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Schutzgebieten Fangjagd bedrohte Tierarten - Jagd und Naturschutz

02/01/2019
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Schutzgebieten Fangjagd bedrohte Tierarten - Jagd und Naturschutz

Schutzgebieten Fangjagd bedrohte Tierarten - Jagd und Naturschutz
• Ist die Jagd in Schutzgebieten erlaubt?
Die Jagdausübung ist grundsätzlich in allen Schutzgebietskategorien zulässig, sachlich geboten und ökologisch notwendig. Sie muss vergleichbar mit der Pflege und Nutzung von Pflanzen als Teil eines notwendigen Biotopmanagements stattfinden. Einschränkungen in der Jagdausübung kommen nur ausnahmsweise in Naturschutzgebieten und Nationalparken in Betracht. Sie müssen am Schutzzweck gemessen notwendig, geeignet, angemessen und nachvollziehbar sein. Ein Jagdverbot ist in Schutzgebieten unserer Kulturlandschaft nur in begründeten Ausnahmefällen sinnvoll.

Allein die Ausweisung von Schutzgebieten genügt auf Dauer nicht zur Erhaltung von Lebensraum und Arten. Den Jägern als Sachwalter der wildlebenden Pflanzen- und Tierwelt kommt hierbei eine herausragende Bedeutung zu, weil sie Kenntnis über das Vorhandensein von bedrohten Tier- und Pflanzenarten im Revier haben und praktische Erfahrungen im Biotop- und Artenschutz besitzen.

• Warum ist die Jagd in Schutzgebieten ökologisch sinnvoll?
Vielfach sind Eingriffe in Wildtierpopulationen gerade in Schutzgebieten notwendig. Zu hohe Bestände an Schalenwild, an Beutegreifern oder Wildkaninchen können im Gegenteil sogar zur Beeinträchtigung der schutzwürdigen Flora und Fauna, insbesondere zu Wildschäden im Schutzgebiet selbst und auf angrenzenden Flächen führen.

Bei zu hohen Populationensdichten einer Art, wie z.B. der Stockente, besteht die Gefahr der Verdrängung anderer seltener oder gar geschützter Arten. Beutegreifer, wie z.B. der Fuchs, müssen im Interesse seltener Beutetiere und zur Bekämpfung von Tierseuchen durch jagdliche Eingriffe reguliert werden. Der Bruterfolg in Vogelschutzgebieten kann durch einen zu hohen Beutegreiferdruck gänzlich in Frage gestellt sein.

• Ist die Bau- und Fangjagd in Schutzgebieten notwendig?
Eine eventuell notwendige Reduzierung bestimmter Beutegreifer alleine mit der Waffe ist unmöglich, so dass mit der Bau- und Fangjagd ein Schutz gefährdeter Arten (insbesondere Bodenbrüter) verbunden ist.

• Nennen Sie herausragende Artenschutzprojekte der Jägerschaft in Deutschland:
Bayern:
• Artenhilfsprogramm für Fischotter im Bayerischen Wald
• Schutzgemeinschaft Auerhuhn im Bayerischen Wald
• Rebhuhnprogramm „Artenreiche Flur“ in Mittelfranken
• Birkwildprojekt in der Rhön Hamburg:
• Ringelgansprojekt „Hallig Hooge“
Mecklenburg- Vorpommern:
• Wiederansiedelung von baumbrütenden Wanderfalkenpopulationen Niedersachsen:
• Erhaltung der Diepholzer Moorniederung Schleswig Holstein:
• Seehund-Aufzuchtstation Friedrichskoog

• Welche Probleme des Natur- und Artenschutzes sind im Hochgebirge bedeutsam?
Seit durch verändertes Freizeitverhalten des Menschen auch das Bedürfnis nach Erholung in der freien Natur und die Zahl der Erholungssuchenden nie gekannte Ausmaße annahmen, wurden auch abgelegenste Gebiete durch Straßen und Seilbahnen erschlossen und dem Andrang großer Menschenmassen ausgesetzt. Allzu oft ist bereits die Grenze des Zumutbaren überschritten. da einzelne Tier- und Pflanzenarten stark gefährdet oder regional nicht mehr anzutreffen sind. Einige Arten (z.B. das Alpenschneehuhn) finden selbst im Hochgebirge nicht mehr jene Ungestörtheit, die sie benötigen.

Die Begegnung mit der Natur kann dem Menschen meist auch ermöglicht werden, ohne die Lebensbedingungen seltener oder bedrohter Arten zu schmälern. Wo dies nicht möglich ist, gebührt der Erhaltung bedrohter Tier- und Pflanzenarten der Vorrang. Für die Rückzugs- und Restvorkommen in den Alpen gibt es keine Ausweichmöglichkeiten mehr. Um diesen Wildtieren die nötige Ruhe zu geben, werden bereits heute Wildschutzzonen eingerichtet, in denen über Monate hinweg Betretungsverbote bestehen. Das Hochgebirge ist deshalb für viele Arten so bedeutsam, da es trotz schwerer Lebensbedingungen einigen Arten als einziges Rückzugsgebiet erhalten blieb (z.B. Steinadler und Kolkrabe).

