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Trichinen- und Fleischuntersuchung in Deutschland - Jägerprüfung Fragenkatalog

30/04/2019
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Trichinen- und Fleischuntersuchung in Deutschland - Jägerprüfung Fragenkatalog

Trichinen- und Fleischuntersuchung in Deutschland - Jägerprüfung Fragenkatalog
• Welche Wildtiere müssen auf Befall mit Trichinen (Trichinellen) untersucht werden?
Alle Fleisch fressenden Wildtiere, deren Wildbret dem menschlichen Verzehr zugeführt werden soll. Zu ihnen gehören Schwarzwild, Bär, Fuchs, Dachs und Sumpfbiber (Nutria).

• Auf welche Weise erfolgt die Untersuchung auf Trichinen?
Dem Tier werden wallnußgroße Fleischproben aus der Muskulatur jedes Zwerchfellpfeilers sowie aus der Muskulatur eines Vorderlaufes entnommen. Diese werden in einem Mixer zerkleinert. Der Fleischbrei kommt dann in ein temperiertes Gefäß, wo er nach der Zugabe von Pepsin, Wasser und Salzsäure unter ständigem Umrühren künstlich verdaut wird (Digestionsmethode). Die sich nach dem Umfüllen am Boden des Gefäßes absetzende Masse wird mit einem Trichinoskop (Projektor mit aufgesetztem Mikroskop) oder unter einem normalen Mikroskop auf das Vorhandensein von Trichinen untersucht. Gesetzlich nicht mehr zugelassen ist eine Untersuchung auf Trichinen nach der alten Quetschmethode, da sie nur eine ca. 60%ige Sicherheit im Auffinden vorhandener Trichinen bietet.

• Wer darf dem Wildtier die Proben für die Untersuchung auf Trichinen entnehmen?
Der amtliche Tierarzt oder der von ihm hierzu beauftragte amtliche Fleischkontrolleur. Er gibt die Proben an die Untersuchungsstelle (Veterinäruntersuchungsamt, Schlachthof oder ein mit den entsprechenden Gerätschaften ausgestatteter Veterinärmediziner). Erst wenn ein negatives Untersuchungs-ergebnis vorliegt und anderweitige Bedenken gegen den Verzehr des Wildbrets nicht vorliegen, darf das Stück Wild weiterverwertet werden.

• Wer hat ein der Untersuchung auf Trichinen unterliegendes Stück Wild beim amtlichen Tierarzt anzumelden?
Der Revierinhaber als Verfügungsberechtigter, der mit der Verwertung beauftragte Berufsjäger oder Jagdaufseher oder der das Wild erwerbende Jagdscheininhaber. Auf sonstige Käufer des Wildes (Gastronom, Wildhändler -nicht jedoch Privatpersonen) kann der Revierinhaber die Anmeldung zur amtlichen Trichinenuntersuchung übertragen, in dem er diese hierzu (schriftlich) verpflichtet. Er muss sich durch Vorlage des Gebührenzettels davon überzeugen, dass die Untersuchung auch tatsächlich durchgeführt wurde.

• Wo erfährt der Jäger oder der Käufer den Namen und die Anschrift des für sein Revier, seinen Wohnort zuständigen amtlichen Tierarztes oder amtlichen Fleischkontrolleurs?
Bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung, bei der Kreisveterinärbehörde, beim nächstgelegenen Schlachthof, aber auch bei jedem Metzger (Fleischer) mit eigener Schlachtung.

• Woran erkennt der Käufer, ob eine amtliche Untersuchung auf Trichinen ordnungsgemäß durchgeführt wurde?
An den amtlichen Trichinenbeschau-Stempeln. Sie finden sich an der Innenseite der Keulen, der Innenseite der Bauchlappen, der Innenseite der Rippenbögen und auf dem Brustbein.

