Vogeljagd in Deutschland - Trends und Jagdpraktiken Die Jagd auf Vogelwild in Deutschland hat eine lange Tradition und erfreut sich […]
Vorsichtsmaßregeln im praktischen Jagdbetrieb – Waffenhandhabung
Vorsichtsmaßregeln im praktischen Jagdbetrieb – Waffenhandhabung
• Was ist unbedingt vor Abgabe des Schusses zu beachten?
Man muss stets das Gelände beurteilen und prüfen, ob innerhalb der Reichweite der Geschosse Menschen sein können und ob das Gelände einen Kugelfang bildet. Die Vermeidung von Unfällen ist ungleich wichtiger als jeder jagdliche Erfolg.
• Wann ist mit dem Abprallen von Schroten zu rechnen?
Bei jedem Schuss. Schrote prallen je nach Art und Härte des Untergrundes (weicher Boden, Wasserflächen, gefrorener Boden) auch bei Aufprallwinkeln von über 20" ab. Schräg zur Schussrichtung liegende Hindernisse wie Ackerfurchen. Steine und Kiele oder Knochen des Federwildes fördern die Ablenkung der Schrote von 45“ und mehr aus der Schussrichtung. Abgeprallte Schrote können noch weit fliegen und die Reichweiten im freien Flug erreichen oder sogar vergrößern.
• Welche Schrotart ist besonders ablenkgefährdet?
Stahlschrote (Weicheisenschrote) deformieren beim Aufschlag kaum, geben somit wenig Energie ab und sind deshalb besonders ablenkgefährdet. Sie können auf große Entfernungen noch unfallwirksam sein.
• Welche Schrotgrößen sind nach der Ablenkung besonders gefährlich?
Große Schrote erreichen und halten höhere Fluggeschwindigkeiten. Sie gefährden nach dem Abprallen das Hintergelände ungleich stärker als feiner Schrot.
• Welches Abprallverhalten zeigen Flintenlaufgeschosse?
Nach den Schroten haben die flug-instabilen Flintenlaufgeschosse die größte Abprallneigung. Sie setzen sich auch bei großen Aufprallwinkeln vom Gelände, von Hindernissen oder vom Ziel ab und können allseitig große Ablenkungen erfahren. Flintenlaufgeschosse erreichen auch nach Ablenkung Flugweiten bis 1.500 m.
• Welches Abprallverhalten zeigen Büchsengeschosse?
Gut stabilisierte und stark querschnittsbelastete Büchsengeschosse haben die geringste Abprallneigung aller jagdlich verwendeten Geschosse, können aber bei einem Aufprallwinkel von bis zu 10“ schon bei weichem Gelände abprallen und dabei allseitig eine Ablenkung von mehr als 10“ aus der Schussrichtung erfahren. Wie bei allen verwendeten Projektilen erwächst auch bei den Büchsengeschossen beim Schuss in gefrorenes Gelände und in Baumbestände eine besondere Gefahr. Bei schweren Unfällen wurden Mehrfach-Ablenkungen von über 90° bekannt.
• Gibt es Geschossarten oder Geschossformen, die besonders widerstandsfähig gegen Abprallen oder Ablenkung, z.B. auch bei Hindernissen in der Flugbahn sind?
Nein. Zwar existieren innerhalb der jagdlich verwendeten Geschosse gewisse Abstufungen (z.B. sind Schrote und Flintenlaufgeschosse abprallgefährdeter als gut drallstabilisierte Langgeschosse, doch gibt es kein Geschoss, mit dem ganz ohne Folgen „in s Dicke“ geschossen werden kann.
• Wie weit gefährdet ein Schrotschuss das hinter dem Ziel liegende Gelände?
Je nach Kornstärke bis etwa 400 m (Faustregel: Körnung x 100 m), d.h. je gröber der Schrot, desto größer der Gefahrenbereich. Die Ausdehnung der Schrotgarbe in der Breite und Höhe steigt dabei mit der Entfernung: Auf etwa 150 m Entfernung ist die Garbe mehr als 50 m breit und hoch.
• Wie weit gefährdet ein Büchsengeschoss das Hintergelände?
Büchsengeschosse gefährden je nach Kaliber und Ladung sowie abhängig vom Abgangswinkel das Hintergelände auf Entfernungen bis zu fünf Kilometer. Die .22 l.f.B. trägt 1.500 m weit.
• Welches sind die hinsichtlich der möglichen Reichweiten gefährlichsten Schusswinkel?
Für den Büchsenschuss etwa 33°, für den Schrotschuss etwa 25°. Es ist aber zu beachten, dass die annähernde Höchstschussweite bereits bei geringerer Lauferhöhung erreicht werden kann.
