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Untersuchung auf Krankheitsmerkmale - Jägerprüfung Fragenkatalog

12/05/2019
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Untersuchung auf Krankheitsmerkmale - Jägerprüfung Fragenkatalog

Untersuchung auf Krankheitsmerkmale - Jägerprüfung Fragenkatalog
• Welche Teile des Wildes hat der Jäger nach dem Aufbrechen und dem Ausweiden eines Stückes Haarwild zu untersuchen?
Zu untersuchen sind: das Herz, die Lunge, die Leber, die Milz, die Nieren, das Gescheide und - soweit vorhanden - die Brunftkugeln (Hoden), außerdem die Bauch- und Brusthöhle und der Träger (insbesondere bei Wildschweinen und Rotwild

• Worauf hat der Jäger bei der Untersuchung generell zu achten?
Auf das Vorhandensein von Geschwülsten und Abszessen an den inneren Organen und der Muskulatur. Geschwülste und Abszesse gelten nach Gesetz als für die Verzehrfähigkeit des Wildbrets bedenkliche Merkmale und bedingen die Anmeldung des Wildes zur amtlichen Fleischuntersuchung - insbesondere dann, wenn sie zahlreich angetroffen werden oder ungewöhnlich groß sind.

• Was ist eine Geschwulst?
Bei einer Geschwulst handelt es sich um einen Tumor, meist eine knotenförmige Gewebewucherung von unterschiedlicher Größe. Der Tumor - er kann sowohl gut-, als auch bösartig sein - ist entweder als beulenartige Verdickung der Oberfläche deutlich sichtbar oder als Verdickung im Inneren des betroffenen Organes tastbar. In der Farbe entspricht eine Geschwulst meist dem Gewebe des von ihr befallenen Organes oder Muskels.


Abb. Innere Organe
1. Weidsack (Pansen) la. Drüsenmagen
(Labmagen)
2. Kleines Gescheide
3. Leber
4. Milz
5. Nieren
6. Lunge mit Drossel, Schlund und Lecker
7. Herz
8. Zwerchfell

• Was ist ein Abszess?
Unter einem Abszess versteht man eine eitrige, rahmartige Einschmelzung im Gewebe, die oftmals kapselartig von einer Bindegewebehaut umschlossen ist. Abszesse weisen in der Regel eine grünliche bis weißlich-gelbe Färbung auf.

• Warum soll der Jäger bei männlichen Stücken die Brunftkugeln (Hoden) untersuchen?
Die Untersuchung dient der Feststellung, ob sie vom normalen Erscheinungsbild abweichen. Als Abweichungen gelten ungewöhnliche Schwellungen der Hoden. Darüber hinaus hat er festzustellen, ob die Hoden vereitert sind. Hierzu muss er sie auslösen und der Länge nach aufschärfen. Schwellungen und Vereiterungen sind das Ergebnis einer durch Bakterien hervorgerufenen Infektion. Finden sich Schwellungen oder Vereiterungen, dann sind die betreffenden Stücke ohne Ausnahme zur amtlichen Fleischuntersuchung anzumelden. Neben den anderen Organen sind dann die Brunftkugeln mit vorzulegen.

• Welche Verdachtsmomente kann die Untersuchung des Herzens liefern?
Zeigt sich das Herz über Gebühr vergrößert und ist es darüber hinaus im Muskel weich und lappig, dann ist der Verdacht auf eine bestehende oder gerade überstandene Infektionskrankheit gegeben. Finden sich weitere ungewöhnliche Veränderungen an den übrigen Organen, insbesondere an der Leber und an der Milz, dann ist das Wild zur amtlichen Fleischuntersuchung anzumelden.

