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Pflanzenschutz Pflanzenkrankheiten Extensivierungen - Jägerprüfung Fragenkatalog

18/01/2019
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Pflanzenschutz Pflanzenkrankheiten Extensivierungen - Jägerprüfung Fragenkatalog

Pflanzenschutz Pflanzenkrankheiten Extensivierungen - Jägerprüfung Fragenkatalog
• Warum Pflanzenschutz?
Schädlinge, Beikräuter und Pflanzenkrankheiten mindern die Ernte. Weltweit gehen hierdurch zwischen 20 bis 30% der potenziellen Produktion verloren. In einigen osteuropäischen Ländern sowie Entwicklungsländern wird dieser Prozentsatz noch erheblich übertroffen. Angesichts einer rasant wachsenden Weltbevölkerung sowie nur noch geringen Steigerung der Ernteerträge kommt dem Pflanzenschutz eine immer wichtigere Bedeutung zu.

• Welche Pflanzenschutzverfahren gibt es?
• Resistenzzüchtung: Es werden vermehrt Pflanzensorten gezüchtet, die teilweise oder total gegen bestimmte Pflanzenkrankheiten und Schädlinge widerstandsfähig sind.
• Pflanzenhygiene: Hierzu sind Maßnahmen zu verstehen wie Auswahl standortgerechter Pflanzenarten und -Sorten, gesundes Saat- und Pflanzgut, Bodenpflege, richtige Wasser- und Nährstoffversorgung und eine passende Fruchtfolge.
• Biologische Schädlingsbekämpfung: Hierunter versteht man den Einsatz von Gegenspielern der Schädlinge sowie biotechnische Verfahren. Zur ersten Gruppe gehört beispielsweise das Aussetzen von Parasiten, zur zweiten Gruppe das Ausbringen sterilisierter Männchen, um so die Population zu mindern.
• Integrierter Pflanzenschutz: Er hat zum Ziel, die Population von Schadorganismen unter der wirtschaftlichen Schadensschwelle zu halten. Voraussetzung hierfür ist die ständige Beobachtung der Pflanzenbestände. Pflanzenschutz wird nur dann gezielt eingesetzt, wenn die Schadensschwelle überschritten worden ist. Damit wird bewirkt, dass der Lebensraum nicht mehr als unumgänglich notwendig gestört wird. Hierzu gehört aber auch der Ein-satz weniger giftiger und schnell abbaubarer Mittel.

• Physikalische Pflanzenschutzverfahren: Hierzu zählen z.B. die Bodenentseuchung durch Dämpfung, Warmwasserbehandlung von Saat- oder Pflanzgut zur Abtötung von Bakterien, Pilzen und Schädlingen, Inaktivierung von Viren durch Wärmebehandlung sowie Schädlingsbekämpfung durch radioaktive Strahlen und Ultraschall.
• Chemische Pflanzenschutzmaßnahmen: Sie sollten nur dann angewandt werden, wenn andere Maßnahmen nicht mehr den gleichen Erfolg versprechen. Es dürfen nur amtlich geprüfte und zugelassene Mittel vertrieben und angewandt werden. Auskunft über diese Mittel sowie über amtlich geprüfte und anerkannte Pflanzenschutzgeräte erteilen die Pflanzenschutzdienststellen der Bundesländer. Amtlich zugelassene Mittel und Geräte sind mit folgendem Kennzeichen versehen: Die Zulassungsnummer mit Stern kennzeichnet zugelassene, ohne Stern vorläufig zugelassene Mittel und Geräte.
• Pflanzenbeschau: Die amtliche Pflanzenbeschau, die vor allem bei der Ein- und Ausfuhr von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen eine Rolle spielt, verhindert die Verschleppung von Pflanzenkrankheiten, Schädlingen und Unkräutern.

• Welche Pflanzenschutzmittelgruppen gibt es?
Im Handel gibt es folgende Gruppen von chemischen Mitteln
• Beizmittel (zum Schutz der Saat)
• Herbizide (gegen Gräser, Kräuter und Gehölze)
• Rodentizide (gegen Nagetiere)
• Fungizide (gegen Pilzkrankheiten)
• Akarizide (gegen Milben)
• Nematizide (gegen Fadenwürmer und zur Bodenentseuchung)
• Molluskizide (gegen Schnecken)
• Wachstumsregler (zur Festigung des Getreidehalms, Minderung des Fruchtfalls, Reifeverfrühung und Keimhemmungsmittel bei Kartoffeln)

• Warum kommt es zu Extensivierungen und Flächenstilllegungen in der Landwirtschaft?
Bei vielen landwirtschaftlichen Produkten wird in Europa mehr erzeugt als verbraucht wird. Die Einlagerung der Mehrerzeugung, aber auch der Verkauf zu niedrigsten Weltmarktpreisen sowie das Verschenken im Rahmen von Hilfsprogrammen kostet immer mehr Geld. Um diese Gelder einzusparen sowie die Erzeugung wieder mit dem Verbrauch besser in Einklang zu bringen, hat die Europäische Gemeinschaft Programme zur Extensivierung der Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte sowie zur Stilllegung von landwirtschaftlichen Nutzflächen gestattet. Zu diesen Programmen der Europäischen Gemeinschaft kommen noch Programme der Bundesregierung wie der Länderregierungen, zum Beispiel Ackerschonstreifenprogramme, Uferschonstreifenprogramme, Programme zur Förderung und Erhaltung ökologisch wertvoller Pflanzengesellschaften in Wirtschaftsgrünland und Ackerbau sowie Programme für Schutzpflanzungen von Feldgehölzen.

Für das Wild und die Jagd stellen diese Programme riesige Chancen dar, zusätzliche, vielseitige Äsung und Deckung zu schaffen. Es ist zwar nicht erlaubt, auf diesen Flächen spezielle Wildäcker und Wildwiesen anzulegen. Erlaubt ist aber, wildfreundliche Einsaaten vorzunehmen, die dann das Wild aufsuchen und nutzen kann.

Zu diesem Zweck haben die Firmen, die Saatgut für Wildäcker anbieten, geeignete Saatmischungen entwickelt, die dort auch bezogen werden können. Jagdausübungsberechtigte und Landwirte sollten sich deshalb zusammentun, um gemeinsam die Einsaat stillgelegter Flächen zum Nutzen aller freilebenden Tiere vorzunehmen. Zusätzlich kann hierdurch auch noch etwas zur Erhaltung von Ackerwildkräutern getan werden.

• Welche neuen Technologien werden im Feldbau Einzug halten?
Unsere Landwirtschaft steht im internationalen Wettbewerb. Bio- und Gentechnologie können ihr neue Entwicklungs- und Verdienstmöglichkeiten erschließen. Mit Hilfe dieser Techniken sollen beispielsweise die Ernteerträge gesichert und gesteigert, die Qualität und Verarbeitung der Produkte verbessert und die Umwelt geschont werden. Für die Einführung dieser neuen Techniken wird die Akzeptanz in der Öffentlichkeit entscheidend sein.

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