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Schwerpunktabschuss Kirrung Fütterung und Nachtjagdverbot - Ansitzjagd in Deutschland

09/04/2019
jaeger-werden
Schwerpunktabschuss Kirrung Fütterung und Nachtjagdverbot  - Ansitzjagd in Deutschland

Schwerpunktabschuss Kirrung Fütterung und Nachtjagdverbot - Ansitzjagd in Deutschland
• Was ist ein Schwerpunktabschuss?
Dort wo Kulturen oder Naturverjüngungen durch Wildverbiss (meist Rehwild) gefährdet sind, kann der Jäger durch einen konzentrierten Abschuss bei der Ansitzjagd zur Vermeidung von Zäunen beitragen. Dabei wird auf einer überschaubaren Verjüngungsfläche jedes jagdbares Stück Rehwild erlegt, bis die gefährdete Fläche aus dem Äser gewachsen ist (4 bis 5 Jahre). Dabei sind jedoch wildbiologische Grundsätze und rechtliche Regelungen zu beachten.

Eine solche konsequent durchgeführte, schwerpunktmäßige Bejagung erspart dem Waldbesitzer (bzw. dem Jagdpächter) Aufwand und Kosten für den Zaunbau, sie sperrt das Wild nicht komplett von Flächen aus und sie erleichtert dem Jäger die Bejagung.

Man kann den Schwerpunktabschuss auch für ähnliche Situationen in der Landwirtschaft anwenden, wie z.B. bei der Bejagung von Schwarzwild auf landwirtschaftlichen Flächen (Verhütung von Schäden auf Wiesen oder im Getreide).

• Was ist der Unterschied zwischen Kirrung und Fütterung?
Kirrung bedeutet das Wild mit geringen, artgerechten Futtermitteln anzulocken mit der Absicht es zu erlegen.

• Was versteht man unter einer Ablenkfütterung?
Im Gegensatz zur Notzeitfütterung kann die Ablenkfütterung ganzjährig betrieben werden. Sie ist jedoch teilweise genehmigungspflichtig.

• Wie sind Schwarzwildkirrungen einzurichten und was sind artgerechte Futtermittel?
Kirrungen für Schwarzwild sind so einzurichten, dass sie möglichst abseits von größeren Wegen liegen um Störungen durch Spaziergänger zu vermeiden.

Unschön und in den meisten Bundesländern verboten ist das Ausbringen von nicht artgerechtem Kirrmaterial (Backwaren etc.). Das Kirrmaterial muss so angeboten werden, dass es außer Schwarzwild kein anderes Wild aufnehmen kann. Die Ansitzeinrichtungen sollten nicht durch überdimensionierte Hochsitze (Schlaf- kanzeln) sichtlich auffallen, sowie bei optimalen Licht- und Sichtverhältnisse eine ordnungsgemäße Bejagung ermöglichen. Artgerechte Futtermittel sind bodenständiges Getreide, Mais, Eicheln, Äpfel und Kartoffeln.

• Warum soll man keine Schlachtabfälle an Kirrungen füttern?
Nach dem Tierkörperbeseitigungsgesetz dürfen Schlachtabfälle, tote Tiere oder Tierkörperteile nur durch Tierkörperbeseitigungsanlagen entsorgt werden. Schlachtabfälle können Überträger von Krankheiten (z.B. Schweinepest) sein.

• Dürfen Aufbrüche vom Wild oder Fallwild im Wald entsorgt werden?
Aufbrüche vom Wild, Wildteile oder Fallwild unterhegen nicht dem Tierkörperbeseitigungsgesetz und dürfen im Wald entsorgt werden. Zu beachten ist das Wasserschutzgesetz, ferner können Spaziergänger an Aufbrüchen usw. Anstoß nehmen und Anzeige erstatten.

• Was ist bei der Jagdausübung nachts auf Schwarzwild an der Kirrung bei Vollmond oder Schnee zu beachten?
In vielen Revieren ist das Schwarzwild so heimlich geworden, dass der Ansitz bei Nacht oft die einzige Bejagungsmöglichkeit darstellt. Dabei können eine geschlossene Schneedecke oder das Licht des zunehmenden Mondes die Sichtverhältnisse meist etwas verbessern. Dennoch ist unbedingt darauf zu achten, dass nur auf einwandfrei angesprochene, frei stehende Stücke geschossen wird. In Rotwildrevieren sollte grundsätzlich auf eine Nachtjagd im Wald verzichtet werden, da dadurch das Rotwild unnötig beunruhigt wird.

• Für welche Wildarten gilt das Nachtjagdverbot?
Im Bundesjagdgesetz § 19 ist die Jagd auf Schalenwild (mit Ausnahme von Schwarzwild) sowie auf Federwild (außer Möwen, Schnepfen, Auer-, Birk- und Rackelwild) zur Nachtzeit verboten. Einige Bundesländer ermöglichen die Nachtjagd auf Rot- und Damwild. Nicht betroffen von dem Jagdverbot ist alles nichtschalentragende Haarwild (z.B. Fuchs).

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