Wärmebildgeräte und Jagdzubehör
Anmeldung und Registrierung
Aktionsangebote im April 2024

Natur- und Umweltschutz international - Jägerprüfung Fragenkatalog

12/03/2019
jaeger-werden
Natur- und Umweltschutz international - Jägerprüfung Fragenkatalog

Natur- und Umweltschutz international - Jägerprüfung Fragenkatalog
Jäger engagieren sich im internationalen Artenschutz:
Auch wenn der Schutz von Natur und Umwelt in Teilbereichen, vor allem bei der Luft- und Gewässerreinhaltung, wesentliche Fortschritte gemacht hat, besteht besonderer Nachholbedarf bei der Erhaltung der biologischen Vielfalt. Sie umfasst neben der Vielfalt der Lebensräume die Artenvielfalt an Pflanzen und Tieren sowie die genetische Vielfalt innerhalb der Populationen einer Art. Vorrangiges Ziel des Natur- und Artenschutzes ist deshalb, eine Trendwende beim Artenrückgang einzuleiten.

• Welche internationalen Verträge und Vereinbarungen regeln heute den weltweiten Artenschutz?
Tier- und Pflanzenarten und die in ihnen geborgene Vielfalt sind ein unersetzbarer Teil des natürlichen Systems unseres Planeten. Internationale Vereinbarungen zum Schutz wildlebender Tiere und Pflanzen sowie ihrer Lebensräume bestehen seit über 100 Jahren. Jedoch wurde vor allem mit der Konferenz über Umwelt und Entwicklung 1992 in Rio de Janeiro deutlich, dass ein wirksamer Schutz der Pflanzen und Tiere und ihrer Lebensräume sich nur mit einer umfassenden Strategie verwirklichen lässt, die auch eine langfristige nachhaltige Nutzung beinhaltet. Meilensteine des modernen Naturschutzes waren das vom Europarat ausgerufene Europäische Naturschutzjahr 1970 bzw. die erste Umweltkonferenz der Vereinten Nationen 1972 in Stockholm. In den Folgejahren wurden internationale Vereinbarungen und Verträge geschlossen, die Schutz und nachhaltige Nutzung der Natur regeln:
• RAMSAR-Konvention
• EG-Vogelschutzrichtlinie
• Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie
• Berner Übereinkommen
• Bonner Konvention
• Washingtoner Artenschutzübereinkommen
• Übereinkommen über die biologische Vielfalt.

• Für Feuchtgebiete von internationaler Bedeutung wurde die RAMSAR-Konvention vereinbart. Welches Übereinkommen beinhaltet sie?
Als erste der heute bedeutsamen weltweiten Artenschutzbestimmungen wurde 1971 in der iranischen Stadt Ramsar das „Übereinkommen über Feuchtgebiete, insbesondere als Lebensraum für Wasser- und Watvögel, von internationaler Bedeutung,, abgeschlossen. Das Übereinkommen ist Ende 1975 völkerrechtlich in Kraft getreten; kurz darauf erlangte es auch in der Bundesrepublik Deutschland Gültigkeit. Zu den schützenswerten Feuchtgebieten gehören Flussläufe und Küstenstreifen ebenso wie große Moore, Sümpfe und Seen. Feuchtgebiete sind nämlich unersetzliche Lebensräume für zahlreiche Pflanzen- und Tierarten. Ziel der RAMSAR-Konvention ist es, die weltweit bedeutenden Feuchtgebiete zu schützen. Hierzu muss jeder der beigetretenen Staaten wenigstens ein Gebiet unter den Schutz der Konvention stellen und in die von der Internationalen Naturschutzunion (IUCN) geführte Liste der international bedeutsamen Feuchtgebiete eintragen lassen. Z.B. sollen Gebiete benannt werden, in denen sich regelmäßig mehr als 20.000 Wat- und Wasservögel aufhalten. Zu den in der Bundesrepublik Deutschland gemeldeten 31 RAMSAR-Gebieten zählen unter anderem das gesamte Wattenmeer, die Vorpommersche Boddenlandschaft, der Dümer, die Rieselfelder Münster, das Wohlmattinger Ried, der Chiemsee, der Ammersee und der Starnberger See. Durch das RAMSAR-Übereinkommen soll auch die naturschonende Nutzung gefördert und die Zusammenarbeit beim Schutz grenzüberschreitender Feuchtgebiete verstärkt werden.

