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Der Jagdgebrauchshundverband in Deutschland

07/07/2012
jaeger-werden
Der Jagdgebrauchshundverband in Deutschland

Der Jagdgebrauchshund wird im Wald, im Feld und im Wasser vor und nach dem Schuss überall dort eingesetzt, wo bei der Jagd den körperlichen und geistigen Kräften des Menschen Grenzen gesetzt sind. Die Sinne des Hun- des ergänzen die des Menschen, ein erfolgreiches Jagen setzt ein harmonisches Miteinander zwischen Hund und Herrn voraus. Der Hund ist nicht der Knecht des Jägers, sondern sein Gehilfe. Wir haben bisher gesehen, welche Bedeutung das Jagdgebrauchshundwesen für die Jagd hat, und es erhebt sich die Frage nach der Institution, die sich des Jagdgebrauchshundwesens angenommen hat.
Das ist der Deutsche Jagdgebrauchshundverband. Er ist die einzige Organisation auf dem Gebiet des Hundewesens und der Jagd, die die beiden Kriege dieses Jahrhunderts und alle Wirrnisse der Zeit ohne Auflösung und Zersplitterung überstanden hat.

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Geschichte
Die Geschichte des offiziellen Jagdgebrauchshundwesens ist, wenn auch in einer besonderen Ausprägung, ein Teil der Geschichte der Jagd. Die Entwicklung des Jagdhundwesens mag zum Teil eigenen Gesetzmäßigkeiten unterliegen, nicht zu trennen ist sie jedoch von der Jagdausübung, die sie prägt, nach deren Erfordernissen sie sich richten hat. Schon vor der Revolution des Jahres 1848 wurden die erstem Jagdhundvereine in Deutschland gegründet.
Im Jahre 1879 wurde die „Delegierten-Commission“ (DC) ins Leben gerufen. Daran wäre: fünf Vereine beteiligt, die jeweils Delegierte in die Hauptversammlung entsandten. Die D: stellte „Rassekennzeichen“ fi Jagdhunde auf, später auch ft Nicht-Jagdhunde. Das erste Hunde-Stammbuch, das „Deutsche Hundestammbuch“ für alle Hunderassen, wurde eingerichtet. Das Schwergewicht der Bestrebungen der DC richtete sich jedoch immer mehr auf den selbstzweckbestimmten Hundesport und entfernte sich vom zweckbedingten Jagdhundwesen. Das führte zu einer Trennung und im Jahre 1899 zur Gründung des „Verbandes der Vereine für Prüfung von Gebrauchshunden zur Jagd“, dem späteren Jagdgebrauchshundverband.
Im Jahre 1933 wurde eine Einheitsorganisation des deutschen Hundewesens unter autoritärer Führung befohlen, der „Reichsverband für das Deutsche Hundewesen“ (RDH). Der RDH umfasste das deutsche Kartell für Hundewesen, die Delegierten-kommission und den Verband von Vereinen zur Prüfung von Gebrauchshunden zur Jagd. Der Verband war zur „Fachschaft für das Jagdgebrauchshundwesen im RDH“ geworden. Im Jahre 1937 löste der spätere Vorsitzende und Ehrenvorsitzende des Verbandes, Ostermann, den Verband aus dem RDH.
Von jenem Zeitpunkt ab führt der Verband die Bezeichnung „Jagdgebrauchshundverband“ (JGHV). Nach einer kriegsbedingten Zwangspause nahm der JGHV seine Arbeit im Jahre 1949 unter Beteiligung der Delegierten jagdkynologischer Vereine aus den drei Westzonen wieder auf. Mit diesem Wiederbeginn nach dem Zweiten Weltkrieg war der erneute Anstoß gegeben für eine kontinuierliche Fortentwicklung des immer stärker werdenden JGHV bis zur Wiedervereinigung. Nach der Wende des Jahres 1989 wurde am 20. Mai 1990 in Motzen bei Berlin der „Jagdhundeverband der DDR“ ins Leben gerufen. Dieser „JHV“ strebte von vornherein eine Fusion mit dem JGHV und das Ziel an, für die
Zukunft den JGHV als alleinige Spitzen- und Dachorganisation auf dem Gebiet des gesamten Jagdgebrauchshundwesens Deutschlands anzuerkennen. Der Weg dazu wurde in einer gemeinsamen Vereinbarung gefunden. Wenige Wochen später wurde der JHV auf dem Verbandstag 1991 des JGVH „übernommen“, so dass seit dem 24. März 1991 die Einheit auf dem Gebiet des Jagdgebrauchshundwesens in Deutschland wieder hergestellt war.

