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Tollwut und Aujeszkysche Krankheit - Viruskrankheiten des Wildes

06/02/2019
jaeger-werden
Tollwut und Aujeszkysche Krankheit - Viruskrankheiten des Wildes

Tollwut und Aujeszkysche Krankheit - Viruskrankheiten des Wildes
• Was sind Viren und welche Viruserkrankungen kennen Sie?
Viren sind große Moleküle mit absolutem Zellparasitismus. Die Vermehrung erfolgt nur in der lebenden Zelle. Deshalb sind sie entweder tierartspezifisch (z.B. Schweinepest) oder zellartspezifisch (z.B. Tollwut). Sie sind so klein, dass sie nur mit dem Elektronenmikroskop sichtbar gemacht werden können.

Zu den Viruskrankheiten gehören: Tollwut, Schweinepest, verschiedene Staupearten, Myxomatose, Hämorrhagische Erkrankung der Kaninchen (RHD), ansteckende Leberentzündung der Hasen (EBHS), Ornithose, Geflügelpest (Aviäre Influenza), Geflügelpocken, Papillomatose, Pockendiphtherie, Aujeszkysche Erkrankung, Maul- und Klauenseuche.

Tollwut
• Welche Tiere können an Tollwut erkranken?
Die Tollwut ist eine Viruskrankheit aller Säugetiere. Hauptverbreiter der Tollwut ist der Fuchs (Ranzzeit, Wanderung der Jungfüchse). Vom Fuchs wird die Tollwut auch auf Haustiere (Hunde, Katzen, Wiederkäuer und andere Wirbeltiere) übertragen. Auch Ratten und Fledermäuse können an Tollwut erkranken.

Die Tollwut ist eine tödlich verlaufende Gehirn-Rückenmarks-Entzündung. Im langjährigen Durchschnitt entfielen ca. 20% der Tollwutfälle auf Haustiere (Hunde, Katzen, Rinder und sonstige Haustiere). Auf das Wild entfielen ca. 80%. Den Fuchs betrafen dabei ca. 65% aller Tollwutfälle oder ca. 80% der Wildtollwutfälle. Das besagt die amtliche Statistik. In Wirklichkeit ist der Anteil des Fuchses wesentlich höher.

Die orale Immunisierung der Füchse durch Verfüttern von Ködern (Schluckimpfung), die Kapseln mit dem ERA-Virus enthalten, wird inzwischen bei uns angewandt. Etwa 60 bis 70% einer Fuchspopulation kann auf diese Weise immunisiert werden. Die Infektionskette sollte dann abreißen. Zur Zeit gibt es nur noch wenige Tollwutfälle in Deutschland: z. Zt. spielen Fledermäuse eine Rolle im Tollwutgeschehen.

• Wodurch wird die Tollwut übertragen?
Durch das Tollwutvirus. Es ist besonders im Speichel und im Gehirn zu finden. Das Virus ist gegen Kälte widerstandsfähig und kann bis zwei Jahre ansteckungsfähig bleiben.

Desinfektionsmittel töten es ab, ebenso ein zweiminütiges Erhitzen über 80° C. Die Infektion erfolgt fast ausschließlich durch den Biß eines tollwutkranken Tieres (mit dem Speichel). Auch über Hautwunden und Schleimhautverletzungen, durch die das Virus (wie beim Biß) in die Blutbahn gelangen kann, ist die Infektion möglich. Infektionen durch die unverletzte Haut oder durch Aufnahme virushaltigen Speichels mit dem Futter (Weidetiere) oder mit der Äsung sind nicht nachgewiesen worden. Wildtiere mit unnormalem Verhalten sollte man nicht berühren. Auch tote Tiere soll man nur mit Schutzhandschuhen, die man immer im Rucksack haben sollte, anfassen. Die Inkubationszeit beträgt (7) 14 bis 60 (180) Tage.


Abb. Tollwut bei einem Damtier; die Scheuerstelle auf der Stirn muss Tollwutverdacht erwecken.