• Wie verhält man sich bei einem Versager?
Die Waffe ist noch einige Sekunden auf das Ziel gerichtet zu halten, falls es sich nicht um einen Versager, sondern um einen Nachbrenner handeln sollte.
• Wie verhält man sich bei einem Nachbrenner oder bei einem „schlappen Schuss“?
Bei einem Nachbrenner oder einem schlappen Schuss können unverbrannte Teile der Pulverladung oder Teile der Schrotladung z.B. der Pfropfen oder das ganze Geschoss im Lauf verblieben sein. In solchen Fällen muss vor dem Laden durch den Lauf gesehen werden.
• Wie trägt der Jäger sein Gewehr außerhalb der Jagdausübung?
Entladen und so, dass jeder Beteiligte sofort erkennen kann, dass das Gewehr entladen ist. Bei Gesellschaftsjagden oder in Begleitung anderer wird die Waffe immer ungeladen mit geöffnetem Verschluss bzw. abgekipptem Lauf geführt. Magazine sind zu entnehmen bzw. zu entladen; „unterladen“ ist unzulässig. Auch Waffen mit geöffnetem Verschluss sind mit der Mündung steil nach oben zu richten. Der Jagdleiter kann bei Schneetreiben andere Trageweisen anordnen z.B. „Waffe entladen, gesichert und geschlossen, Mündung nach unten“.
• Wie trägt der Jäger sein Gewehr bei der Jagdausübung?
So, dass er sich nicht in Gefahr bringt und andere nicht gefährdet oder belästigt werden. Die Trageweise hängt von den Umständen ab und schließt alle handhabungsicheren Möglichkeiten ein. Die besten Methoden sind die Trageweisen „Lauf hinter der Schulter, Hand am Gewehrriemen“ oder „Gewehr auf dem Rücken, Riemen über der Brust“. Die Trageweise „Lauf nach vorne, Unterarm auf dem Lauf“ sollte man selbst auf der Einzeljagd und bei ungeladener Waffe nicht anwenden, in steilem Gelände sollte das Gewehr möglichst „talseitig“ getragen werden. Wird der Hund links geführt, ist die Waffe rechts zu tragen.
• Welche Vorsichtsmaßnahme ergreift der Schütze beim Überwinden von Geländehindernissen (Gräben, Zäune) oder beim Besteigen/Verlassen von Hochsitzen und Fahrzeugen oder Betreten von Häusern?
Er hat die Waffe gemäß den VSG 4.4 „Jagd“ der hier zuständigen Berufgenossenschaften auf jeden Fall zu entladen. Der geöffnete Verschluss macht dies deutlich sichtbar. Das Führen der geladenen Waffe ist nur zulässig zur eigentlichen Jagdausübung. Dies gilt auch z.B. beim Verlassen des Standes oder während der Pausen anlässlich von Gesellschaftsjagden. Der Jäger wird die Laufmündung auch bei geöffnetem Verschluss in eine sichere Richtung zeigen lassen. Zäune dürfen beim Übersteigen nicht mit der Waffe niedergehalten und z.B. Hochsitzluken nicht mit der Waffe aufgestoßen werden. Daraus resultierende Unfälle wären ein „unsachgemäßer Gebrauch der Waffe“ und demgemäß nicht versichert.
• Wie kann man die Laufmündung schützen?
Mit einem Mündungsschoner. Aber nicht vergessen, diesen abzunehmen und nach dessen Abnehmen in den Lauf zu sehen, weil auch durch das Aufsetzen des Schoners in diesem befindliche Fremdkörper in den Lauf gelangen können. Bei Büchsläufen besser bewährt hat sich die Verwendung von Klebeband.
• Kann eine abgeklebte Büchslaufmündung gefahrlos für Sicherheit und Präzision durchschossen werden.
Ja, weil bereits die durch den Schuss verdichtete Luftsäule vor dem Geschoss und nicht das Geschoss selbst die Abklebung beseitigt.
• Wie beseitigt man Fremdkörper im Lauf?
Durch geeignetes Reinigungsgerät. Herausblasen kann bei Minusgraden durch Vereisung der Atemluft zu Laufverengungen und -Sprengungen führen.
• Welche Vorteile haben abnehmbare Gewehrriemen?
Überall dort, wo der Riemen nicht direkt benötigt wird und nur hinderlich ist wie in Kanzeln, auf länger bezogenen Ständen, bei der Wasserjagd oder Drückjagd, im Waffenschrank usw.. Auf dem Schießstand muss der Riemen in jedem Fall abgenommen werden. Praktisch sind mit Riemenbügeln versehene Schnellwechselriemen, die für mehrere Waffen passen und z.B. auch gegen farblich auffallende, auf Gesellschaftsjagden sehr zweckmäßige „Sicherheitsriemen“ ausgetauscht werden können.
