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Prüfung und Richter, Teilnahme an Wettkämpfen - Jagdhund Ausbildungsplan

17/10/2017
jaeger-werden
Prüfung und Richter, Teilnahme an Wettkämpfen - Jagdhund Ausbildungsplan

Jagdhund Ausbildungsplan

Die Krönung der sportlichen Jagdhundeausbildung besteht für jedes erfolgsbewusste Team in der Teilnahme an Prüfungen. Prüfungen sind sportliche Wettkämpfe, welche in verschiedenen Klassen und Leistungsstufen absolviert werden können (siehe dazu vorne im Abschnitt „Funktion und Bedeutung des Haushundes" in den „Allgemeinen Grundlagen"). Auf dem Notenblatt sind die einzelnen Disziplinen (Leinenführigkeit, Folgen frei, Stellen und Verbellen, Fährte etc.) nach Abteilungen (Unterordnung, Schutzdienst, Fährte etc.) zusammengefasst. Die Notenblätter werden von den nationalen kynologischen Organisationen (SKG) abgegeben. Die auszuführenden Disziplinen sind in den jeweiligen Prüfungsordnungen möglichst genau umschrieben. Für jede Arbeit ist dort wie auf dem Notenblatt auch die maximal erhältliche Punktzahl festgelegt.

Wann die Zeit für eine Prüfungsteilnahme reift ist, entscheidet in erster Linie der Jagdhundeführer. Hat er ein gutes Verhältnis zum Übungsleiter, wird er sich mit diesem darüber aussprechen und ihn um Rat angehen. Ehrgeizige Jagdhundeführer versuchen es erst, wenn alle verlangten Disziplinen tadellos sitzen. Andererseits ist es auch legitim, mit einem teilausgebildeten Jagdhund einen Wettkampf im Sinne einer Ausbildungskontrolle zu absolvieren, sofern man bereit ist, das Resultat zu akzeptieren. Jeder Jagdhundeführer hat sich an Prüfungen einwandfrei und sportlich zu verhalten und alle vorgeschriebenen Unterlagen mitzuführen. Natürlich strebt jeder Konkurrent ein möglichst gutes Resultat an; man denke aber daran, dass Mensch und Jagdhund keine Maschinen, sondern gewissen Schwankungen und Stimmungen unterworfen sind und dass ein bisschen Glück zu jedem Sieg gehört.

Urteil des Richters
Die Beurteilung der erbrachten Leistung obliegt an einem Wettkampf einem oder mehreren von der Landesorganisation anerkannten Prüfungsrichtern. Diese dürfen nur an anerkannten Prüfungen amtieren und haben die Pflicht, alle Konkurrenten nach gleichen objektiven Maßstäben zu prüfen. Als Beurteilungsgrundlage dienen dem PR die Prüfungsordnung und die Bewertungsrichtlinien. Jede Disziplin muss in der PO möglichst genau umschrieben sein. Nach dem selbstverständlichen Grundsatz der Rechtsgleichheit und der Rechtssicherheit darf nur das verlangt werden, was die PO vorschreibt. Privatinterpretationen durch den PR sind aus diesem Grunde nicht statthaft. Vorschriften zur Ausführung der Disziplinen finden sich innerhalb der PO unter jedem einzelnen Fach aufgeführt. Neben diesen Einzelvorschriften existieren aber noch besondere Generalklauseln, welche generell für alle Fächer gelten, beispielsweise „sportliches Verhalten", „keine rohe Behandlung des Jagdhundes", „kein Versäubern während der Arbeit" etc. Ein Punkteabzug kann daher aufgrund einer Einzelvorschrift wie einer Generalklausel erfolgen.

Da kein Gesetz und auch keine Prüfungsordnung jemals völlig lückenlos sein kann und nicht jeder Punkteabzug bis ins kleinste Detail zu regeln ist, muss dem Richter in bestimmten Fällen ein freies richterliches Ermessen eingeräumt werden. Dies ist richtig so und bedeutet im Gegensatz zur oft gehörten Volksmeinung nicht etwa eine willkürliche Beurteilung nach Vorliebe und Gefühl des Richters. Vielmehr hat er sich in solchen Fällen auf objektive und sachliche Erwägungen zu stützen und streng nach der Verhältnismäßigkeit zu urteilen. Viele Regimente trauen dem Richter diese Urteilsfähigkeit nicht zu und versuchen, jede mögliche Variante liebevoll bis ins kleinste Detail zu umschreiben. Damit wird in der Praxis jedoch oft das Gegenteil eines angemessenen und vernünftigen Entscheides erreicht. Auch die dickste und genauste PO macht aus einem unfähigen Richter keinen Fachmann. Vernünftiger wäre es deshalb, die Prüfungsrichter sorgfältiger auszuwählen und auszubilden.