• Auf welche Besonderheiten ist bei der Untersuchung der Leber und der Milz zu achten?
Auf Schwellungen von Leber und Milz, auf eine fleckenartige Verfärbung ihrer Oberfläche, auf eine ungewöhnliche Vergrößerung des sich an der Leberunterseite befindenden Lymphknotens sowie auf nicht glatte Ränder bei Leber und Milz. Werden derartige Veränderungen bemerkt oder sonstige ungewöhnliche Feststellungen (z.B. weißlich gelbe Punkte) getroffen, ist das Wild zur amtlichen Fleischuntersuchung anzumelden.

Hinweis: Im Zweifelsfälle immer einen in der Unterscheidung zwischen normalen und annormalen Erscheinungsbild von Leber und Milz erfahrenen Jäger fragen.

• Gilt das Vorhandensein von Leberegeln in der Leber als ein für den Verzehr des Wildbrets bedenkliches Merkmal?
Nein. Leberegel, sie finden sich in den Gallengängen der Leber, stellen für sich alleine kein derartiges Merkmal dar. Die Leber selbst ist jedoch nicht verzehrfähig.
Hinweis: Leberegel finden sich nicht in der Leber von Schwarzwild.

• Warum ist das Gescheide zu untersuchen?
Das Gescheide (insbesondere der Darm) gibt wesentliche Aufschlüsse über den Gesundheitszustand des Wildes. So ist z.B. eine Darmentzündung ein Hinweis auf eine bakterielle Infektion des Tieres. Erkennbar ist die Darmentzündung am glasigen Aussehen der Darmwände bei zugleich meist dünn-flüssigem Darminhalt, insbesondere im Weiddarm. Finden sich darüber hinaus weißlich-gelbe Punkte auf den Darmwänden sind dies Hinweise auf eine Kokzidiose (Hasen und Wildkaninchen) oder eine Pseudotuberkulose (Schalenwild, Federwild). Wildtiere, bei denen eine Darmentzündung festgestellt wird, sind zur amtlichen Fleischuntersuchung anzumelden. Das Gescheide ist zur Untersuchung mitzuliefern.

• Wie ist die Untersuchung des Netzes durchzuführen und worauf ist dabei zu achten?
Das Netz wird von Pansen und Darm vorsichtig abgelöst, mit den Händen auseinandergespannt und gegen das Licht gehalten. Die Kontrolle gilt dem Vorhandensein von Wasserblasen- bzw. wassertropfenähnlichen Einschlüssen von unterschiedlicher Größe. Bei ihnen handelt es sich um Finnenblasen des Fuchs- oder Hundebandwurms. Werden sie gefunden, sind auch die Bauch- und Brusthöhle auf das Vorhandensein derartiger Finnenblasen zu untersuchen. Sind es nur wenige, werden sie vorsichtig herausgeschnitten. Bei starkem Befall ist das Wildbret nicht verwertbar.

• Wie ist ein Stück Haarwild zu beurteilen, das stark abgemagert erscheint?
Erhebliche Abmagerung, aber auch der Schwund einzelner Muskelpartien gelten nach Gesetz als für die Verzehrfähigkeit des Wildbrets bedenkliche Merkmale. Da die Abmagerung zumeist das Ergebnis einer vorausgegangenen oder noch laufenden Infektionskrankheit sein kann, ist die amtliche Fleischuntersuchung unabdingbar. Auch dann, wenn die Abmagerung vorrangig auf starken Parasitenbefall zurückgeführt wird. Starker Parasitenbefall ist Wegbereiter für eine Infektionskrankheit, deren Vorhandensein letztlich erst durch eine bakteriologische Fleischuntersuchung abgeklärt werden kann.

• Worauf deuten frische Verklebungen oder Verwachsungen von Organen mit dem Brust- oder Bauchfell hin?
Sie zeigen an, dass es in diesen Bereichen zu Entzündungen des Gewebes als Folge einer Infektion gekommen ist. Ursache kann ein starker Lungenwurm oder Leberegelbefall ebenso sein wie die Verletzung durch einen Geschosssplitter, einen Forkelstich oder durch den Zusammenprall mit einem Kraftfahrzeug oder einem sonstigen Hindernis (Gatterzaun). Beim Vorhandensein derartiger Verklebungen oder Verwachsungen hat die Anmeldung des Wildes zur amtlichen Fleischuntersuchung zu erfolgen.

