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Versorgen von Federwild Nahrung Wildbret – wichtige Information

05/02/2019
jaeger-werden
Versorgen von Federwild Nahrung Wildbret – wichtige Information

Versorgen von Federwild Nahrung Wildbret – wichtige Information
• Gelten für Federwild die gleichen lebensmittelrechtlichen Bestimmungen wie für Haarwild?
Ja, weitestgehend. Federwild unterliegt wie Haarwild als Lebensmittel den Bestimmungen des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes (LMBG). Dieses verlangt vom Jäger, dass er nur gesundheitlich einwandfreies, verzehrfähiges Federwild in den Verkehr bringt. Das Geflügelfleischhygienegesetz (GF1HG) und die Geflügelfleischhygiene-Verordnung (GF1HV) wiederum legen fest, wie er mit Federwild nach dem Erlegen umzugehen hat. Insbesondere verlangen sie von ihm, dass er beim Versorgen des Federwildes auf Merkmale achtet, die den Verzehr des Federwildes gesundheitlich bedenklich erscheinen lassen.

• Ist erlegtes Federwild, das für den menschlichen Verzehr bestimmt ist, zur amtlichen Geflügelfleischuntersuchung anzumelden?
Grundsätzlich ja.

• Gibt es Ausnahmen von dieser Anmeldungspflicht?
Ja. Unterbleiben kann die Anmeldung zur amtlichen Geflügelfleischuntersuchung, wenn beim Federwild vom Jäger keine für dessen Verzehr bedenklichen Merkmale festgestellt wurden und das Federwild zur Verarbeitung im eigenen Haushalt oder im Haushalt von Freunden und Bekannten bestimmt ist. Ebenfalls keiner Anmeldung zur amtlichen Geflügelfleischuntersuchung bedarf es, wenn Federwild keine für dessen Verzehr bedenklichen Merkmale aufweist und in geringen Mengen an die Gastronomie oder den Wildeinzelhandel abgegeben wird.

• Auf was hat der Jäger beim Erlegen und bei der Inbesitznahme von Federwild zu achten?
Er hat auf Merkmale zu achten, die das Fleisch des Federwildes als bedenklich zum Verzehr für Menschen erscheinen lassen.

• Welches sind diese „bedenklichen Merkmale“?
Dabei handelt es sich um:
• abnorme Verhaltensweisen und Störungen des Allgemeinbefindens - dies können u. a. Lahmheit und Flugunfähigkeit sein;
• das Fehlen von Anzeichen äußerer Gewalteinwirkung als Todesursache - dies erfordert die sorgfältige Kontrolle jedes aufgefundenen oder vom Hund apportierten Stückes Federwild auf Schussverletzungen;
• Geschwülste und Abszesse in den inneren Organen und in der Muskulatur - oft anzutreffen bei Federwild, das durch Schrote verletzt wurde, jedoch an diesen nicht verendet ist;

• erhebliche Abweichungen in Farbe, Konsistenz und Geruch bei Muskulatur und Organen - immer gegeben, wenn eine alte, eiternde Schussverletzung vorliegt, wenn das Wild verspätet aufgefunden wird oder wenn es vor dem Verenden starkem Stress ausgesetzt war (geflügeltes, vor dem Hunde flüchtendes Federwild);
• stickige Reifung und Fäulnis - immer zu erwarten, wenn Federwild Stunden später auf der Nachsuche aufgefunden wird;
• Geschwülste und Wucherungen im Kopfbereich oder an den Ständern (Rudern) - oft durch Entzündungen oder infektiöse Verletzungen verursacht;

• verklebte Augenlider, Anzeichen von Durchfall (insbesondere im Bereich der Kloake) sowie Verklebungen und sonstigen Veränderungen der Befiederung, der Haut- und Kopfanhänge sowie der Ständer - alles Krankheitsmerkmale, die unterschiedlichste Ursachen haben und die vermuten lassen, dass das Fleisch des hiervon betroffenen Federwildes für den menschlichen Verzehr nicht geeignet ist;
• Schwellungen der Leber oder der Milz, Entzündung des Herzens, des Darms, des Drüsen- und Muskelmagens - alles Zeichen einer bakteriellen Erkrankung. Sie zu erkennen, erfordert gute Kenntnisse des Jägers hinsichtlich auffälligem und unauffälligem Erscheinungsbild bei Organen und Gescheide von Federwild;
• Schwellungen der Gelenke, erhebliche Abmagerung oder Schwund einzelner Muskelpartien - meist Folgen einer vorausgegangenen oder bestehenden Erkrankung oder einer alten Schussverletzung.

