Wärmebildgeräte und Jagdzubehör
Anmeldung und Registrierung
Aktionsangebote im April 2024

Unfallverhütung und Unfall Versorgung bei der Jagdausübung – Jägerprüfung Hilfe

20/02/2019
jaeger-werden
Unfallverhütung und Unfall Versorgung bei der Jagdausübung – Jägerprüfung Hilfe

Unfallverhütung und Unfall Versorgung bei der Jagdausübung – Jägerprüfung Hilfe
• Welche allgemeine Vorschrift ist neben den Gesetzen für die praktische Jagdausübung von Bedeutung für Jagdpächter, Jäger und Jagdhelfer?
Die Unfallverhütungsvorschrift (UW) „Jagd" der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft, die ab dem 01.01. 2000 wesentliche Änderungen gegenüber der bisherigen Vorschrift enthält.

• Wie sind Schusswaffen während der Jagdausübung zu behandeln?
Schusswaffen dürfen nur während der tatsächlichen Jagdausübung geladen sein. Die Laufmündung ist stets - unabhängig vom Ladezustand - in eine Richtung zu halten, in der niemand gefährdet wird. Nach dem Laden ist die Waffe zu sichern. Eine eingestochene Waffe ist sofort zu sichern und zu entstechen, falls der Schuss nicht abgegeben wurde.

• Wie ist die Waffe zwischen zwei Treiben zu tragen?
Die Waffe ist außerhalb des Treibens stets ungeladen, mit geöffnetem Verschluss und mit der Mündung nach oben oder abgeknickt, zu tragen. Bei besonderen Witterungsverhältnissen kann der Jagdleiter zulassen, dass Waffen geschlossen und mit der Mündung nach unten getragen werden, wenn sie entladen sind. Während den Mittagspausen am Sammelplatz sollten die Waffen in einem Gewehrständer abgestellt werden.

• Wie ist die Waffe beim Überwinden von Geländehindernissen (Gräben, Zäune), beim Besteigen/ Verlassen von Hochsitzen und Fahrzeugen oder während der Fahrt zu tragen?
Beim Besteigen von Fahrzeugen und während der Fahrt muss die Schusswaffe entladen sein. Beim Besteigen oder Verlassen eines Hochsitzes, beim Überwinden von Hindernissen oder in ähnlichen Gefahrenlagen müssen die Läufe (Patronenlager) ebenfalls entladen sein.

• Wann darf der Schütze erst einen Schuss abgeben?
Ein Schuss darf erst abgegeben werden, wenn sich der Schütze vergewissert hat, dass niemand gefährdet wird. Eine Gefährdung ist z.B. dann gegeben, wenn Personen durch Geschosse oder Geschossteile verletzt werden können, die an Steinen, gefrorenem Boden, Ästen, Wasserflächen oder am Wildkörper abprallen oder beim Durchschlagen des Wildkörpers abgelenkt werden, oder wenn beim Schießen mit Einzelgeschossen kein ausreichender Kugelfang vorhanden ist.

• Wie weit gefährdet ein Schrotschuss und ein Büchsengeschoss das Hintergelände?
Treffen Schrotkörner oder Büchsengeschosse auf Steine, gefrorenen. Boden, Äste oder Bäume so können diese bei einem ungünstigen Auftreffwinkel abprallen und als kleine Metallteilchen unkontrolliert im Gelände umherfliegen. Dabei können nicht nur Menschen sondern auch Wild, das sich hinter dem beschossenen Stück befindet, tödlich getroffen oder verletzt werden. Daher ist es wichtig, dass man mit einem guten Kugelfang schießt und darauf achtet, dass das zu beschießende Wild frei steht.

• Warum wird das Verschießen von Flintenlaufgeschossen („Brenneke“) bei Gesellschaftsjagden von der Jagdleitung oft verboten?
Flintenlaufgeschosse sind nicht nur ein Behelf in ihrem Wirkungskreis gegenüber dem Büchsengeschoss, sondern auch eine ernste Gefährdung für Jagdteilnehmer und Waldspaziergänger. Sie wirken wie Vollmantelgeschosse und haben nicht die Tötungswirkung wie Teilmantelgeschosse. Treffen Flintenlaufgeschosse auf Steine, gefrorenem Boden oder Bäume, so können diese „Bleibatzen“ zu unkontrollierten Querschlägern werden.