• Nennen Sie bedrohte Tierarten im Hochgebirge:
• Steinadler
• Murmeltier
• Alpenschneehase
• Alpenschneehuhn
• Steinhuhn
• Mauerläufer
• Steinschmätzer
• Hochalpenapollo

• Kennen Sie geschützte Pflanzen in der Alpenregion?
• Edelweiß
• Edelraute
• Moos-Steinbrech
• Zweiblütiger Steinbrech
• Kies-Steinbrech
• Zarter Enzian
• Rundblättriger Enzian
• Spinnweben-Hauswurz
• Dach-Hauswurz
• Aurikel

• Welche Bedeutung haben Gewässer- und Uferstreifen im Naturschutz?
Gewässer und ihre Randbereiche sind durch verschiedenste Eingriffe - Begradigung von Flüssen und Bächen, Beseitigung von Verlandungsbereichen, Unterbindung natürlicher Hochwässer und Verschmutzung des Wassers - als Lebensräume für Tiere entwertet oder zerstört worden. Bei wenigen Arten haben auch Seuchen und Verdrängung (z.B. beim Edelkrebs), aber auch Nachstellungen und Konkurrenz (z.B. beim Biber, Fischotter) zum Rückgang beigetragen. Dies erklärt auch, weshalb auf Sumpfgebiete, Röhrichte und Gewässer angewiesene Vogelarten zu 80% als gefährdet einzustufen sind.

Eine Reihe von Arten ist auf die Freihaltung von Kies- und Sandbänken angewiesen (Flussregenpfeifer, Flussuferläufer, Flussseeschwalbe) und reagiert sehr empfindlich gegen Störungen, insbesondere während der Brutzeit.

Zum Rückgang der ganz im Wasser lebenden Arten hat neben den Verlusten an Uferständen, Eingriffen in Wasserführung, Fließgeschwindigkeit und Wärmehaushalt am meisten die Verschmutzung der Gewässer beigetragen. Zu den am stärksten betroffenen Arten gehören Stein- und Edelkrebs, von den Fischen vor allem die Kieslaicher und Laichwanderer.

• Nennen Sie bedrohte Tierarten an Seen, Gewässern und im Uferbereich:
• Moorente
• Kolbenente
• Haubentaucher
• Löffelente
• Knäkente
• Beutelmeise
• Blaukehlchen
• Europäische Sumpfschildkröte
• Laubfrosch
• Gelbbauchunke
• Kammmolch
• Purpurreiher
• Rohrweihe
• Wiesenweihe
• Schilfrohrsänger
• Drosselrohrsänger
• Rohrdommel
• Zwergdommel
• Fischotter
• Flussseeschwalbe
• Flussuferläufer
• Eisvogel
• Wasseramsel
• Edelkrebs

• Kennen Sie gefährdete Pflanzenarten in Gewässer- und Ufernähe?
• Weiße Seerose
• Sanddorn

• Auch von Menschenhand geschaffene Lebensräume sind Refugien seltener Arten. Erklären Sie die Bedeutung von Steinbrüchon, Kies-, Sand- und Lehmgruben für den Naturschutz.
Die hier zusammengefassten Lebensräume verdanken - sieht man von den natürlich entstandenen Hängen ab - ihr Dasein Eingriffen des Menschen. Es sind sogenannte Erdaufstöße, ehemalige oder noch genutzte Abbaustätten.

Die trockeneren dieser Lebensräume locken mit ihren Spalten und Klüften und einer in der bunten Vielfalt von Gräsern, Blumen und Sträuchern sich reich entfaltenden Insektenfauna Vögel und Kriechtiere an: Eidechsen und Ringelnattern finden hier Unterschlupf, warme Plätze zum Sonnen und Nahrung. Wanderfalke und Uhu nisten in alten Steinbrüchen.

Wo Wasser hinzukommt, finden vor allem einige Lurcharten eine neue Heimat. Die Kreuzkröte laicht z.B. gerne in Sand- und Kiesgrubentümpeln; die Laichplätze der Gelbbauchunken liegen überwiegend in Lehm- und Tongruben. In die Wände von Sandgruben graben Uferschwalben ihre Brutröhren. In vielen Gegenden sind die meisten Laichgewässer von Erdkröte, Berg- und Teichmolch Lebensräume aus „zweiter“ Hand.

• Nennen Sie bedrohte Tierarten in Acker- und Weideland, auf Weiden, Wiesen und Heiden:
• Haubenlerche
• Wechselkröte
• Streifen-Bläuling
• Berghexe
• Kleines Ochsenauge
• Schwarzer Bär
• Englischer Bär
• Regensburger Heufalter

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