• Welche Krankheitsstadien zeigen sich beim Ausbruch der Tollwut des Hundes?
Das melancholische, das Beiß- und das Lähmungsstadium. Im melancholischen Stadium (Dauer 1 bis 3 Tage) tritt ein verändertes Benehmen auf. Die Hunde werden launenhaft und schreckhaft, schnappen oft zwecklos in die Luft (Fliegenschnappen) und zeigen schlechten Appetit. Im Beißstadium nehmen Unruhe und Aufregung zu und steigern sich zur Baserei. Die Hunde suchen jede Möglichkeit zu entweichen und zeigen eine ausgesprochene Neigung zum Beißen. Besonders werden Tiere und Menschen gebissen, die das wutkranke Tier berühren wollen. Die Tollwut kann auch als stille Wut verlaufen. Zuletzt treten Lähmungserscheinungen auf (Unter-kiefer-, Schlundkopf-, Kehlkopf- und Gehirnlähmungen). Der Fang ist dabei geöffnet. Es besteht Speichelfluß. Der Gesichtsausdruck ist lauernd und verstört. Aufgrund einer Stimmbandlähmung haben die Tiere eine heisere Stimme (wichtig). Nach wenigen Tagen erfolgt der Tod.

• Was muss mit Tieren geschehen, die tollwutverdächtig sind?
Es muss die Tollwutverordnung vom 23. Mai 1991 (Änderung v. 11.4.2001) angewendet werden. Die diesbezüglichen Anordnungen trifft die Untere Verwaltungsbehörde. Die wichtigsten Kegeln dabei sind folgende:
1. Kennzeichnungspflicht aller Hunde über drei Monate mit Ausnahme bei Jagdhunden im jagdlichen Einsatz.
2. Fernhaltepflicht verdächtiger Tiere von Mensch und Tier, auch bei verendeten Tieren.
3. Zerlegungsverbot verdächtiger Tiere (außer für Tierärzte), das Kopfabtrennen gilt nicht als Zerlegen.
4. Tötung von Hund und Katze (ungeimpft) bei Seuchenverdacht.
5. Amtliche Beobachtung (2 Monate) bei wirksam geimpften Hunden und Katzen sowie sofortige Wiederimpfung.

6. In Tollwutgefährdeten Bezirken dürfen Hunde und Katzen nicht frei umherlaufen, ausgenommen sind wirksam geimpfte Hunde und Katzen. Hunde müssen zuverlässig gehorchen und beaufsichtigt werden.
7. Nutzung von Hunden unter Beobachtung bedarf der Genehmigung.
8. Seuchenverdächtigem Wild ist nachzustellen, es ist zu erlegen und unschädlich zu beseitigen, abgesehen vom Untersuchungsmaterial.
9. Fuchstollwut ist durch intensive Bejagung und orale Impfung zu bekämpfen.
10. Wirksamer Impfschutz besteht, wenn die Impfung mindestens 30 Tage zurückliegt und nicht älter als 12 Monate ist. Wiederimpfung ist alle 12 Monate erforderlich.
11. Einrichtung grösser Sperrbezirke „Tollwut gefährdeter Bezirk“.

• Wie äußert sich die Tollwut beim Fuchs?
Füchse verlieren ihre natürliche Scheu vor Menschen und dringen vertraut in Gehöfte, Stallungen und auch Hundehütten ein. Im Beißstadium greifen sie Tiere und Menschen an und beißen sie. Zu Beginn des Lähmungsstadiums taumeln sie wie betrunken umher. Aber Vorsicht beim Töten von tollwutkranken Tieren, weil diese oftmals recht schnell werden können (mit den letzten Kräften). Heiseres Bellen muss Verdacht auf Tollwut erwecken.

• Wie kommt es, dass Rinder und Rehwild an Tollwut erkranken?
Weil sie bei Auseinandersetzungen mit Füchsen gebissen werden. Besonders gefährdet sind Rehe, die ihre Kitze verteidigen. An Tollwut erkranktes Rehwild speichelt, hat stieren Blick, ist schreckhaft und verliert schnell an Wildbretgewicht.

