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Totschlagfallen Unfallverhütungsvorschrift Kastenfalle - Fangjagd in Deutschland

31/03/2019
jaeger-werden
Totschlagfallen Unfallverhütungsvorschrift Kastenfalle - Fangjagd in Deutschland

Totschlagfallen Unfallverhütungsvorschrift Kastenfalle - Fangjagd in Deutschland
• Welche Fallenarten unterscheiden wir grundsätzlich?
Lebendfang- und Totschlagfallen.

• Wer darf die Fallen- oder Fangjagd ausüben?
Die Fangjagd darf nur ausüben, wer die Jägerprüfung bestanden hat sowie einen gültigen Jagdschein und eine Erlaubnis zur Jagdausübung besitzt. In einigen Bundesländern wird noch zusätzlich als Qualifikationsnachweis ein Fallen- oder Fanglehrgang durch den jeweiligen Landesjagdverband zur Pflicht.

• Wie hoch ist der Zeitaufwand, den man für die Fallenjagd einkalkulieren muss?
Zum Fang gestellte Lebendfangfallen müssen zweimal täglich und Totschlagfallen müssen einmal täglich kontrolliert werden.

• Zur Fallen- oder Fangjagd gehören nicht nur theoretische, sondern vor allem praktische Kenntnisse. Wie kann man sich diese als Jungjäger aneignen?
Das praktische Wissen von einem erfahrenen Fallenjäger zu erlernen, ist die beste Schule. Die Landesjagdverbände bieten durch ihre angestellten Berufsjäger Seminare speziell zur Fallenjagd an, die jeder vor der Ausübung der Fallenjagd aufsuchen soll. Wer ohne praktisches Wissen die Fallenjagd ausübt, erlernt oft seine Erfahrungen auf Kosten des Wildes.

• Was ist bei der Verwendung von rotschlaglallen zu beachten?
Wer eine Totschlagfalle aufstellen möchte, hat die erforderliche Verkehrssicherungspflicht und die jeweiligen Landesjagdgesetze zu beachten. Im Revier sollten Totschlagfallen in Fangbunker, Fallenkästen oder Fangburgen eingebaut werden. Dadurch werden sie für Unbefugte (spielende Kinder) nicht zur Gefahr und ein möglichst tierschutzgerechter Fang wird gewährleistet.
• Wie muss eine Totschlagfalle den Boutegreifer töten?
Sofort tödlich ist der Fang über Hals oder Brustkorb.

• Welche Totschlagfallen haben sich in der Praxis bewährt?
Abzugseisen, die durch Zug am Köder das Eisen auslösen, dies sind insbesondere der Schwanenhals, das Marderabzugseisen, das Haarabzugseisen sowie die Rasenfalle.

• Wie kann man die Qualität der Totschlagfallen prüfen?
Die Klemm- oder Schlagkraft der Abzugseisen wird in Newton berechnet. Hierzu kann man spezielle Prüfgeräte kaufen. Ebenfalls kann man die Materialprüfung von Schlagfallen bei der Deutsche Versuchs- und Prüf-Anstalt für Jagd- und Sportwaffen (DEVA) durchführen lassen.


Abb. Marderabzugeisen mit Spannbügel

• Was verlangt die Unfallverhütungsvorschrift (UW) zur Fallenjagd?
Fangeisen dürfen nur mit einer entsprechenden Vorrichtung gespannt und nur mit einem geeigneten Gegenstand ge- bzw. entsichert werden.
Fangeisen dürfen fängisch nur so aufgestellt werden (Fangbunker u.ä.), dass keine Personen gefährdet werden.

• Welche Lebendfangfallen gibt es?
Die Kastenfalle, die Wieselwippbrettfalle, die Betonrohrfalle, der Hundefang und die Drahtfallen.

• Welche Vorteile bietet die Lebendfangfalle gegenüber der Totschlagfalle?
Die Lebendfangfalle fängt selektiv und unversehrt lebend.

• Ist die Verwendung der Wieselwippbrettfalle noch erlaubt?
Nein. Viele gefangene Wiesel sterben trotz zweimaliger, täglicher Kontrolle durch die Enge der Falle den Stresstod. Daher fängt die Wieselwippbrettfalle nicht unversehrt lebend und ist nach § 19 BJagdG nicht erlaubt.

