche Einrichtungen grundsätzlich in die Landschaft eingebaut werden?
So, dass die Eigenart und Schönheit der Landschaft durch die jagdlichen Einrichtungen im Aussehen nicht gestört wird. Der Bau von überdimensionierten Hochsitzen im Revier darf nicht zum negativen Markenzeichen und Ärgernis der Jagd werden.

• Was muss der Jagdpächter oder Eigenjagdbesitzer als Unternehmer im Sinne der UW bei Hochsitzen sicherstellen?
Das Hochsitze, ihre Zugänge sowie Stege fachgerecht errichtet und mit Einrichtungen gegen das Abstürzen von Personen gesichert sind; bei ortsveränderlichen Hochsitzen muss die Standsicherheit gewährleistet sein; Hochsitze müssen vor jeder Benutzung, mindestens jedoch einmal jährlich geprüft werden und nicht mehr benötigte Einrichtungen sind abzubauen.

• Wie sind die Leitern als Aufstieg von jagdlichen Einrichtungen zu bauen?
Leitern werden in einem geneigten Winkel von 70° bis 75° aufgestellt. Die angeflachten Leitersprossen werden in einem Abstand von 27 cm (geringer Sprossenabstand = langsames, sicheres Aufsteigen) aufgenagelt. Aufgenagelte Sprossen sind mit den Leiterholmen fest zu verbinden und auf diesen nach unten hin abzustützen. Gegen die Fäulnis sollten die Leiterholme auf Steine gestellt und gegen das Abrutschen mit „Heringen" verpflockt werden.

• Wie sollten die Grundmaße von Ansitzeinrichtungen für zwei Personen sein?
Beim Bau der Ansitzeinrichtungen für zwei Personen sollten die Grundmaße 120 cm x 150 cm beachtet werden, um dem Jäger ein gutes Sitzen (Stuhlhöhe 45 cm) und ein sicheres Schießen (Gewehrauflage 103 cm) zu ermöglichen.

• Wie kann man ein Umfallen von Hochsitzen verhindern?
Die wichtigste Statik beim Hochsitzbau ist die Verankerung im Erdbereich: der Abstand von den Auslegerstreben zu den aufrechten Stangen muss V* der Fußbodenhöhe betragen. Die Auslegerstreben und die Leiterholme werden zusätzlich mit Heringen verpflockt. Bei Sturm arbeiten die Auslegerstreben, die mit durchgehenden, langen Nägeln im Gerüst verbunden sind, auf Druck und Zug.

• Wie soll der Aufbau einer Ansitzeinrichtung konstruiert sein?
Der Aufbau einer Ansitzeinrichtung soll dem Jäger eine gute Sicht, guten Sichtschutz, bequemen Ansitz und eine gute Schussabgabe ermöglichen.

• Was gehört zum Unfallschutz beim Hochsitzbau?
Kein Alkoholgenuss während des Hochsitzbaus.
Zum Besteigen, Aufstellen und zum Absichern des Hochsitzgerüstes während der Bauphase sollten Sicherheitsgurt, Scherenstangen, Bauklammern, Fangseile, Seilleitern und Seilrolle verwendet werden.

• Wie kann man Hochsitzstreben gegen Fäulnis am Boden schützen?
Durch die Salzimprägnierung der Hochsitzstreben an der Erdkante. Dazu werden Gummimanschetten (in kurze Stücke geschnittene Autoreifen) an die Streben genagelt und regelmäßig (einmal jährlich im Frühjahr) mit Salz gefüllt.

• Wie wird ohne Unfallrisiko ein Hochsitzdach befestigt?
Auf die seitlich überstehenden Dachauflagehölzer werden zwei Bitumenplatten (4 qm) geschoben. Sturmleisten auf der Dachoberfläche werden mit den Dachauflagehölzer seitlich mit Draht verbunden. Die Dachplatten sind somit eingeklemmt und sturmsicher montiert. Das gefährliche Aufsteigen auf das Dach und das Beschädigen der Platten durch Nägel entfällt.
• Wie und wann sollten geschlossene Hochsitze gebaut werden?
Geschlossene Hochsitze dürfen keine „Jagdhäuser auf Stelzen“ werden, die Grundmaße 120 cm x 150 cm sollten beachtet werden. Die Anzahl der geschlossenen Hochsitze im Revier soll nur auf wenige notwendige beschränkt werden, damit dort der Jäger in der kalten Jahreszeit bei stundenlangem Ansitz nicht der Witterung ausgesetzt ist.

• Was kann der Jäger gegen das unbefugte Betreten von Hochsitzen unternehmen?
Man kann an stark belaufenen Wanderwegen eine Sperrtüre an der Hochsitzleiter befestigen. Diese schützt vor dem Besteigen unbefugter Personen und ist gleichzeitig der sicherste Unfallschutz für die Bevölkerung. Verbotsschilder sollten, dort wo erforderlich, direkt an der Leiter angebracht werden. Rechtlich kann der Jagdausübungsberechtigte nach § 858 BGB „Verbotene Eigenmacht“ gegen unbefugte Personen Vorgehen. 16 Wie erreicht man Rutschsicherheit auf dem Boden von offenen Hochsitzen? Mehr Gleitschutz auf den Hochsitzboden bekommt man durch das Aufhageln von einem Stück Maschendraht.

• Kann man durch eine große Hochsitzhöhe für das Wild „aus dem Wind“ kommen?
Nein. Eine große Hochsitzhöhe oder ein geschlossener Hochsitz verhindern nicht, dass das Wild vom Jäger Wind bekommt, wenn er im falschem Wind sitzt. Wenn der Wind nicht passt, soll man sofort den Hochsitz verlassen um das Wild nicht nachhaltig zu stören.

• Soll man Ansitzleitern an Bäume anlehnen oder annageln?
Ansitzleitern sollten grundsätzlich nicht an Bäume genagelt werden, sondern freistehend aufgestellt werden. Das Schwanken der Bäume bei Wind löst die Nagelstellen der Leiterverbindung und Unfälle werden somit provoziert. Das Schießen von diesen „Baumleitem“ stellt sich bei der geringsten Windbewegung so dar, als Ziele der Jäger „flüchtig“ auf ein stehendes Stück Wild. Ist der Baum nicht Eigentum des Jagdausübungsberechtigten, so handelt es sich zusätzlich noch um eine Sachbeschädigung.

• Wie kann man beim Hochsitzbau einen Beitrag zum Naturschutz leisten?
Indem man Fledermauskästen, Nisthölzer für Wildbienen oder Vogelnistkästen anbringt.
Werden Hochsitze mit solchen „Einliegerwohnungen“ beschädigt, so liegt neben der Sachbeschädigung zusätzlich ein Verstoß gegen Naturschutz- bzw. Landschaftspflegegesetz vor.

• Ist ein Jungjäger unfallversichert, wenn er beim Hochsilzbau hilft?
Ja, denn der Jagdpächter oder Eigenjagdbesitzer gilt als landwirtschaftlicher Unternehmer und ist somit zwangsweise Mitglied der Berufsgenossenschaft. Der Jungjäger tritt in den Status des „Arbeitnehmers“.

magnifier Call Now Button