Bei der Betonung kann ein Richter nach verschiedenen Methoden vorgehen. Meines Erachtens kommt die gerechteste Beurteilung einer Leistung nach dem positiven Qualifikationssystem zustande. Dabei stellt sich der Beurteiler die Frage: Was hat das Team geleistet? War dies eine vorzügliche, gute oder ungenügende Arbeit? Erst nach Beantwortung dieser Fragen erfolgt die Feineinstufung nach einzelnen Punkten. Die Bewertung erfolgt demnach primär nach Qualifikation der positiven, d. h. erbrachten Leistung. Andere Richterkollegen bevorzugen das Pünktlisystem, bei welchem von der Maximalnote ausgehend pro Fehler so und so viele Punkte abgezogen werden. Dabei wird die Leistung als Ganzes oft falsch eingeschätzt und ein absurdes Resultat erzielt.

Aufgaben der Prüfungsleitung
Der reibungslose Ablauf einer Prüfung bedingt einen guten Prüfungsleiter sowie genügend fähige Helfer. Jedem Prüfungsrichter wird ein Ordner als Richterassistent zugeteilt. Eine tadellose Organisation, genügend Information und klare Auftragserteilung verschaffen auch hier dem Konkurrenten angenehme Leistungsvorbedingungen. Der Ordner (und nicht der Richter) bestimmt im Auftrag des Prüfungsleiters, wo und wann welche Disziplinen geprüft werden. Der Prüfungsrichter hat lediglich Anlagen, welche der PO zuwiderlaufen, zu beanstanden und zu korrigieren. Im Übrigen geschieht auch an der Prüfung jede Auftragserteilung nach dem Schema „wer macht was, wann, wo, womit und was danach".

Folgende Arbeiten sind vor der Prüfung vorzunehmen:
• so früh
- Festlegen des Prüfungsdatums als möglich
- Anfrage der Richter
- Bestellung Prüfungsmeldeformular (SKG)
- Auswahl der Preise
- Festsetzen des Einsatzes (Startgeldes)

• 10 Wochen
- Anmeldung und Ausschreibung im offiziellen Publikationsorgan (bzw. bei der Landesorganisation)
- Bestellung der Notenblätter
- Anfrage an Helfer (Ordner, Büro, Küche etc.)
- Werbung

• 3 Wochen
- Geländerekognoszierung
- Bereitstellen des Materials

• 10 Tage
- Meldeschluss und Startliste
- Beschriften der Notenblätter
- Material pro Teilnehmer herrichten

• 5 Tage - Geländeeinteilung
- Zeitplan erstellen
- Orientierung der Teilnehmer
- Orientierung der Prüfungsrichter
- Abklären der Notfalldienste (Arzt/Veterinär)
- Eventuell Information an Polizei
- Geländebesichtigung und Anfrage an Eigentümer
- Medieninformation

• 1 Tag
- Kontrolle aller Vorbereitungen
- Überprüfung des Geländes
Während der Prüfung obliegt dem Prüfungsleiter insbesondere folgendes:
- Appell der Helfer
- Kontrolle der richtigen Materialverteilung
- Kasseneröffnung
- Begrüßung und Orientierung der Prüfungsrichter
- Begrüßung und Orientierung der Teilnehmer
- Anordnen des Arbeitsbeginns nach Plan
- Laufende Kontrollgänge auf dem Prüfungsgelände
- Überprüfung der Büroorganisation
- Kontrolle der Verpflegung
- Überwachung des Transports der Notenblätter zum Büro
- Einhaltung des Zeitplans
- Auszahlung der Richterhonorare, Erstellen der Rangliste
- Rangverkündigung, Dank und Verabschiedung
- Anordnung der AKZ-Bestellungen
Nach beendeter Prüfung fallen der Prüfungsleitung noch folgende Aufgaben zu:
- AKZ-Bestellung
- Veranlassen eines Medienberichtes
- Materialreinigung und -Rückschub
- Schlusssitzung mit Kritik, Anregungen und Verbesserungsvorschlägen
- Aufbewahren der vorgeschriebenen Unterlagen
- Versand der AKZ-Medaillen

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