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Jagdbehörden und jagdliche Organisationen in Deutschland - Jägerprüfung Hilfe

28/02/2019
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Jagdbehörden und jagdliche Organisationen in Deutschland - Jägerprüfung Hilfe

Jagdbehörden und jagdliche Organisationen in Deutschland - Jägerprüfung Hilfe
• Welche Jagdbehörden gibt es in Deutschland?
In der Regel ist der Behördenaufbau dreistufig, mit einer Unteren Jagdbehörde (nicht in Hamburg und Berlin), einer Oberen (auch Höheren oder Mittleren) Jagdbehörde (mit Ausnahme der Stadtstaaten sowie Brandenburgs, Mecklenburg-Vorpommerns, des Saarlandes, und Schleswig-Holsteins) und einer Obersten Jagdbehörde, die beim jeweils zuständigen Ministerium angegliedert ist.

• Welche Aufgaben fallen den einzelnen Jagdbehörden zu?
Die Unteren Jagdbehörden stellen Jagdscheine aus, genehmigen Abschusspläne und Jagdpachtverträge, überwachen den Abschuss, das Abrunden von Jagdbezirken, bestätigen Jagdaufseher und führen Statistiken. In den meisten Bundesländern führen sie auch Jägerprüfungen durch und organisieren die Trophäen- bzw. Hegeschauen.

Die Oberen bzw. Höheren oder Mittleren Jagdbehörden erteilen - als erste Beschwerdeinstanz - Widerspruchsbescheide. In einigen Bundesländern können sie Verordnungen betr. Abschussverbote für bestandsbedrohte Wildarten oder Schonzeiten für krankes oder kümmerndes Wild aufheben. Ebenso können sie dies aus Gründen der Wildhege oder Landeskultur bei Störungen des biologischen Gleichgewichts oder zur Vermeidung übermäßiger Wildschäden. Sie können Genehmigungen zur Aushorstung von Habichten, die zur Beizjagd verwendet werden sollen, ebenso erteilen wie Einzelgenehmigungen für das Erlegen von Wild während der Schonzeit. In Bayern und Hessen nehmen sie Jägerprüfungen ab. Ferner können sie Aufsichtsbehörde für die Unteren Jagdbehörden sein und Hegegemeinschaften anerkennen.

Die Oberstem Jagdbehörden sind die zweite Beschwerdeinstanz. Sie erstellen Vorlagen für Antworten auf Petitionen in Jagdangelegenheiten an die Landtage, erarbeiten Gesetzesvorlagen und erlassen Verordnungen, beispielsweise über Jagd- und Schonzeiten, weiterer Tierarten, die dem Jagdrecht unterstellt werden sollen oder erlassen Verwaltungsvorschriften. Schließlich sind sie Genehmigungsbehörde für das Aussetzen oder Aussiedeln fremder Tiere in freier Natur (sofern nicht delegiert).

• Warum organisieren sich deutsche Jäger und welche Organisationsformen gibt es?
Die einzelnen Bundesländer könne das Mitwirken von Vereinigungen der Jäger in Fällen vorsehen, in denen Jagdscheininhaber gegen die Grundsätze der Weidgerechtigkeit verstoßen haben (§ 37 BJagdG). Von dieser Ermächtigung haben mehrere Länder Gebrauch gemacht, indem sie die Organisationen der Landesjagdverbände im Deutschen Jagdschutz-Verband als Vereinigungen der Jäger anerkannt haben. Die Vereinigung der Jäger vertritt die Mehrheit der Jagdscheininhaber im jeweiligen Geltungsbereich.

Die organisatorisch „niedrigste“ Ebene sind die Hegeringe, in denen sich Revierinhaber und sonstige Jäger zusammengeschlossen haben. Sie wirken u.a. bei der Erstellung der Abschusspläne aktiv mit. Hegeringe dienen der gezielten Rewirtschaftung von einzelnen „Ziel-Wildarten“ (Rotwild, Schwarzwild o.a.).

Darüber hinaus organisieren sich die Jäger - unabhängig von den o.g. Hegeringen - auf der Ebene der Kreise in Kreisjägerschaften / Kreisgruppen oder Jagdvereinen/Jagdclubs (in Hessen). Diese wiederum schließen sich auf Bundesländer-Ebene zu den Landesjagdverbänden zusammen. Die Landesjagdverbände bilden in ihrem Zusammenschluss den Deutschen Jagdschutz- Verband.
Ähnliche Organisationsformen, wenn auch auf Grund der geringeren Mitgliederzahlen meist nur lückenhaft, gibt es auch bei den anderen Dachverbanden (ÖJV u.a.; siehe 10.6.6)

• Was ist der Deutsche Jagdschutz-Verband e.V. (DJV)?
Der DJV ist die bedeutendste Organisation der Jäger in Deutschland. Von insgesamt ca. 340.000 Jägern sind rund 287.000 in den Landesjagdverbänden und damit indirekt im DJV organisiert (ca. 84,5% der Jagdscheininhaber).

Der Deutsche Jagdschutz-Verband e.V. mit Sitz in Bonn ist die 1949 gegründete Dachorganisation sämtlicher Landesjagdverbände. Der einzelne Jäger kann nicht Mitglied des DJV, wohl aber seines oder eines anderen Landesjagdverbandes sein.

• Welche Ziele hat der DJV?
Der DJV verfolgt u. a. folgende Ziele:
• Schutz und Erhaltung einer artenreichen und gesunden freilebenden Tierwelt und Sicherung ihrer Lebensgrundlagen sowie die Förderung des Umwelt- und Naturschutzes, der Landschaftspflege und des Tierschutzes,
• Pflege und Förderung jagdlichen Brauchtums, der jagdlichen Aus- und Weiterbildung sowie der Beachtung der allgemein anerkannten Grundsätze deutscher Weidgerechtigkeit,
• Förderung von Wissenschaft und Forschung im jagdlichen und
• die Vertretung der Jägerschaft auf nationaler und internationaler Ebene.

• Welche anderen jagdlichen Organisationen gibt es?
Es gibt noch den Ökologischen Jagdverband (ÖJV), mit Landesverbänden in verschiedenen Bundesländern - z.B. in Bayern, im Saarland, in Hessen und Rheinland-Pfalz. Der ÖJV tritt mit seinen ca. 2.000 Mitgliedern für eine drastische Schalenwildreduktion sowie einen Bejagungsverzicht auf bestimmte Niederwildarten ein. Eine ähnliche Richtung vertritt der ANJN (Arbeitskreis Naturnahe Jagd Norddeutschland).

Schließlich gibt es den Bund Deutscher Jäger (BDJ), der ursprünglich die revierlosen Jäger sammeln wollte und heute für die Vereinsjagd ein tritt - was ohne einschneidende Änderungen des Jagdrechtes unmöglich erscheint. Der BDJ hat nur eine geringe Anzahl Mitglieder.

Eine Kuriosität bilden die sogenannten Jagdkorporationen. Dabei handelt es sich um Studentenverbindungen, die sich neben dem korporationstudentischen besonders dem jagdlichen Brauchtum sowie der Kontaktpflege mit Jägern und Jagdwissenschaftlern widmen. Ein Teil von ihnen hat sich in dem Dachverband „Werniger oder Jagdkorporationen-Senioren-Convent“ (WJSC) zusammengeschlossen.

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