Es zieht oft laut klagend durch die Bestände und nimmt gern Bäume an, die es mit dem Haupt bearbeitet. Dadurch wird die Decke an der Stirn abgescheuert und schweißig. Auf der Höhe der Erkrankung greift Rehwild auch Menschen an.


Abb. Tollwut bei einer Ricke; die auffallend trockenen Äsungsballen im Pansen weisen auf
Schluckbeschwerden und eine Störung der Magenmotorik hin.

• Wie kann Tollwut mit Sicherheit festgestellt werden?
Durch die Untersuchung des Gehirns in einem Staatlichen Veterinäruntersuchungsamt. Bei tollwutverdächtigem Wild, das untersucht werden soll, darf daher das Gehirn nicht durch Schlag oder Schuß verletzt werden. Den Untersuchungsstellen ist stets das ganze Haupt (Kopf) auf schnellstem Wege auf Anordnung des Amtstierarztes zu übersenden. Dieses Kopfabtrennen gilt nicht als Zerlegen, es ist daher nicht verboten.

In Tollwutrevieren ist das Abtrennen des Kopfes zu Untersuchungszwecken nur mit Plastikhandschuhen vorzunehmen. Sie sollten nach Gebrauch verbrannt werden.

• Wie kann man Tollwut bei Menschen nach Bißverletzungen oder Kontakt mit wutkranken Tieren verhindern?
Durch Auswaschen der Wunde und Vornahme der hochwirksamen, gut verträglichen Tollwutschutzimpfung. Ein vollständiger Impfschutz wird durch mehrere Injektionen erreicht. Gleichzeitig kann eine passive Immunisierung vorgenommen werden.

Krankenkassen und die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft übernehmen die Impfkosten der Menschen gegen Tollwut, wenn im Einzelfall ein Umgang oder die Berührung mit einem tollwutverdächtigen Tier erfolgte.

• Wie kann man Haustiere vor Tollwut schützen?
Indem man gesunde Tiere ab 12. Lebenswoche schutzimpfen lässt. Impfungen tollwutkranker oder ansteckungsverdächtiger Tiere gegen Tollwut sind jedoch verboten. Etwa 10 Tage nach der Impfung ist ein belastungsfähiger Schutz gegen Tollwut ausgebildet. Zur Aufrechterhaltung des Schutzes ist die Impfung bis zum Ende des ersten Lebensjahres und dann jeweils jährlich
zu wiederholen. Durch sie wird auch der Tierhalter indirekt laufend vor Tollwut geschützt. Haustiere, die gegen Tollwut schutzgeimpft sind und noch unter Impfschutz stehen, müssen bei Ansteckungsgefahr nicht mehr sofort getötet werden, wenn die Impfung unverzüglich wiederholt wird. Sie unterliegen nur einer verkürzten Beobachtungszeit. Es gibt inzwischen für Hunde eine Mehrtfachimpfung, die einen sicheren Schutz nicht nur gegen Tollwut, sondern auch gegen Staupe, Hepatitis contagiosa canis (HCC), Parvovirose, Zwingerhustenerreger und Leptospirose gewährleistet. Nur Schutzimpfung schützt vor Tollwut! Tierärztliche Impfnachweise sind mitzuführen!

• Gibt es für Menschen eine vorbeugende Tollwutschutzimpfung?
Eine vorbeugende Schutzimpfung durch mehrere Injektionen. Der Impfschutz kann aufrecht erhalten werden (Wiederholungsimpiüngen).