• Wann darf bei Gesellschaftsjagden die Waffe geladen und wann muss sie entladen werden?
Sofern der Jagdleiter nichts anderes anordnet, ist die Waffe erst auf dem Stand zu laden und nach Beendigung der Treibens sofort zu entladen.

• Wie erfährt der Schütze, das ein Treiben beendet ist?
Entweder es wird abgeblasen, dann ist zu entladen, oder das Treiben endet nach vereinbarter Uhrzeit oder der Schütze wird vom Stand abgeholt.

• Was ist zu beachten, wenn ein Schütze solange schießen darf, bis er abgeholt wird?
Diese Regelung gilt bei Drückjagden oder Stöberjagden auf Schalenwild oder bei einem gemeinsamen Ansitz. Derjenige, der den Schützen zum Stand bringt und ihn wieder abholt, muss sich unmissverständlich bemerkbar machen können (lautes Rufen, Signalband am Hut usw.). In diese Richtung darf grundsätzlich kein Schuss abgegeben werden. Bei der nächtlichen Ansitzjagd (Vollmondphase) müssen sich die Jäger zusätzlich mit Taschenlampen gegenseitig eindeutig verständigen.

• Darf in ein Treiben hineingeschossen werden?
Mit Büchsen- oder Flintenlaufgeschossen darf nicht in das Treiben hineingeschossen werden. Ausnahmen kann der Jagdleiter nur unter besonderen Voraussetzungen (z.B. Geländeform oder bei Ansitzdrückjagden) zulassen, sofern hierdurch eine Gefährdung ausgeschlossen ist. Wenn sich Personen in Gefahr bringender Nähe befinden, darf in diese Richtung weder angeschlagen noch geschossen werden. Ein Durchziehen mit der Schusswaffe durch die Schützen- oder Treiberlinie ist unzulässig.

• Was haben die Schützen bei Kesseltreiben zu beachten?
Bei Kesseltreiben bestimmt der Jagdleiter, ab wann nicht mehr in den Kessel geschossen werden darf; dazu muss er rechtzeitig das Signal „Treiber in den Kessel“ blasen oder blasen lassen.

• Was ist zu beachten, wenn Durchgeh- oder Treiberschützen mit eingesetzt werden?
Durchgeh- oder Treiberschützen dürfen während des Treibens nur entladene Schusswaffen mitführen. Das Mitführen der Schusswaffe kann für den Durchgeh- oder Treiberschützen zweckmäßig sein für den Fangschuss auf vom Hund gestelltes, erkennbar krankes Wild. Diese Regelung gilt nicht für Feldstreifen und Kesseltreiben.

• Wann und warum muss eine Gesellschaftsjagd abgebrochen werden?
Bei schlechten Sichtverhältnissen (bei dichtem Nebel, dichtem Schneetreiben, einsetzender Dunkelheit) hat der Jagdleiter die Jagd einzustellen, denn durch schlechte Sicht und fehlende Orientierung können Schützen oder Treiber gefährdet werden.

• Darf im alkoholisiertem Zustand die Jagd ausgeübt werden?
Wer die Jagd im alkoholisiertem Zustand ausübt kann bei Gesellschaftsjagden ausgeschlossen werden und/oder sogar seinen Jagdschein verlieren. Die Zuverlässigkeit des Jäger, besonders im Umgang mit Schusswaffen, wird dadurch in Frage gestellt. Bei Gesellschaftsjagden ist auch der Alkohol für die Treiber untersagt, da dies ein Beitrag zur Unfallverhütung darstellt. Verliert ein Jäger wegen Trunkenheit am Steuer seinen Führerschein, muss er damit rechnen, dass er Jagdschein und sogar Waffenbesitzkarte ebenfalls verliert (Frage der Zuverlässigkeit).

