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Leistungsprüfungen Voraussetzungen Bewertung - JGHV und Hundeprüfungen

23/01/2019
jaeger-werden
Leistungsprüfungen Voraussetzungen Bewertung - JGHV und Hundeprüfungen

Leistungsprüfungen Voraussetzungen Bewertung - JGHV und Hundeprüfungen
• Was ist der Jagdgebrauchhundeverband (JGHV)?
Der JGHV ist der Dachverband für das gesamte Jagdgebrauchshundwesen; er besteht seit 1899 und wurde ursprünglich von den Zuchtvereinen der „kontinentalen Vorstehhundrassen“ („Vollgebrauchshunde“) gegründet. Er hat sich die Aufgabe gestellt, durch Prüfung, Zucht und belehrende Tätigkeit für die Beschaffung brauchbarer Jagdhunde zu sorgen und damit dem weidgerechten Jagen zu dienen. Ihm gehören Zuchtvereine für Jagdgebrauchshunderassen, einzelne Jagdgebrauchshundvereine, die Landesjagdverbände und Kreisgruppen bzw. Jagdvereine der Landesjagdverbände an.

Zu seinen wichtigsten konkreten Aufgaben zählt der JGHV u.a. die Erarbeitung neuer jagdkynologischer Erkenntnisse, die Festsetzung gemeinsamer Prüfungsordnungen das Erstellen von Richtlinien für das Heranbilden und Ernennen von Verbandsrichtern und die Führung des DGStB als Lei-stungsstammbuch und die Dokumentation der Verbandsarbeit.

• Warum gibt es Prüfungen für Jagdhunde
Wichtig ist, die durch eine Prüfung dokumentierte Leistungsfähigkeit des einzelnen Hundes in seinem Einsatzspektrum. Der Gesetzgeber verlangt für bestimmte Jagdarten die Beteiligung „brauchbarer“ Jagdhunde. Dieser objektive Nachweis der Brauchbarkeit lässt sich grundsätzlich am sichersten durch eine abgeleistete Prüfung mit nachvollziehbaren Anforderungen dokumentieren.

• Wann wird ein Hund juristisch als „jagdlich brauchbar“ bezeichnet?
Die jagdliche Brauchbarkeit muss von einem Gebrauchshundeverein oder von der Unteren Jagdbehörde anerkannt sein.

• Welche versicherungsrechtlichen Konsequenzen ergeben sich aus dem Nachweis der jagdlichen Brauchbarkeit?
Bis zu zwei Jagdhunde sind über den Jagdscheininhaber haftpflichtversichert. Versichert sind auch Junghunde, die sich nachweisbar in jagdlicher Ausbildung befinden.

• Welche Bedeutung haben Zucht- und Leistungsprüfungen?
Für die Zucht sind sie unverzichtbar, da nur durch sie objektivierbare Aussagen über Anlagen und Leistungsvermögen der jeweiligen Hunde gemacht werden können („Ostermannsche Statistik“ im DGStB).

Der Zuchtwert von Eitern deren, alle positiven aber auch Schwächen und Wesensmängel werden erkannt und so können die Zucht positiv beeinflussende Faktoren gefördert und zuchtschädigende Entwicklungen frühzeitig unterbunden werden.

Für den Jäger als potentiellen Käufer geben die Prüfungen Auskunft über das Leistungsvermögen und den Marktwert des angebotenen Hundes. Für den Welpenkäufer bieten sie wertvolle Anhaltspunkte bei der Wahl eines Zuchtzwingers, da die Leistungsfähigkeit der Eltern in der Regel die Grund-voraussetzung für die Qualität der Welpen ist.

• Wie lassen sich Hundeprüfungen grundsätzlich unterteilen?
Zunächst lassen sich Hundeprüfungen in Anlagenprüfungen und Leistungsprüfungen unterscheiden. Die Prüfungsordnungen hierfür werden vom JGHV bzw. den einzelnen Zuchtvereinen erlassen und überwacht. Daneben gibt es die Brauchbarkeits- oder Jagdeignungsprüfungen.

1. Anlagenprüfungen:
Hier werden insbesondere die ererbten und jagdlich wichtigen Anlagen festgestellt. Man kann sie vergleichsweise als „Lehrlingsprüfungen“ bezeichnen. Speziell nach dem Schwerpunkt des Einsatzbereiches stellt jede Jagdhunderasse spezifische Anforderungen und überprüft diese. Meist sind die gewonnenen Ergebnisse eine der Grundlagen für die mögliche Zuchtzulassung des jeweiligen Hundes. Eine gesonderte Form- und Haarbewertung - auch Pfostenschau genannt - stellt die andere Voraussetzung dafür bei den meisten Zuchtvereinen dar.