• Was passiert, wenn frisch erlegtes, nicht ausgekühltes Wild über längere Zeit im Rucksack oder im Kofferraum eines Fahrzeuges transportiert wird?
Es verhitzt und sein Wildbret wird ungenießbar. Je nach Außentemperatur und Schusswirkung (waidwund, zahlreiche Blutergüsse) kann es schon nach einer Transportzeit von 30 Minuten verhitzen. Gleiches passiert, wenn das Wild über längere Zeit unausgeweidet liegen bleibt. Der Fachmann spricht I in beiden Fällen von stickiger Reifung.

• Woran ist eine stickige Reifung erkennbar?
An der starken Säuerung des Wildbrets (niedriger pH-Wert), an der veränderten Fleischfarbe (kupferrot bis rotbraun) und an dem säuerlich-muffigen, zum Teil strengen Geruch. Wird derartiges Wildbret zubereitet, dann schmeckt es faulig-muffig. Finden sich vorgenannte Feststellungen bei einem Stück Haarwild, dann ist es ohne Ausnahme zur amtlichen Fleischuntersuchung anzumelden oder unschädlich zu beseitigen.

• Wie ist es zu werten, wenn statt eines Jagdscheininhabers ein Treiber oder Jagdhelfer ein Stück Wild versorgt?
Das Aufbrechen und Ausweiden von Wild durch eine Person, die keinen Jagdschein besitzt, ist unzulässig. Nach Gesetz besitzt sie nicht die hierfür erforderliche Qualifikation (Jägerprüfung) als „Fleischkontrolleur Haarwild“. Erfolgt das Aufbrechen und Ausweiden im Beisein eines Jagdscheininhabers, der anschließend die notwendigen Untersuchungen vornimmt, ist gegen den Vollzug dieser Arbeit durch einen Nichtjäger nichts einzuwenden.

• Welche Maßnahmen hat ein Jäger zu treffen, der beim Versorgen eines Stückes Wild feststellt, dass das Wildbret eine ungewöhnliche Farbe aufweist, wässerig ist und unangenehm riecht?
Er hat seine Feststellungen dem Revierinhaber, dem Berufsjäger oder Jagdaufseher zu melden und die Innereien einschließlich des Gescheides für eine nachfolgende Fleischuntersuchung sicherzustellen.

• Wie kann sich der Jäger selbst gegen eine Infektion durch ein Stück Wild schützen?
Indem er das Aufbrechen und Ausweiden grundsätzlich nur mit Einweg-Hand- schuhen (gibt es in der Apotheke oder Drogerie) durchführt. Außerdem muss er darauf achten, dass er sich weder mit dem Messer noch an einem Knochen verletzt. Ein weiterer Vorteil des Tragens von Handschuhen besteht darin, dass keine Keime von der Hand des Jägers (z.B. aus einer eiternden Schnittwunde am Finger) auf das Wildbret übertragen werden.

• Ist es richtig, wenn beim Aufbrechen und Ausweiden die inneren Organe neben dem Wild auf den blanken Boden gelegt werden?
Aus lebensmittelhygienischer Sicht sollte dies grundsätzlich nicht geschehen, da hierbei Bodenkeime auf die Innereien übertragen werden. Diese wiederum wirken sich bei einer eventuell erforderlich werdenden bakteriologischen Untersuchung ungünstig auf das Untersuchungsergebnis aus. Ein Stück saubere Plastikfolie oder die saubere Schweißeinlage aus dem Rucksack als Unterlage sind hier sinnvoll eingesetzt.

Empfehlung: Stets saubere Plastikbeutel zur Aufbewahrung der Innereien und ein Stück Küchenkreppapier zur vorläufigen Reinigung des Messers und der Aufbrechzange mit sich führen.

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