• Wie ist die Verwendung der Kastenfalle zu beurteilen?
Gefangenes Wild in der Kastenfalle verhält sich durch die Größe der Falle (Mindeseinlaufgröße von 15x20 cm) und den vollkommen dunklen Raum in aller Regel ruhig und gelassen. Geschütztes Wild kann sofort unversehrt in die Freiheit entlassen werden. Daher gewährleistet die Kastenfalle eine tier- und artenschutzgerechte (zeitgemäße) Fallenjagd.


Abb. Kastenfalle, unverblendet

• Wie ist die Verwendung der Drahtfalle als Lebendfangfalle zu beurteilen?
Gefangenes Wild in der Drahtfalle kann in die Freiheit sehen und versucht (spätestens beim Annähern des Menschen) den Draht durchzubeißen. Dadurch haben die Tiere Stress und verletzen sich. Daher sollten Drahtfallen nicht unverblendet verwendet werden. (Tierschutz)

• Wie verhält sich der Jäger mit der Fallenjagd, wenn die echte Wildkatze im Revier vorkommt?
Dort wo man mit der echten Wildkatze rechnen muss, wird die Fallenjagd grundsätzlich nur mit der Lebendfangfalle ausgeübt. Das gieiche gilt für die Bundesländer, in denen der Baummarder eine ganzjährige Schonzeit hat.

• Wann findet der Hundefang seine Verwendung?
Hunde, die häufig herrenlos im Revier streunen oder wildern, kann man mit einer Duftspur anlocken und im Hundefang lebend fangen. Der Jäger hat dann die Möglichkeit den Hundebesitzer zu überführen oder den gefangenen Hund der Ordnungsbehörde zu übergeben. Der Hundefang als solcher ist durch seine Größe mit einer aufwendigen Verblendung im Revier verbunden. Die jeweiligen Landesjagdgesetze müssen bei dem Nachstellen von Hunde und somit dem Einsatz des Hundefangs beachtet werden.

• Was ist eine Betonrohrfalle?
Die Betonrohrfalle ist eine Lebendfangfalle in Kombination aus Luderplatz, Kunstbau und Falle. Sie ist speziell für den Fang von Füchsen konzipiert, wobei auch andere Beutegreifer wie Steinmarder sich dort fangen. Die Falle besteht aus einem Bausatz aus vier Betonröhren (Innendurchmesser 30 cm) sowie verschiedenen Einzelteilen und kann unkompliziert im Revier eingebaut werden. Geschickt eingebaut sieht die Betonrohrfalle wie ein Entwässerungsrohr aus.

• Darf der Jäger Bisam fangen und womit?
Grundsätzlich darf jedermann den Bisam fangen, auch der Jäger. Voraussetzung ist jedoch die Erlaubnis der zuständigen Behörde. Der Fang erfolgt mit einer speziellen Bisamfalle (Totschlagfalle), die mit Apfelstückchen beködert wird. Damit sich keine Wasservögel in der Bisamfalle fangen, soll die Falle auch im Wasser im Fangbunker verlegt werden. Dort wo Tauchenten und Schwäne Vorkommen, sollte man auf die Verwendung mit der Bisamfalle verzichten.

• Was macht der Jäger mit den Bälgen der gefangenen Beutegreifer?
Die Winterbälge sind in der Regel von Ende Oktober bis Ende Februar brauchbar. Die Beutegreifer werden abgebalgt und der Balg zum Trocknen auf ein Spannbrett gespannt. Hat der Jäger auch nicht unmittelbare Verwendung für die Winterbälge, so sollten auf keinen Fall erlegte oder gefangene Beutegreifer ohne weiteres entsorgt werden. Die Nutzung der Bälge ist nicht nur eine schmuckvolle Kleidung oder Trophäe, sondern dient auch dem Verständnis der Fallen- und Beutegreiferjagd gegenüber der Öffentlichkeit.

• Was sind Frischlingsfallen?
Frischlingsfallen werden vereinzelt, meist in staatlichen Eigenjagdgebieten, zur Schweinepestbekämpfung eingesetzt. Die Fallen und ihr Einsatz unterliegen nicht dem Jagdrecht sondern stellen eine Maßnahme der Veterinärbehörden dar. Fragen der weidgerechten Jagdausübung (würdevoller Umgang mit der Kreatur) spielen keine Rolle mehr. Ihre Anwendung ist umstritten und muss als eine Bankrotterklärung dem jagdlichen Handwerk gegenüber angesehen werden.


Abb. Die Betonrohrfälle hat sich vor allem für den Fuchsfang bewährt

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