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Jagdhund und Tierschutzgesetz - Jägerprüfung Fragenkatalog

11/01/2019
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Jagdhund und Tierschutzgesetz - Jägerprüfung Fragenkatalog

Jagdhund und Tierschutzgesetz - Jägerprüfung Fragenkatalog
• Wie dient die Jagd mit dem Hund dem Tierschutz?
Der Jagdhund zeigt da seine Stärken, wo Fehlleistungen des Menschen zumindest partiell wieder gutgemacht werden können - und die fatalste Fehlleistung des jagenden Menschen ist ein Schuss, der trifft, aber nicht sofort tötet. Mit der Verpflichtung tierschutzgerecht zu jagen, ist die Verpflichtung verbunden, brauchbare Hunde auf der Jagd einzusetzen. Nicht nur für die Jagd auf Schalenwild brauchen wir den Nachsuchenhund, sondern auch für die Jagd auf jegliches Niederwild. Eine krank geschossene Taube leidet genauso wie der krank geschossene Hirsch.

• Wie steht der Gesetzgeber (Tierschutzgesetz) zu der Abrichtung von Jagdhunden und den dazugehörigen (Verbands)-prüfungen?
Er erkennt die Notwendigkeit der Abrichtung des Hundes zur Jagd und der Überprüfung seiner Fähigkeiten voll an und bringt dies auch im Tierschutzgesetz zum Ausdruck.

Um einen Junghund auf seine späteren Aufgaben in der Jagdpraxis vorzubereiten, ist auch die Einarbeitung an lebendem Wild unumgänglich. Eventuell damit verbundene Beunruhigungen stehen in keinem Verhältnis zu dem damit angestrebten Ziel, einen wirklich brauchbaren Hund auszubilden, der tierschutzgerechtes Jagen erst möglich macht.

• Fühlt sich Wild durch laut oder stumm jagende Hunde stärker beunruhigt?
Durch stumm jagende, da das Wild vor allem in unübersichtlichem Gelände die nötige Fluchtdistanz nicht richtig einschätzen kann, und so meist unnötig großem Stress und hohem Energieverbrauch ausgesetzt ist. Grundsätzlich ist das von Beutegreifern-gejagt-werden ein normaler Bestandteil des Lebens jeder natürlichen Tiergesellschaft und folglich nicht tierquälerisch. Es kann dann den Tatbestand der Tierquälerei erfüllen, wenn man Jagdhunde z.B. in einem kleinen Gatter suchen lässt, in dem sich Rehwild befindet und man damit das Greifen der Rehe durch die Hunde billigend in Kauf nimmt.

Dies gilt insbesondere auf Bewegungsjagden auf Schalenwild im Wald. Hier ist von Seiten des Jagdleiters unbedingt darauf zu achten, dass ausschließlich Jagdhunde eingesetzt werden, die die Fähigkeit zum spur- und fährtenlauten Jagen nachweisen können. Lediglich Sicht- oder Standlaut des Hundes ist für diese Jagdart als nicht ausreichend anzusehen.

In einer eigenen Stellungnahme des JGHV verlangt dieser darüber hinaus, dass Hunde, die auf solchen Jagden eingesetzt werden, gegenüber Menschen und Artgenossen verträglich, wesensfest und wildscharf sind und zudem einen ausgeprägten Orientierungssinn haben.

• Verstößt das Abwürgen von Beutegreifern durch Jagdhunde gegen das Tierschutzgesetz?
Nein, wenn es bei der normalen Jagdausübung geschieht und nicht künstlich herbeigeführt wurde. Ein möglicher sicherer Schuss muss jedoch die erste Wahl bleiben. Würgt also ein Jagdhund einen Fuchs oder eine wildernde Katze ab, ohne dass der Jäger vorher die Möglichkeit hatte, diese zu erlegen, dann verstößt er nicht gegen das Tierschutzgesetz.

• Welche allgemeinen Kriterien gelten für die tierschlitzgerechte Einarbeitung und Jagd mit dem Hund?
Eigentlich gibt es nur ein Kriterium und zwar dasselbe, das auch für die Jagd insgesamt oberste Maxime sein muss: Dem Wild so wenig unnötiges Leid zufügen wie möglich. Hunde muss man einsetzen wie sein Gewehr, nämlich besonnen und verantwortungsvoll.

Jagdhund und seiner Schutz von Keiler, mehr hier erfahren

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