• Was ist zu veranlassen, wenn bei erlegtem Federwild ein oder mehrere für den menschlichen Verzehr bedenkliche Merkmale festgestellt werden?
Es ist, wenn es dem menschlichen Verzehr zugeführt werden soll, zur amtlichen Geflügelfleischuntersuchung beim amtlichen Tierarzt anzumelden.
Hinweis: Da jede Untersuchung gebührenpflichtig ist, kann die Untersuchungsgebühr den Wert des Wildbrets übersteigen. Empfehlung: Federwild mit einem oder mehreren bedenklichen Merkmalen nach dem Tierkörperbeseitigungsgesetz entsorgen oder als Untersuchungsgut einem tiermedizinischen Institut zur Verfügung stellen.

• Darf der Revierinhaber erlegtes Federwild unausgeweidet an Privatpersonen, Gastronomie oder Wildeinzelhandel abgeben?
Nein. Die Abgabe darf nur erfolgen, wenn er sich zuvor davon überzeugt hat, dass das Federwild keine für den Verzehr seines Wildbrets bedenklichen Merkmale aufweist. Dies wiederum erfordert, dass er die Organe und das Gescheide auf krankhafte Veränderungen überprüft. Möglich ist dies nur, wenn das Federwild ordnungsgemäß versorgt und wie Schlachtgeflügel ausgenommen wird.

• Wie ist Federwild nach dem Erlegen und Versorgen zu behandeln?
Es ist alsbald nach dem Erlegen in eine Kühlung zu verbringen, in der es (wie Hase und Kanin) auf eine Kerntemperatur von + 4° C abkühlen kann.

• Warum ist die schnelle Kühlung bei Federwild erforderlich?
Die schnelle Kühlung verhindert eine Vermehrung von Bakterien im Wildbret. Diese gelangen einmal mit Schroten und von diesen mitgerissenen Federn ins Wildbret, zum anderen stammen sie aus dem durch Schrote verletzten Magen-/Darmbereich.

• Gibt es Unterschiede bei der Versorgung von Federwild?
Ja. Unterschiede bestehen zwischen der Versorgung von Hühnervögeln und Wildtauben einerseits und der Versorgung von Wasserwild andererseits. Bei Hühnervögeln und Tauban ist der Kropf möglichst bald nach dem Erlegen zu entfernen, beim Wasserwild nach dem Hupfen.

• Wann und wie sind Hühnervögel zu versorgen?
Das Versorgen der Hühnervögel erfolgt nach der Inbesitznahme des Wildes. Als erstes wird der Kropf (beutelartige, unmittelbar vor dem Brustbein sitzende Erweiterung der Speiseröhre) entfernt: Oberhalb des Kropfes die Federn rupfen, dann die darüber liegende Haut vorsichtig aufschärfen und den Kropf mitsamt Inhalt stumpf ablösen und herausreißen.

Anschließend den Vogel ausweiden: Über der Kloake (Darmausgang) die Bauchhaut etwas freirupfen. Die Kloake mit einem kleinen scharfen Messer umschneiden. Dann die Bauchhaut Richtung Brustkern 3-4 cm mit dem Messer aufschneiden. Mit zwei Fingern in die Bauchhöhle greifen und das Gescheide mit dem Magen und den Innereien (Herz, Lunge, Leber) herausziehen. Das Gescheide und die Innereien auf Krankheitsmerkmale untersuchen. Soll die Leber verwertet werden, ist die Gallenblase abzulösen.

• Wie wird Wassergeflügel versorgt?
Es wird nach der Inbesitznahme lediglich ausgeweidet. Dies geschieht auf die gleiche Art wie bei den Hühnervögeln.

• Warum ist es wichtig, den Kropf bei Hühnervögeln und Wildtauben möglichst schnell zu entfernen?
Im Kropf wird die gesammelte Nahrung (Käfer, Larven, Würmer, Sämereien) vorverdaut.
Dadurch säuert der Inhalt sehr stark. Verbleibt der Kropf am Wild, dringt die Säure ins Wildbret ein und beeinflusst dessen Geschmack. Außerdem können nach dem Ausweiden und da-mit Abriss des Schlundes (Speiseröhre) oberhalb des Magens frisch abgeschluckte Käfer,
Larven und Würmer in die Bauchhöhle gelangen und diese verschmutzen.

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