• Wer wird noch von der weiteren Teilnahme an einer Jagd ausgeschlossen?
Der Jagdleiter hat Personen, die infolge mangelnder geistiger und körperlicher Eignung besonders unfallgefährdend handeln (wer mit geladenem Gewehr durch die Schützen- oder Treiberlinie zieht oder wer in Richtung eines Schützen oder Treibers schießt), die Teilnahme an der Jagd zu untersagen. Wer vorsätzlich Fehlabschüsse tätigt, kann ebenfalls wegen mangelnder Jagddisziplin von der weiteren Jagd ausgeschlossen werden.

• Wann wird ein Jagdleiter bestimmt und was hat dieser für eine Funktion?
Bei Gesellschaftsjagden muss der Jagdausübungsberechtigte einen Jagdleiter bestimmen, wenn er nicht selbst diese Aufgabe wahrnimmt. Die Weisungen des Jagdleiters sind zu befolgen.
Der Jagdleiter hat den Schützen und Treibern die erforderlichen Anordnungen für den gefahrenlosen Ablauf der Jagd zu geben. Er hat insbesondere die Schützen und Treiber vor Beginn der Jagd zu belehren und ihnen die Signale bekannt zu geben.

• Was gilt für den Transport der Jagdgesellschaft bei Gesellschaftsjagden?
Die Transportfahrzeuge müssen über sicher und bequeme Auf- und Einstiege verfügen, sowie ausreichend Sitzgelegenheiten bieten, die absturzsicher sind.
• Wann muss der öffentliche Straßenverkehr gegen Wildunfälle besonders gewarnt werden?
Immer wenn eine Gesellschaftsjagd öffentliche Verkehrswege berührt, sind Hinweis- und Warnschilder aufzustellen, um vor dem unberechenbaren Überqueren von Wild zu warnen. Geschehen Verkehrsunfälle mit Wild im Rahmen einer Gesellschaftsjagd ohne Hinweis- und Warnschilder, so ist die Jagdleitung für die Folgen mitverantwortlich.

Abb. Hinweisschilder machen Autofahrer auf die erhöhte Gefahr des Wildwechsels aufmerksam

• Welche Sicherheitsmaßnahmen muss der Jagdleiter bei Standtreiben veranlassen?
Bei Standtreiben haben der Jagdleiter oder die von ihm zum Anstellen bestimmten Beauftragten den Schützen ihre jeweiligen Stände anzuweisen und den jeweils einzuhaltenden Schussbereich genau zu bezeichnen. Nach Einnehmen der Stände haben sich die Schützen mit den jeweiligen Nachbarn zu verständigen; bei fehlender Sichtverbindung hat der Jagdleiter diese Verständigung sicherzustellen. Sofern der Jagdleiter nichts anderes bestimmt, darf der Stand vor Beendigung des Treibens weder verändert noch verlassen werden. Verändert oder verlässt ein Schütze mit Zustimmung des Jagdleiters seinen Stand, so hat er sich vorher mit seinem Nachbarn zu verständigen.

• Welche Anforderungen stellt die UW an die Kleidung der Teilnehmer einer Gesellschaftsjagd?
Bei Gesellschaftsjagden müssen sich alle an der Jagd unmittelbar Beteiligten deutlich farblich von der Umgebung abheben. Als deutlich farbliche Abhebung eignen sich bei Treibern, Treiber- und Durchgehschützen z.B. gelbe Regenbekleidung oder Warnwesten in orange-roter Signalfarbe, bei Schützen mindestens ein orange-rotes Signalband am Hut. (s. Abb. 7.4)

• Darf man Kinder und Heranwachsende als Treiber einsetzen?
Kinder und Heranwachsende überschauen die Gefährlichkeit ihrer Tätigkeit als Treiber in der Regel nicht. Kommt es zu einem Unfall, etwa weil ein Treiberbub nicht in der Linie ging (Zurückbleiben oder Voreilen), haftet der Jagdleiter mit. Nach § 11 der UVV 1.1 „Allgemeine Vorschriften“ dürfen Personen unter 18 Jahren nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen sie infolge ihrer Unerfahrenheit und der noch mangelnden geistigen und körperlichen Reife besonders unfallgefährdet sind. Dieser Hinweis verbietet den Einsatz von Kindern als Treiber.