Der JGHV richtet als rasseübergreifende Prüfungen an dieser Stelle die Verbands-Jugendprüfungen (VJP) und die Verbands-Herbstzuchtprüfungen (HZP) v.a. für Vertreter der kontinentalen Vorstehhunderassen aus. Dabei nimmt die HZP insoweit eine Sonderstellung ein, als in ihr sowohl Anlagen als auch Leistungen (in Form der Abrichtefächer) geprüft werden.

2. Leistungsprüfungen:
Bei den Leistungsprüfungen werden dagegen, aufbauend auf die jagdlichen Anlagen des Hundes, Leistungen erwartet, die dem umfassenden jagdlichen Einsatzspektrum entsprechen. Hierzu gehören dann auch Fähigkeiten des Hundes, die für die jagdlichen Praxis anerzogen oder in ihr erworben wurden. Aus diesem Grund legen die Jagdhunde diese „Meisterprüfungen“ meist erst in ihrem dritten oder vierten Lebensjahr ab. Zu den Leistungsprüfungen gehören u.a. die Verbands-Gebrauchsprüfung (VGP), die Verbandsprüfung nach dem Schuss (VPS), die Verbands-Schweißprüfung (VSwP) sowie die speziellen Leistungsprüfungen der Zuchtvereine (Gebrauchsprüfungen, Eignungsprüfungen, Hauptprüfungen usw.).

3. Neben den Prüfungen, die durch JGHV bzw. seine angeschlossenen Zucht- und Gebrauchshundvereine durchgeführt werden, gibt es die sog. Brauchbarkeits- oder Jagdeignungsprüfungen. Durchgeführt werden diese von der Unteren Jagdbehörde des jeweiligen Kreises, wobei bisher noch bundesländeruneinheitliche Kriterien erfüllt werden müssen.

• Von wem werden die Hunde auf den Prüfungen bewertet?
Drei Verbandsrichter sind jeweils einer Gruppe von 3.bis 4 Hunden zugeordnet. Kann sich die Richtergruppe nicht über ein zu vergebenes Prädikat einigen, so gibt das Urteil des Richterobmannes den Ausschlag.

• Welche Voraussetzungen muss man erfüllen, um zum Verbandsrichter ernannt zu werden?
Man muss mindestens einen Hund erfolgreich geführt (VGP/VPS) und eine Lehrzeit - die Richteranwärterschaft - absolviert haben (als Richteranwärter je zweimal auf VJP, HZP und VGP/VPS gerichtet und an einer Fortbildungsveranstaltung des JGHV teilgenommen haben).

• Wer führt eine Bewertung von Form und Haar unseren Jagdhunden durch?
Dies tun die einzelnen Zuchtvereine auf meist gesondert durchgeführten Zuchtschauen. Erfahrene und besonders geschulte Zuchtrichter beurteilen hier, wie viel oder wie wenig die Hunde vom definierten Rassestandard abweichen. Daraus ergibt sich Form- und Haarwert.

• Wie erfolgt die Bewertung auf den Prüfungen?
Nach einem System, das Prädikate („sehr gut“, „gut“, usw.) vergibt und diese bei den meisten Prüfungsarten (Ausnahme: VGP, VPS) durch ein Punktesystem untergliedert (z.B. „sehr gut“= 11 P, 10 P, 9 P). Diese Punktzahlen werden mit Fachwertziffern (drücken die Wertigkeit des jeweiligen Faches aus) multipliziert und ergeben so die Endpunkte (vgl. Zeugnis Abb. 6.59)

• Welche weiteren Angaben müssen von den Richtern auf der Zensurentafel gemacht werden?
Sie tragen ein, ob der Hund schussfest, leicht schussempfindlich, schussempfindlich oder schussscheu ist. Die einzelnen Stufen der Empfindlichkeit sind genau definiert. Weiterhin erscheinen auf der Zensurentafel Angaben über das Gebiss, die Augen, die Geschlechtsteile des Rüden, eventuelle Wesensmängel und vor allen den Laut (sichtlaut, spurlaut, weidlaut, stumm, fraglich).

• Wie ist die Schussempfindlichkeit hinsichtlich der jagdlichen Brauchbarkeit zu bewerten?
Mit viel Arbeit und Gewöhnungsübungen kann eine leichte Schussempfindlichkeit beim Hund überwunden werden. Bei schussscheuen Hunden ist dies jedoch kaum zu erreichen.
Da derartige Wesensmängel in der Regel jedoch vererbt werden, sind Hunde, bei denen diese Anlage festgestellt wird, von der Zucht ausgeschlossen.

• Kann ein weidlauter Hund auch zusätzlich spurlaut sein?
Der weidlaute Hund unterscheidet sich vom sicht- und/oder spurlauten Hund dadurch, dass er ohne von Wild ausgehende optische oder geruchsmäßig wahrnehmbare Reize Laut gibt. Er hat eine sehr niedrige Reizschwelle - und dies natürlich auch beim Arbeiten einer Spur. Da man aber bei solchen Hunden nie sicher sein kann, ob Wild vorhanden ist, sind sie für viele Einsatzbereiche eher ungeeingnet.

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