• Welche Bedeutung hat die EG-Vogelschutzrichtlinie?
Ziel der Vogelschutzrichtlinie ist es, sämtliche wildlebende europäische Vogelarten - vom kleinen Zaunkönig bis zum mächtigen Seeadler - in ihrem Bestand dauerhaft zu erhalten. Als Hauptgrund nennt die Richtlinie: „Der bei vielen wildlebenden Vogelarten festzustellende Rückgang der Bestände bildet eine ernsthafte Gefahr für die Erhaltung der natürlichen Umwelt, da durch diese Entwicklung insbesondere das biologische Gleichgewicht bedroht ist.“ Die Mitgliedstaaten verpflichten sich deshalb zu einem umfassenden Schutz sowohl der Vögel selbst wie auch ihrer Lebensräume.

In der Bundesrepublik Deutschland wurde die Vogelschutzrichtlinie rechtlich umgesetzt durch die Anfang 1987 in Kraft getretene „Artenschutznovelle“ des Bundesnaturschutzgesetzes, der Bundesartenschutzverordnung und durch einige Änderungen der Jagdbestimmungen. Die Europäische Union hat folgerichtig erkannt, dass ohne Schutz der Lobensräume ein Schutz der Arten ohne Chancen bleiben muss.

Neben der Einrichtung von Schutzgebieten, die insgesamt ein zusammenhängendes Netz ergeben sollen, hat sich die Vogelschutzrichtlinie das hohe Ziel gesteckt, auch außerhalb von Schutzgebieten die Lebensräume zu pflegen und ökologisch sinnvoll zu gestalten. Bereits zerstörte Lebensräume sollen nach Möglichkeit wieder hergestellt werden. Grundsätzlich ist es verboten, wildlebende Vogelarten zu töten oder zu fangen. Nester und Eier dürfen nicht zerstört, beschädigt oder entfernt werden. Auch die Vögel selbst dürfen - besonders in der Brut- und Aufzuchtzeit - weder gestört noch beunruhigt werden. Ausnahmen gelten für in Anhängen aufgeführte Arten. Teils dürfen diese gemeinschaftsweit bejagt werden, teils nur in bestimmten Mitgliedsstaaten.

Zusätzliche Verpflichtungen ergeben sich für besonders gefährdete Arten. Auch für zahlreiche in Deutschland vorkommende Vogelarten wie Rohrdommel, Fischadler, Kranich, Großtrappe, Schwarzspecht und Blaukehlchen sind „besondere Schutzgebiete“ zu schaffen. Neben kleineren Flächen wurden von der Bundesrepublik Deutschland die Nationalparke und Biosphärenreservate sowie einige RAMSAR-Gebiete benannt.

• Welche Bedeutung hat die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH- Richtlinie)?
Mitte 1992 verabschiedete die Europäische Union nach mehrjähriger Vorbereitungszeit eine „Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen“, die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie, kurz FFH- Richtlinie genannt. Dabei liegt das Hauptaugenmerk auf dem Schutz der Lebensräume, weil nur so auch die wildlebenden Tier- und Pflanzenarten und damit das gemeinsame Naturerbe der Gemeinschaft dauerhaft bewahrt werden können. Ziel der Naturschutzbemühungen ist der sogenannte „günstige Erhaltungszustand“ von Lebensräumen und Arten. Es sollen stabile Flächengrößen, stabile Bestände der Tier- und .Pflanzenarten und intakte ökologische Funktionen erhalten werden. Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, unter dem Namen „Natura 2000" ein europäisches Netz von Schutzgebieten einzurichten. Dieses Netz soll aus jenen Flächen bestehen, die wertvolle Lebensraumtypen und die Habitate der gemeinschafts- weit seltenen und bedrohten Arten beherbergen. Natura 2000 umfasst außerdem sämtliche „besonderen Schutzgebiete“ nach der Vogelschutzrichtlinie.