• Darf man bei der Entenjagd Schützen stehend in Booten (Wasserfahrzeugen) postieren?
Ja, vorausgesetzt, das Boot ist gegen Umschlagen und der Schütze gegen Sturz gesichert. Dazu muss das Boot entweder sehr breit oder mit einem Ausleger versehen sein, und der Schütze muss sich an einem Geländer fest- halten können.

• Bei welcher Jagdausübung ist ein Begleiter mitzunehmen?
Die UW „Jagd“ regelt, dass bei einer mit besonderen Gefahren verbundenen Jagdausübung ein Begleiter zu möglichen Hilfeleistung mitzunehmen ist. Besonders Gefahren können sich ergeben z.B. durch Witterungs-, Gelände- und Bodenverhältnisse, vor allem im Hochgebirge, auf Gewässern und in Mooren sowie bei der Nachsuche auf wehrhaftes Wild.

• Was ist bei schweren Unfällen im Revier zu beachten?
Die ordnungsgemäße Erstversorgung von verletzten Personen und die Verständigung der Rettungskräfte. Hierbei ist zu beachten, dass Krankenwagen u.a. unbedingt ins Revier gelotst werden müssen, da diese sich nicht mit dem Waldwegenetz und Flurnamen auskennen. Daher müssen die benachrichtigte Rettungskräfte an einem ihnen bekannten Treffpunkt (z.B. Bauernhof, Forsthaus) durch den Lotsen empfangen werden. Diese Rettungskette sollte man für den Ernstfall mit zuständigen Stellen durchsprechen.

• Welche Grundregeln zur Sicherheit sollten vor und während der Jagd immer beachtet werden?
Erste Hilfe beginnt lange vor einem Unfall. Bei Gesellschaftsjagden veranlasst der Jagdleiter das Mitführen von Erste Hilfe- Material. Darüber hinaus sorgt jeder Jäger für sich selbst. In jeden Jagdrucksack gehört Verbandszeug, Druckverbände, Dreieckstücher und Desinfektionsmittel.

Man hinterlässt immer Nachricht, in welchem Revierteil oder Hochsitz man sich aufhält, um nötige Suchaktionen abzukürzen. Man hat stets genügend Munition, eine Taschenlampe und wenn möglich ein Mobiltelefon dabei, um damit (wenn die Funkverbindung funktioniert) oder mit den anderen Hilfsmitteln einen Hilferuf absetzen zu können.

• Welche Mindest-Sicherheitsausrüstung muss der Jäger bei der Jagd im Gebirge mitführen?
In den Rucksack gehören unbedingt Verbandszeug, eine Alurettungsdecke (zusammengelegt nicht größer als eine Brieftasche), eine Taschenlampe, Feuerzeug, ein Mobiltelefon oder evtl. ein anderes Signalgerät.

• Wie geht das allgemein übliche Notsignal?
Für einen auf der Einzeljagd in eine Notlage geratenen Jäger kann es hilfreich sein, wenn er die allgemein übliche Notsignale kennt und anwendet.

Das Notsignal geht in der Reihenfolge: lang - kurz-kurz - lang und bedeutet: Helft - bin in - Not! Das Signal kann optisch (z.B. durch Winken oder mit dem Signalspiegel) oder akustisch abgesetzt werden, z.B. mit dem Jagdhorn, der Autohupe, einer Trillerpfeife. Weiterhin durch vier mehr oder weniger gedehnte Waldrufe (Hooop, Hopp/Hopp, Hooop) oder durch vier Schüsse, die dann in der Folge: Einzelschuss, nach etwa drei Sekunden ein Doppelschuss und nach wiederum drei Sekunden der vierte Schuss.

• Wie geht das alpine Notsignal?
Optische (Blinkzeichen) oder akustische (Rufe) Signale werden in Abständen von 10 Sekunden gegeben; nach sechs Signalen (= 1 Minute) tritt eine Pause von ebenfalls einer Minuten ein, danach wird wiederholt. International gilt das Winken mit beiden Armen (z.B. zu einem Hubschrauber) als Hinweis auf eine Notlage.

magnifier Call Now Button