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Der amtliche Beschuss einer Waffe Beschussgesetz BeschG

07/11/2018
jaeger-werden
Der amtliche Beschuss einer Waffe Beschussgesetz BeschG

Der amtliche Beschuss einer Waffe Beschussgesetz BeschG
Die Regelungen zum amtlichen Beschuss wurden mit Wirkung zum 11. Oktober 2002 aus dem alten Waffenrecht herausgenommen und in dem separaten „Beschussgesetz“ (BeschG) neu formuliert. An den inhaltlichen Grundlagen hat sich jedoch nichts geändert.

• Was versteht man unter dem amtlichen „Beschuss“ einer Waffe und wer führt ihn durch?
Die Überprüfung auf Haltbarkeit und Funktionssicherheit. Alle neuen und maßgeblich veränderten Waffen, bzw. die wesentlichen Teile derselben müssen von einer staatlichen Stelle beschossen werden, bevor sie in Umlauf gebracht werden dürfen. Staatliche Stellen sind die den Eichämtern angegliederten Beschussämter.

• Müssen auch in anderen Ländern hergestellte, nach Deutschland
importierte Waffen beschossen werden?
Grundsätzlich ja. Die Beschusspflicht gilt auch für Waffen, die durch Import in den Geltungsbereich des Waffengesetzes gelangen. Allerdings haben Belgien, Chile, Deutschland, England, Frankreich, Italien, Österreich, Spanien, die CSFR und Ungarn ein Beschussabkommen getroffen. Sie erkennen die Beschussprüfungen gegenseitig an, so dass Waffen aus diesen Ländern nicht nochmals beschossen werden müssen.

• Welche Folgen kann der Gebrauch nicht ordnungsgemäß beschossener Waffen haben?
Unbeschossene Waffen entsprechen nicht den Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz (VSG-Unfallverhütung), was zur Folge hat, dass der Jäger bei Verwendung unbeschossener Waffen keinen Versicherungsschutz hat.

• Welchen Vorteil bietet der Beschuss?
Einen weitgehenden Schutz des Verbrauchers gegen Materialmängel und funktionelle Herstellungsfehler.

• Wie erfolgt der Beschuss?
Alle Waffen werden einer Material- und Maßüberprüfung sowie einem Beschuss mit Patronen unterzogen, deren Gasdruck um mindestens 30% über dem der Gebrauchsmunition liegt. Wird an Stelle des Gasdrucks der Energiewert gemessen, so muss er den der Gebrauchspatronen um mindestens 10% übersteigen.

• Wie werden beschossene Waffen gekennzeichnet?
Alle Waffen, die geprüft und staatlich beschossen worden sind, erhalten an den Läufen und an wesentlichen Teilen des Verschlusses (Kammer, Block usw.) folgende Angaben eingestempelt:
• Kaliber
• Beschussart (Bundesadler+Kennbuchstaben)
• Ortszeichen
• Jahreszeichen
• bei verstärktem Beschuss die Druckangabe
• Waffennummer
• Warenzeichen bzw. Hersteller/Importeur

• Was versteht man unter Vorprüfung im Zusammenhang mit dem Beschuss?
Bei der Vorprüfung wird festgestellt, ob die (meist weißfertig) vorgelegte Waffe beschussfähig ist und ob sie nach der Konstruktion oder nach dem Bearbeitungszustand ohne Gefahr geladen, geschlossen und abgefeuert werden kann.

• Was ist im Zusammenhang mit dem Beschuss mit Nachprüfung gemeint?
Nach dem eigentlichen Beschuss mit der gasdruckstärkeren Beschussmunition (i.d.R. zwei Patronen) erfolgt die Nachprüfung. Hier wird geprüft, ob keine Beschädigungen, Dehnungen usw. aufgetreten sind.

• Welche jagdwaffenbezogenen Beschussarten gibt es?
Den Normalbeschuss oder Nitrobeschuss, den Instandsetzungsbeschuss, den Verstärkten Beschuss und den Schwarzpulverbeschuss.

• Welche Beschussämter gibt es und welche Ortszeichen verwenden sie?
Hannover (Pferd), Kiel (Nesselblatt), Köln (drei Kronen), München (Rautenschild), Suhl (Sohle mit Hacke) und Ulm (Geweihstange).

• Woraus besteht das Jahreszeichen?
Aus den letzten beiden Ziffern der Jahreszahl; die Monatszahl kann vorgesetzt sein. Auf Antrag der Waffenhersteller wird die Jahreszahl verschlüsselt angebracht; an Stelle der Ziffern 0 bis 9 treten die Buchstaben A bis K. Das Jahreszeichen „9 KD“ bedeutet dann 9 93; die Waffe wurde also im September 1993 beschossen.

• Was bedeuten die Beschusszeichen „BWB“ oder „BMI“?
Die entsprechenden Waffen wurden vom BWB (Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung) bzw. von der Beschaffungsstelle des Bundesinnenministeriums beschossen.
• Was bedeuten die Aufschriften „PTB“ oder „BAM“?
Dass die so gekennzeichneten Waffen, Einsteckläufe oder Munitionen von der Physikalisch Technischen Bundesanstalt bzw. vom Bundesamt für Materialprüfung zugelassen wurden. Es handelt sich nicht um Beschusszeichen, sondern um eine Art Zulassungsstempel.

• Erstreckt sich die staatliche Kontrolle beim Beschuss auch auf die Schussleistung?
Nein. Schussleistungsprüfungen werden von den Beschussämtern nicht durchgeführt, wohl aber gegen Gebühr von der DEVA in Altenbeken.
• Wo befinden sich die Beschusszeichen und Waffennummern der Kurzwaffen?
Die Beschusszeichen sind bei Revolvern an Lauf und Trommel zu finden, die Waffennummer am Rahmen (Trommel ausschwenken); bei Pistolen sind die Beschusszeichen am Lauf, am Rahmen und am Griffstück angebracht; die Waffennummer am Verschluss und manchmal auch am Griffstück.
• Wo befinden sich die Beschusszeichen der Kipplaufwaffen?
An der Unterseite der Läufe in Höhe der Patronenlager sowie an der Basküle.

• Wo befinden sich die Beschusszeichen von Repetierbüchsen und Selbstlade-Langwaffen?
Am Lauf in Höhe des Patronenlagers, am Hülsenkopf (zumeist jeweils links), sowie am Verschluss.

• Wo befinden sich die Beschusszeichen an Blockbüchsen und Repetierbüchsen mit direkter "Verriegelung im Lauf?
Da der Kasten dieser Waffen keine Kräfte aufzunehmen hat, müssen nur der Lauf und der Verschluss bzw. der Block einer Beschussprüfung unterzogen werden.

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