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Jagdeignungsprüfungen und Brauchbarkeitsprüfungen - JGHV und Hundeprüfungen

02/02/2019
jaeger-werden
Jagdeignungsprüfungen und Brauchbarkeitsprüfungen - JGHV und Hundeprüfungen

Jagdeignungsprüfungen und Brauchbarkeitsprüfungen - JGHV und Hundeprüfungen
• Durch welche Leistungsfeststellung (neben den Verbandsprüfungen) kann der Jagdhund außerdem den Nachweis seiner Brauchbarkeit erbringen?
Durch die sogenannten Jagdeignungsprüfungen (JEP) oder Brauchbarkeitsprüfungen (BP), die von den Kreisverbänden der Landesjagdverbände verbreitet und ausgerichtet werden.

• Für welche Hunde werden Jagdeignungsprüfungen bzw. Brauchbarkeitsprüfungen durchgeführt?
Für Jagdhunde, für die kein wie oben erwähntes Prüfungszeugnis über eine bestandene Gebrauchsprüfung vorliegt. Hierzu können auch teilweise (noch) Hunde gehören, die ohne Ahnentafel eines Zuchtvereines sind und deshalb nicht an Verbandsprüfungen teilnehmen dürfen.

• Welche Leistungen werden bei der JEP/BP verlangt?
Die Anforderungen an die jagdliche Brauchbarkeit sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt (vgl. die jeweiligen Landesjagdgesetze und entsprechende Verordnungen).

Es werden nur Gehorsam und genügende Leistungen des Hundes nach dem Schuss verlangt, also Leistungen auf der künstlichen Schweißfährte und im Verlorenbringen (Apportieren) von Nutzwild zu Lande und aus dem Wasser. Die Schussfestigkeit wird bei freiem Lauf und im Wasser geprüft. Für Spezialisten (Erdhunde, Schweißhunde und Bracken) gelten besondere Bestimmungen.

Von der Weiterprüfung auszuschließen sind Hunde, die handscheu oder schussscheu sind, sowie Anschneider und Totengräber.

• Welche Anforderungen stellt die JEP/BP an Hund und Führer?
Man muss sie als Minimalanforderungen bezeichnen, die nicht notwendigerweise auch den Anforderungen der jagdlichen Praxis gerecht werden. So sollte ein Hund, der die Schweißfährte einer JEP geschafft hat, nicht allein aus diesem Grund als brauchbarer Schweißarbeiter auf der Naturfährte angesehen werden.

• Welches Mindestmaß an Gehorsam wird gefordert?
Mindestens einfacher Gehorsam, so dass eine erfolgreiche Arbeit nach dem Schuss gewährleistet ist. Wildgehorsam ist nicht erforderlich. Wenn der Hund nicht am Wild ist, muss er auf Pfiff herankommen, er muss leinenführig sein, frei bei Fuß gehen und sich, wenn abgelegt, nicht durch eine Schussabgabe zum Verlassen des Platzes animieren lassen.

• Wie wird selbständiges Bringen geprüft?
Im Feld, auf Stoppeln oder einer Wiese soll der Hund auf der Federwildschleppe (Rebhuhn, Fasan, Taube) von 150 m Länge ein möglichst frisch geschossenes Stück Federwild suchen und bringen.

Im Wald oder unübersichtlichen Gelände soll der Hund eine 300 m lange Haarwildschleppe (Hase oder Kaninchen) arbeiten. Sie ist mit Nackenwind unter Einlegen von zwei Haken zu legen.
Gewünscht wird williges, schnelles und selbständiges Finden sowie schnelles Aufnehmen und freudiges Bringen des Stückes.

Genaues Halten der Schleppe wird nicht verlangt, aber der Hund muss bringen, dabei darf er max. dreimal angesetzt werden. Bei der Wasserarbeit soll der Hund eine ins deckungsreiche Gewässer geworfene tote Ente schwimmend bringen.

• Welche Bestimmungen gelten für die Schweißarbeit auf der künstlichen Fährte?
Die künstlichen Rotfährten können gespritzt oder getupft werden. Je nach Bundesland müssen die Fährten über Nacht oder nur mindestens eine Stunde stehen. Die Schweißmenge darf bei 400 m bzw. 300 m Fährtenlänge nicht mehr als einen Viertelliter betragen. Sie sind mit zwei Haken, möglichst mit Nackenwind und auf den ersten 50 m in annähernd gleicher Richtung zu legen. Nach etwa 200 m (150 m) ist ein Wundbett anzulegen und durch einen Fährtenbruch zu markieren. An das Ende der künstlichen Rotfährte wird ein Stück Schalenwild oder die Decke bzw. Schwarte eines Stückes gelegt. Bei der Riemenarbeit muss der Schweißriemen mindestens 6 m Länge haben und in ganzer Länge abgedockt sein.

• Wie hat die durchführende Stelle die Prüfung vorzubereiten?
Sie hat ein geeignetes Prüfungsrevier und die Prüfergruppe bereitzustellen, das benötigte Wild zu beschaffen und die Rotfährten und Schleppen zu legen.
• Wie lautet das Prüfungsergebnis bei den Eignungsprüfungen?
Brauchbar oder nicht brauchbar (die nicht bestandene Prüfung kann wiederholt werden).

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