Von den gemeinschaftsweit rund 430 besonders zu schützenden Pflanzenarten kommen im Bundesgebiet allerdings nur ein Dutzend vor. Anders sieht es bei den 200 Tierarten aus. Unter anderem sind in Deutschland immerhin 8 Fledermausarten, Biber, Fischotter, Luchs, Seehund und 15 Fischarten verzeichnet. Zu den gemeinschaftsweit bedeutsamen Lebensräumen gehören in Deutschland unter anderem die Nord- und Ostseeküsten einschließlich der Küstendünen, außerdem Moore, unverbaute Bergflüsse, Trockenrasen sowie verschiedene weitgehend natürlich erhaltene Waldtypen.

Die FFH- Richtlinie regelt auch den direkten Schutz bestimmter gefährdeter Arten. Dabei wird das Tötungs-, Fang- und Störungsverbot der Vogelschutzrichtlinie und des Berner Übereinkommens auf diese Arten übertragen. Für Pflanzenarten gelten entsprechende Regeln. Ausnahmen sind unter anderem möglich, um Wildschäden in der Land- und Forstwirtschaft zu vermeiden.

• Welches Rechtsinstrument stellt das Berner Übereinkommen dar?
Das Berner Übereinkommen vom Jahre 1979 regelt vor allem den Schutzstatus von Tier- und Pflanzenarten und verbietet unter anderem bestimmte Fang- und Tötungsmethoden, sowie Formen der Nutzung. 1982 nahm die Europäische Staatengemeinschaft die Konvention per Ratsbeschluss an, 1995 trat sie in der Bundesrepublik Deutschland in Kraft: „Jede Vertragspartei ergreift die geeigneten und erforderlichen gesetzgeberischen und Verwaltungsmaßnahmen, um die Erhaltung der Lebensräume wildlebender Pflanzen- und Tierarten sowie die Erhaltung gefährdeter natürlicher Lebensräume sicherzustellen.“ Die Konvention konzentrierte sich im wesentlichen auf gefährdete, empfindliche oder von Natur aus seltene Arten. So zählen in Mitteleuropa Fischotter, Wolf und Braunbär zu diesen besonders geschützten Tierarten.

• Welche Tierarten erhalten in der Bonner Konvention einen besonderen internationalen Schutz?
Schon Anfang des vorigen Jahrhunderts wurden erste internationale Naturschutzvereinbarungen für wandernde Tierarten beschlossen. Diese galten zunächst den Zugvögeln. Doch nicht nur Vögel ziehen, sondern auch Fische, Fledermäuse und Robben. Solchen wandernden Arten soll die Bonner Konvention Schutz gewähren, die auf Anregung der 1972 in Stockholm tagenden ersten UN-Umweltkonferenz entstand. Die Bundesregierung übernahm es, einen entsprechenden Entwurf zu erarbeiten, der im Juni 1979 in Bonn abschließend diskutiert und als „Übereinkommen zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten“ verabschiedet wurde - kurz Bonner Konvention genannt.

Die Bonner Konvention legt lediglich Mindestanforderungen fest. Dazu gehören Bestimmungen über den Erhalt oder die Wiederherstellung der Lebensräume und eines Netzes von Schutzgebieten entlang der Wanderrouten sowie deren bestandsschonender Nutzung. Die Bonner Konvention umfasst alle „im biologischen Sinne wandernden Tierarten“, soweit sie bei diesen Wanderungen Staatsgrenzen überschreiten. So sind auch Tierarten mit besonders weiträumigen Wanderungen erfasst, hierunter auch unser heimischer Weißstorch.

• Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen regelt den Handel von freilebenden Tieren und Pflanzen. Welche Bedeutung kommt ihm zu?
Viele Tier- und Pflanzenarten sind heute deshalb so gefährdet, weil sie zu begehrten Handelsobjekten geworden sind. Jahr für Jahr werden weltweit große Mengen von Vögeln, oder Pflanzen aller Art aus der Natur entnommen. Der Handelswert übersteigt die 500 Milliarden Euro. Deshalb wurde 1973 in Washington das „Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen“ abgeschlossen. Die Bundesrepublik Deutschland gehörte zu den Erstunterzeichnern und setzte das Abkommen bereits 1976 in Kraft.

Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA) sieht ein umfassendes Kontrollsystem für den grenzüberschreitenden Handel mit geschützten Tier- und Pflanzenarten vor. Die Handelsbestimmungen gelten auch für Teile von Arten und die hieraus gewonnenen Erzeugnisse. Die Ausfuhrstaaten können also durch Verweigerung der Genehmigung oder Einschränkung auf eine bestimmte jährliche Höchstzahl von Exemplaren den Handel regeln. Für besonders schwere Verstöße gegen das Washingtoner Artenschutzübereinkommen können Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren verhängt werden. Beschlagnahmte lebende Tiere werden in der Regel in Zoos untergebracht, tote Exemplare gehen als Lehr- und Anschauungsmaterial an Museen, Schulen und Zollstellen.

• In welcher Form werden Jäger, die im Ausland jagen, mit der Abkürzung CITES konfrontiert. Was verbirgt sich dahinter?
Das Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES) von 1973 will gefährdete Tiere und Pflanzen schützen, indem es den Handel mit ihnen verbietet oder nur unter strengen Auflagen zulässt. Zur Ausfuhr von Trophäen sind Ausfuhrgenehmigungen der jeweiligen Staaten erforderlich, die als CITES-Bescheinigungen bezeichnet werden, (siehe Abb. 9.4)

• Welche Ziele verfolgt das Übereinkommen über die biologische Vielfalt?
Das Übereinkommen über die biologische Vielfalt wurde nach mehrjährigen Verhandlungen auf der Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung im Juni 1992 in Rio de Janeiro unterzeichnet. Das Übereinkommen wurde bisher von etwa 170 Staaten und der Europäischen Gemeinschaft ratifiziert und trat im Dezember 1993 in Kraft. Ziel des Übereinkommens ist neben der Erhaltung biologischer Vielfalt (Lebensräume, Arten, genetische Variabilität innerhalb der Arten) ihre vorausschauende und nachhaltige Nutzung sowie die gerechte Verteilung der Gewinne aus dieser Nutzung genetischer Ressourcen zwischen den Herkunfts- und den Nutzerländern.

Der Schutz von Arten soll vorrangig in den natürlichen Lebensräumen (in situ) erfolgen. Flankierende Erhaltungsmaßnahmen außerhalb dieser Lebensräume (ex situ) sowie verstärkte Forschung, Ausbildung und Umweltverträglichkeitsprüfungen sollen die Strategie und das Konzept des Schutzes durch nachhaltige Nutzung ergänzen und unterstützen.

• Was ist die Agenda 21?
Die Agenda 21 ist ein umfassendes dynamisches Aktionsprogramm, das detaillierte Umwelt- und entwicklungspolitische Handlungsweisen enthält. Die nachhaltige Nutzung der Natur ist zentraler Bestandteil der Agenda 21. Grundgedanke ist dabei die Verantwortung gegenüber künftigen Generationen, die darin besteht, dass die Natur nur im Rahmen ihrer langfristigen Regenerationsfähigkeit genutzt werden soll. Im übertragenen Sinne heißt dies: Nicht das Kapital, sondern nur die Zinsen dürfen verbraucht werden.

magnifier Call Now Button