• Wie hat man sich auf der Jagd zu verhalten, wenn andere Personen sich in der Nähe befinden?
In diese Richtung darf weder die Waffe gerichtet, noch angeschlagen und geschossen werden. Erfahrene Jäger nehmen die Waffenmündung hoch, wenn sich andere Personen nähern.
• Was versteht man unter dem „Durchziehen mit der Waffe“ im Zusammenhang mit der Unfallverhütung?
Das Durchziehen mit angeschlagenem Gewehr durch die Treiber- oder Schützenkette stellt wegen der Möglichkeit der unzeitigen Schussauslösung oder einer riskanten Vorder- bzw. Hintergrundgefährdung eine große Bedrohung dar. Wer eine solche Handlung begeht, erweist sich als unfähig im Umgang mit der Waffe.
• Welche Konsequenzen sollte eine unsichere Waffenhandhabung haben?
Das gefährliche Durchziehen und andere Gefährdungen z.B. das Führen der geladenen Waffe außerhalb der Jagdausübung sollte mit dem Ausschluss des Übeltäters von Gesellschaftsjagden geahndet werden. Lächerliche „Verurteilungen" durch das abendliche „Jagdgericht“ sind in solchen Fällen völlig fehl am Platze.
• Was bedeutet der Satz „Achte des Weidmanns erstes Gebot: Was du nicht kennst, das schieß nicht tot!“ im Zusammenhang mit der Unfallverhütung?
Ein Schuss darf erst dann abgegeben werden, wenn das Ziel genau angesprochen ist und durch den Schuss und seine Folgen niemand gefährdet werden kann. Dies gilt insbesondere beim Ansitz in der Dämmerung oder zur Nachtzeit.
• Muss der Jäger in Erster Hilfe ausgebildet sein?
Ja. Die Bundesländer schreiben die Teilnahme an Erste-Hilfe Kursen entsprechender Lehrgangsträger für die Zulassung zur Jägerprüfung vor. Erste Hilfe ist aber auch später wichtig, weswegen der Jäger freiwillig an Wiederholungskursen teilnehmen sollte.
• Was ist vorbeugend und vorbereitend zu tun?
Erste Hilfe beginnt lange vor dem Unfall. Bei Gesellschaftsjagden veranlasst der Jagdleiter das Mitführen von Erste-Hilfe-Material. Darüberhinaus sorgt jeder Jäger für sich selbst. In jeden Jagdrucksack gehören Verbandszeug, Druckverbände und Dreieckstücher. Man hinterlässt immer Nachricht, in welchem Revierteil man sich aufhält, um nötige Suchaktionen abzukürzen. Man hat stets genügend Munition und eine Taschenlampe dabei, um mit dem Jägernotruf oder dem alpinen Notsignal Hilfe herbeizuholen. Funkgerät oder Handy können hier wertvolle Zeitvorteile bringen.
• Wie wird der in Jägerkreisen eingeführte Jägernotruf abgegeben?
Er besteht aus dem Signal „ lang, kurz, kurz, lang und bedeutet „Helft, bin in Not!“ Das Signal kann optisch (z.B. durch Winken oder mit dem Signalspiegel) oder akkustisch abgesetzt werden, z.B. mit dem Jagdhorn, der Autohupe, einer Trillerpfeife, durch durch vier mehr oder weniger gedehnte Waldrufe („Hooop, Hopp/Hopp, Hooop“) oder durch vier Schüsse.
• Wie wird der Jägernotruf durch vier Schüsse als solcher erkannt?
Einem einzelnen Schuss folgt nach etwa drei Sekunden ein Doppelschuss und nach wiederum drei Sekunden der vierte Schuss.
• Wie wird das alpine Notsignal abgegeben?
Durch sechsmal in der Minute, d.h. ungefähr alle zehn Sekunden abgegebene Schall- oder Lichtzeichen z.B. durch Schießen, Schreien, Trillerpfeife, Taschenlampe, Winken, Signalspiegel usw. Die Antwort auf das alpine Notsignal, z.B. durch den Rettungstrupp, besteht aus drei Zeichen in der Minute.
• Wie kann man außerdem zu erkennen geben, dass Hilfe notwendig ist?
• Durch Abschießen von roten Leuchtpatronen (erhältlich für Kaliber 16 und 20 oder für spezielle Notsignalgeräte). Die Bestätigung des Notsignals wird mit einer grünen Leuchtpatrone gegeben.