• Wie erfolgt die Bekämpfung der Tollwut?
Durch die VO zum Schutz gegen die Tollwut vom 23. Mai 1991, Änderung v.
11.4.2001 (BGBl. I S. 598). Sie bringt Erleichterungen in der Haltung von geimpften Hunden und Katzen in tollwutgefährdeten Bezirken. Liegt in einem Bezirk Tollwut vor, dürfen nunmehr Katzen, die nachweisbar seit mindestens vier Wochen gegen Tollwut geimpft und jährlich nachgeimpft worden sind, frei umherlaufen. Hunde, die nachweisbar seit mindestens vier Wochen gegen Tollwut geimpft und jährlich nachgeimpft worden sind, frei umherlaufen, wenn sie eine numerierte Hunde-(Steuer-)Marke oder Besitzeradresse an der Halsung tragen und unter Aufsicht einer Person stehen, der sie zuverlässig gehorchen. Bei Jagdhunden während der Arbeit ist die Abnahme der Halsung zugelassen.

Nach § 11 der VO ist die Wildtollwut von den Jagdausübungsberechtigten durch verstärkte Bejagung der Füchse zu bekämpfen. Jagdausübungsberechtigte müssen tollwutkrankem und -verdächtigem Wild sofort nachstellen und es töten sowie unschädlich beseitigen. Die Immunisierung von Füchsen über ausgelegte Köder wird inzwischen in fast allen Bundesländern praktiziert.

Ist Tollwut oder -verdacht, insbesondere bei einem Fuchs, festgestellt worden, so hat die Untere Jagdbehörde (meist das Landratsamt oder die kreisfreie Stadt) die Umgebung der Tötungs- oder Fundstelle im Umkreis von mindestens 5.000 km2 oder einem Radius von mind. 40 km zum „gefährdeten Bezirk“ zu erklären, mit Schildern „Tollwutgefährdeter Bezirk“ gut sichtbar zu kennzeichnen und kann das Bejagen von Füchsen anordnen. Die Dauer der amtlichen Beobachtung beträgt für geimpfte Hunde und Katzen mindestens zwei Monate. Mit jagdlichen Mitteln (Ansitz und Baujagd) sollte ein Fuchsbestand von 0,3 Füchsen je 100 ha dauerhaft unterschritten werden, damit die Infektionsketten der Tollwut abreißen.

Aujeszkysche Krankheit
• Was muss der Jäger über die Aujeszkysche Erkrankung wissen?
Hauptträger dieser Infektionskrankheit sind Hausschweine. Der Mensch ist nicht empfänglich, allerdings können Hunde davon betroffen werden. Nachgewiesen wurde diese Erkrankung insbesondere bei Wildschweinen ferner bei Rehwild, Beutegreifern sowie Ratten. Die Infektion erfolgt über die Nahrung, indem beispielsweise Fleisch erkrankter Tiere aufgenommen wird. Daher sollte an Hunde prinzipiell kein rohes Schweinefleisch (Schwarzwild!) verfüttert werden.

Die Krankheitsanzeichen können tollwutähnlich sein. (Ruhelosigkeit, Angst, Speichelfluß, taumelnder Gang, Juckreiz). Der Tod tritt nach rapidem Kräfteverfall in der Regel sehr rasch ein (2 Tage). Die Aujeszkysche Erkrankung ist anzeigepflichtig.

Maul- und Klauenseuche (MKS) 82 Wie äußert sich die MKS bei Schalenwild?
Das erkrankte Schalenwild zeigt Speicheln. Am Lecker, dem Äser (bzw. Wurf) und in der Umgebung der Schalen, besonders am Kronsaum, bilden sich Blasen, die mit einer wasserhellen, gelblichen Flüssigkeit gefüllt sind, die das Virus enthält. Nach zwei bis drei Tagen platzen die Blasen und hinterlassen schmerzhafte, hochrote, von der Oberhaut entblößte Stellen (Erosionen), die nach und nach abheilen. Bei Erkrankung der Schalen kommt es häufig durch nachträgliche Wundinfektion zum „Ausschuhen“, d.h. zum Verlust der Schalen. Dadurch tritt schweres Lahmen auf. Schalenwild ist für MKS wenig empfänglich, deshalb ist MKS fast unbedeutend. Die Krankheit ist nach dem Tierseuchengesetz anzeigepflichtig.

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