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Nachhaltigkeit Biotopschutz Naturschutz - Jagd und Naturschutz

08/04/2019
jaeger-werden
Nachhaltigkeit Biotopschutz Naturschutz - Jagd und Naturschutz

Nachhaltigkeit Biotopschutz Naturschutz - Jagd und Naturschutz
• Was bedeutet Nachhaltigkeit?
Der heute viel zitierte Begriff „Nachhaltigkeit“ wurde vor über 200 Jahren von der deutschen Forstwirtschaft geboren. Dahinter stand das Ziel, nur so viel Holz zu nutzen, wie im gleichen Zeitraum nachwächst. Der bedeutende Forstmann Georg Ludwig Hartig hat bereits 1795 in seiner „Anweisung zur Taxation der Förster“ einen Satz formuliert, der auch heute noch aktuell ist: „Eine Nutzung sollte zwar so hoch wie möglich, doch so zu suchen sein, dass die Nachkommenschaft wenigstens ebenso viel Vorteil daraus ziehen kann, als sich die jetzt lebende Generation zueignet.

“ 200 Jahre später wurden diese Gedanken bei der Umweltkonferenz in Rio de Janeiro 1992 aufgegriffen und auf sämtliche Bereiche des Lebens übertragen. In der Rio-Deklaration wurde das Prinzip „Nachhaltigkeit“ als Handlungsmaxime festgeschrieben: „Hierunter wird eine Entwicklung verstanden, die die Bedürfnisse der Gegenwart befriedigt, ohne die Lebensmöglichkeiten zukünftiger Generationen durch übermäßige Beanspruchung von Umweltressourcen zu gefährden.“

• Wie wird nachhaltige jagdliche Nutzung in Deutschland gewährleistet?
Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtssprechung (Artikel 20a Grundgesetz).

Der Schutz des Wildes und seiner Lebensgrundlagen geht Jäger, Grundeigentümer und Öffentlichkeit gemeinsam an. Das Bundesjagdgesetz hat zum Schutz der nachhaltigen jagdlichen Nutzung folgende Regelungen getroffen:
• Die Verpflichtung zur Hege richtet sich an Jäger und Grundeigentümer: Die Hege hat zum Ziel die Erhaltung eines angepassten artenreichen und gesunden Wildbestandes (§ 1 Bundesjagdgesetz).
• Durch das Reviersystem werden die Jäger in die Verantwortung genommen, langfristig für ihren anvertrauten Naturraum zu sorgen (§§ 4 ff. Bundesjagdgesetz).
• Durch Jagdzeiten wird festgelegt, welche Tierarten zu welcher Zeit bejagt werden dürfen. Einige Arten (z.B. Luchs, Wildkatze, Großtrappe, Greife) sind ganzjährig geschont. Elterntiere sind generell während der Aufzucht von der Bejagung ausgenommen (§ 22 Bundesjagdgesetz).
• Abschusspläne stellen sicher, dass ein gesunder Wildbestand in angemessener Zahl erhalten bleibt (§ 21 Bundesjagdgesetz).
• Die sachlichen Verbote (z.B. Verbot von Schlingen, Vogelnetzen, automatischen Waffen) gewährleisten, dass die Jagd tierschutzkonform ist (§ 19 Bundesjagdgesetz).
• Der Jäger ist verpflichtet, das Wild zu schützen, so z.B. vor Wildseuchen, wildernden Hunden und streunenden Katzen (§ 23 Bundesjagdgesetz).
• Das Verbot der unbefugten Beunruhigung soll das Wild vor Stress schützen (§ 19a Bundesjagdgesetz).

• Welche Bedeutung hat der Biotopschutz im Naturschutz?
Die Biotopzerstörung und Biotopentwertung ist eine bedeutende Ursache für die Gefährdung nicht nur seltener Tiere und Pflanzen. Nur wenn der Lebensraum dieser Arten geschützt wird, erhält man auch die darin lebenden Tier- und Pflanzenarten. Aus diesem Grunde ist der Biotopschutz im Bundesnaturschutzgesetz besonders geregelt. Nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz genießen folgende Biotope einen Schutzstatus:
• Feuchtbiotope (z.B. Hochmoore, Niedermoore, Sümpfe, Röhrichte, Quellbereiche, etc.)
• Trockenbiotope (z.B. offene Binnendünen, Geröllhalden, Wacholderheiden, Trockenrasen|
• Waldbiotope (z.B. Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte, Hoch-, Sumpf- und Auwälder)
• Küstenbiotope (Fels- und Steilküsten, Strandwälle und Dünen, Wattflächen im Küstenbereich)
• Alpine Biotope (z.B. offene Felsbildungen, alpiner Rasen, Krummholzgebüsche)

Beim Biotopschutz geht es insbesondere um den Erhalt und Schutz bestimmter natürlicher oder naturnaher Biotope. Von besonderer Bedeutung sind die sogenannten Biotopverbundsysteme, die eine flächige Vernetzung einzelner Biotope miteinander gewährleisten sollen.

• Nennen Sie bedrohte Tierarten in Siedlungsnähe, Dörfern und Städten:
• Mops-Fledermaus
• Abendsegler
• Großes Mausohr
• Rauhaut-Fledermaus
• Große Hufeisennase
• Breitflügel-Fledermaus
• Weißstorch
• Schleiereule
• Gartenschläfer
• Wendehals
• Gartenrotschwanz
• Halsbandschnäpper
• Rotkopfwürger
• Schwalbenschwanz

• Nennen Sie bedrohte Tierarten an sonnigen Steilhängen und in Steinbrüchen:
• Mauereidechse
• Smaragdeidechse
• Zippammer
• Äskulapnatter
• Schlingnatter
• Apollofalter
• Uferschwalbe
• Knoblauchskröte
• Geburtshelferkröte
• Kreuzkröte

• Wie kann der Jäger im Revier zur Erhaltung der Lebensräume von Tieren und Pflanzen beitragen?
In unserer Landschaft gibt es zahlreiche Flächen, die sich für die Anlage neuer Lebensräume eignen, ohne dass dabei andere vorhandene und schützenswerte Biotope beeinträchtigt werden. Landwirte und andere Grundbesitzer können solche Areale zur Verfügung stellen und zum Beispiel gemeinsam mit den Revierinhabern, der Hegegemeinschaft oder ortsansässigen Naturschutzvereinigungen mit Hecken- und Feldgehölzen bepflanzen oder Kleingewässer für Amphibien schaffen.

Wer Hecken anlegt, sollte nur standortgerechte und einheimische Gehölz- und Straucharten verwenden, die aus der näheren Umgebung stammen. Die Landesjagdverbände bieten hierzu in Zusammenarbeit mit den Naturschutzbehörden und Landwirtschaftsämtern Naturschutzprogramme an, die eine staatliche Förderung erfahren (Vertragsnaturschutz in Bayern: Aktionsprogramm des Landesjagdverbandes Bayern „Naturerbe Bayerische Landschaft“).

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