• Durch deutliches Strecken beider Arme über den Kopf. Beim Auftauchen eines Luftfahrzeuges wird man sich dazu auf den Rücken legen, um besser gesehen zu werden. Da dieses Signal international bekannt ist und in abgelegenen Gebieten sehr ernst genommen wird, sollte man z.B. bei der Auslandsjagd einem Luftfahrzeug niemals mit beiden Armen winken, da dies eine (unnötige und kostspielige) Suchaktion auslösen könnte.
• Welche Notsignal- und Notausrüstung kann dem Auslandsjäger empfohlen werden?
Trillerpfeife, Signalspiegel und (Dynamo-)Taschenlampe; Heftpflaster, Mullbinden, mehrere Verbandspäckchen und Dreieckstücher; Klebeband, Schnur, Streichhölzer, Kerze, Rettungsfolie, Schweizermesser mit Schere und Pinzette; Bleistift, Papier; Lichtschutz- und Wundlaufsalbe sowie persönliche Medikamente.
• Wie birgt man den Verletzten aus einer Gefahrenzone?
Mit dem Rautek-Rettungsgriff.
Dazu legt man ihm einen Arm an die Brust und ergreift diesen mit beiden, unter seinen Achseln durchgesteckten Händen. Bei Verdacht auf Wirbelverletzungen darf der Verletzte nur bei unmittelbarer Lebensgefahr bewegt werden.
Abb. Zur Jagd im Ausland gehört neben Waffe und Munition auch die jeweils passend abgestimmte Rettungsausrüstung
• Was tut man bei Blutungen?
Schwere Blutungen stillt man mit ggf. mehreren Druckverbänden oder mit der Hand. Abbinden gilt als überholt. Leichte Wunden sind mit Pflaster und Verband zu versorgen, Nachimpfungen gegen Tetanus usw. sind sicherzustellen.
• Was tut man bei Schussverletzungen?
Sie sind wie andere Blutungen zu behandeln. Festsitzende Geschosse, Geschossteile oder andere Fremdkörper sind zu belassen. Wichtig ist die Schockbehandlung. Abgetrennte Gliedmaßen sind dem Transport beizugeben.
• Wie werden Knochenbrüche erstversorgt?
Knochenbrüche sind manchmal schwer erkennbar. Können Gliedmaßen nicht bewegt werden, reiben die Knochen aneinander oder beobachtet man Fehlstellungen, so liegt höchstwahrscheinlich ein Bruch vor. wohingegen ein Bluterguss eher auf eine Prellung schließen lässt. Das verletzte Glied ist ruhig zu stellen, wobei eine Schienung nicht erforderlich ist. Man rollt aber Kleidungsstücke oder Decken zu Walzen und fixiert es in U-Form um das verletzte Glied.
• Was ist bei Verletzungen der Wirbelsäule zu beachten?
Bei Stürzen z.B. von Hochsitzen treten oft schwere Verletzungen der Wirbelsäule auf. Insbesondere wenn diese mit Lähmungen verbunden sind, darf man den Verletzten zwar wärmen, aber keinesfalls bewegen, bis der Arzt eintrifft und den Abtransport mit der Vacuumliege anordnet.
• Was ist bei einem Verletzten zu tun, der einen Unfallschock erleidet?
Man erkennt den Schock am schneller und schwächer werdenden Puls, an der Blässe, am Frieren des Verletzten, an seiner kalten Haut, am Schweiß auf der Stirn und an einer ungewohnten Nervosität. Einen Nicht-Bewusstlosen bringt man in Schocklage: Man öffnet beengende Kleidungsstücke, spricht ihm gut zu und lagert seine Beine hoch. Dazu wärmt man ihn, denn selbst bei Sommertemparaturen kann man im Schockzustand leicht lebensgefährlich unterkühlen. Keine Verabreichung von Alkohol.
• Wie behandelt man einen Bewusstlosen?
Da Erstickungsgefahr besteht, werden ihm zunächst die Mundhöhle und die Atemwege frei gemacht. Dann bringt man ihn in die stabile Seitenlage. Man kniet sich vor ihn und ergreift Knie- und Armgelenk der gegenüberliegenden Körperseite und zieht ihn zu sich herüber. Den Zieharm winkelt man ab und polstert die Hand unter den Kopf, der wegen großer Erstickungsgefahr unbedingt deutlich in den Nacken geschoben werden muss. Das untere Bein winkelt man ab.
• Was ist bei Atemstillstand zu tun?
Es ist sofort mit der Atemspende zu beginnen. Diese wird bei den Erste-Hilfe Kursen intensiv gelehrt und muss vorher unbedingt am Gerät geübt worden sein.