• Ist die Untersuchung auf Trichinen gleichbedeutend mit der amtlichen Fleischuntersuchung?
Nein. Die Untersuchung auf Trichinen ermittelt nur, ob ein dieser Untersuchungspflicht unterliegendes Stück Haarwild mit Trichinen befallen ist oder nicht. Die Fleischuntersuchung geht darüber hinaus und beurteilt anhand des Wildkörpers und seiner Organe, ob das Wild von einer die Gesundheit des Menschen gefährdenden Krankheit befallen ist. Außerdem, ob sein Wildbret sonstige Merkmale aufweist, die dessen Verzehr einschränken bzw. nicht zulassen. In Zweifelsfällen wird eine bakteriologische Untersuchung der Organe und des Wildbrets veranlasst.

• Wer darf die Fleischuntersuchung bei Haarwild durchführen?
Nur der zur Fleischuntersuchung zugelassene amtliche Tierarzt. In Ausnahmefällen auch (z.B. in Wildgewinnungsbetrieben) der unter seiner direkten Aufsicht arbeitende amtliche Fleischkontrolleur.

• Welche Vorbereitungen hat der Jäger oder Wildkäufer für die Durchführung einer amtlichen Fleischuntersuchung bei Haarwild zu treffen?
Er hat das Wild aus der Decke zu schlagen bzw. abzubalgen und bei größeren Stücken (Schalenwild) den Tierkörper einschließlich Haupt (ausgenommen Trophäenträger) entlang der Wirbelsäule der Länge nach zu spalten. Außerdem hat er Zunge (Lecker), Speiseröhre (Schlund), Lunge einschließlich Luftröhre und Kehlkopf (Drossel und Drosselknopf), Herz, Leber, Milz und Nieren samt Nierenfett sowie sonstige ihm verdächtig erscheinende Teile (Därme, Blase, Hoden) des Stückes zur Untersuchung verfügbar zu halten.

• ln welchem Zeitraum hat die Anmeldung zur amtlichen Fleischuntersuchung zu erfolgen?
Grundsätzlich so schnell wie möglich, spätestens innerhalb von 48 Stunden nach dem Erlegen des Wildes bzw. dessen Inbesitznahme. Bis zur Durchführung der amtlichen Fleischuntersuchung muss das Wild mit dem übrigen Untersuchungsgut in einer Kühlkammer bei Temperaturen um + 3° C aufbewahrt werden. Merke: Je schneller die Anmeldung zur amtlichen Fleischuntersuchung erfolgt, desto günstiger kann das Untersuchungsergebnis ausfallen. Hintergrund: Sind die zu untersuchenden Organe noch frisch, dann lassen sich krankheitsbedingte Veränderungen besser beurteilen. Im gegenteiligen Fall wird der amtliche Tierarzt immer eine bakteriologische Untersuchung anordnen und bis zum Vorliegen des Ergebnisses das Wild beschlagnahmen (kann mehrere Tage dauern!.

•v Welche Zielsetzungen hat eine amtliche Fleischuntersuchung bei Haarwild?
Die Fleischuntersuchung soll sicherstellen, dass sich der Verbraucher beim Verzehr von Wildbret nicht an einer von Wildtieren auf den Menschen übertragbaren Krankheit (Sammelbegriff: Zoonosen) oder an während der Gewinnung des Wildbrets auf dieses übertragenen Erregern infiziert. Das Tückische an von Wildtieren (und anderen Tieren) auf den Menschen übertragbaren Krankheiten ist, dass diese beim Menschen oft erst nach Tagen oder Wochen und meist unter den Zeichen einer Grippe oder Angina ausbrechen und sehr langwierig sind. Sodann, dass der Verbraucher nur Wildfleisch erwirbt bzw. vorgesetzt bekommt, das unter lebensmittelhygienischen Bedingungen gewonnen wurde, nicht verhitzt oder mit Erregern belastet sowie frei von Verschmutzungen ist und appetitlich aussieht.

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