Heutige Stellung
Die grundsätzliche Bedeutung des JGHV hat sich seit der Gründung bis zum heutigen Tage nicht geändert. Der JGHV war nie Selbstzweck, sondern verstand und versteht sich als ein in das allgemeine Jagdwesen integriertes besonderes Instrument zur Pflege des Jagdgebrauchshundwesens.
Das kommt insbesondere in seinem Verhältnis zu anderen Dach- und Spitzenorganisationen zum Ausdruck, soweit gemeinsame Interessen oder Belange berührt werden. Ganz eng ist selbstverständlich das Verhältnis zum Deutschen Jagdschutz- Verband. Die beiden Verbände sind gegenseitig in ihren Gremien vertreten; vom DJV über die Landesjagdverbände bis hin zu den Kreisgruppen, Jägerschaften und Hegeringen sind die Institutionen des Hundewesens mit denen der Jägerei persönlich und sachlich miteinander verwoben.
Neben dem JGHV als der Spitzen- und Dachorganisation für das gesamte Jagdgebrauchshundwesen in der Bundesrepublik existiert der Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH). Als Spitzen- und Dachorganisation aller anderen Hundezuchtverbände außer den Jagdhunden, insbesondere für das Ausstellungswesen, vertritt er die Bundesrepublik Deutschland in der Weltorganisation FCI (Federation Cynologique Internationale).
Die Arbeit mit dem Jagdgebrauchshund kann zu Interessenkonflikten mit dem Tierschutz führen. In der Vergangenheit ist es im Wesentlichen gelungen, derartige Gegensätze auszuräumen, teilweise sogar in gemeinsamen Entschließungen. Bisweilen bedarf es jedoch auch bei Streitfragen gerichtlicher Klärung, wie beispielsweise der Einsatz lebender Enten bei Prüfungen.

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Zusammensetzung
Satzungsgemäß ist der JGHV die Dachorganisation der Jagdgebrauchshund-, Prüfungs- und Zuchtvereine sowie der Landesjagdverbände und ihrer Gliederungen in der BR Deutschland, soweit diese Mitglieder sind. Er setzt sich zusammen aus Vereinen, die Prüfungen nach den Ordnungen des Verbandes veranstalten, Zuchtvereinen sowie assoziierten Vereinen des Auslandes.

Am 1. Januar 1995 gehören dem JGHV an:
102 Prüfungsvereine 109 Vorstehhund-Zuchtvereine
26 andere Zuchtvereine 40 Kreisgruppen 13 Landesjagdverbände 6 assoziierte Vereine des Auslandes Organe des Verbandes sind die Hauptversammlung, das Präsidium, das erweiterte Präsidium, der Ehrenrat und die Stammbuchkommission.

Ziele
Der JGHV geht davon aus, dass ohne einen brauchbaren Jagdhund eine waidgerechte Jagdausübung aus jagdethischen (tierschutzgerechten) und jagdwirtschaftlichen Gründen nicht möglich ist. Satzungsgemäß hat er sich deshalb die Aufgabe gestellt, alle Vereine zusammenzuschließen, die durch Prüfung, Zucht, belehrende Tätigkeit für die Beschaffung brauchbarer Jagdhunde sorgen und damit dem waidgerechten Jagen dienen wollen.

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