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Wiederbelebung Prüfungspflicht Falknerjagdschein - Beizjagd und Falknerei

02/02/2019
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Wiederbelebung Prüfungspflicht Falknerjagdschein - Beizjagd und Falknerei

Wiederbelebung Prüfungspflicht Falknerjagdschein - Beizjagd und Falknerei
„Die einzelnen Gebiete der Kunst des Jagens unterscheiden sich je nachdem, ob man sich lebloser Werkzeuge oder lebender Tiere bedient oder beide zugleich verwendet ...; hier soll nur von der Kunst mit Vögeln zu beizen, die Rede sein und in diesem Kapitel soll bewiesen werden, dass sie edler ist als alle anderen Jagdarten ... nicht jeder Mensch ist gleicherweise dazu (Beizjagd) geeignet, sondern nur ein unermüdlicher und begeisteter Liebhaber, der ebenso von Natur dazu veranlagt wie auch durch Unterweisung darauf vorbereitet sein muss.“

„Der Falkner muss einen klaren Verstand besitzen ... Er sei so kühn, dass er sich nicht fürchtet, notfalls auch wildes Gelände zu durchqueren. Auch soll er schwimmen können, damit er seinen Beizvogel, wenn er ein undurchschreitbares Gewässer überflog, schwimmend nachfolgen kann ... Er soll nicht zu jung sein, damit seine Jugend ihn nicht verleitet, gegen die Kunst zu handeln ... Auch darf er nicht jähzornig sein oder leicht in Wut geraten. Sehr häufig nämlich geschieht es, dass der Beizvogel etwas tut, was seinen Betreuer sehr aufbringt, und wenn dieser sich dann nicht zu beherrschen vermag, könnte er sich zu unüberlegten Handlungen gegen den Falken hinreißen lassen, die ihn ... nur zu leicht verderben würden.“ (Friedrich Der II.)

• Wo liegen die Ursprünge der Falknerei?
Die Ursprünge der Falknerei sind umstritten. Vermutlich liegen sie im vorderen oder mittleren Orient, vielleicht auch im fernen Osten (Japan, China).

• Seit wann gibt es Hinweise auf die Falknerei in Europa?
Solche Hinweise gibt es seit dem 4. Jahrhundert n. Chr.

• Wer betrieb im Mittelalter die Falknerei?
Die Falknerei war im Mittelalter ein weit verbreitetes Privileg des Adels

• Welche Ursachen führten zu dem fast völligen Untergang der Falknerei?
Ursachen waren gesellschaftliche Veränderungen durch die französische Revolution und die Entwicklung von Schusswaffen.

• Wann trat eine Wiederbelebung der Falknerei ein?
Mit der Gründung des Deutschen Falkenordens im Jahre 1923 begann die Entwicklung der modernen Falknerei.

• Bestehen zwischen der früheren und der modernen Falknerei Unterschiede?
Die moderne Falknerei unterscheidet sich kaum von der früherer Jahrhunderte; sie ist also die älteste fortbestehende Jagdart. Ein Unterschied liegt im heutigen Einsatz von moderner Technik (Sender/Empfänger).

• Welche Änderungen rechtlicher Art wurden 1935 verbindlich?
Der Falknerjagdschein wurde eingeführt, und fast alle Greifvögel erhielten ganzjährige Schonzeit (damalige Ausnahmen: Habicht, Sperber, Rohrweihe sowie Mäuse- und Raufußbussard).

• Gibt es eine Prüfungspflicht für die erste Erteilung des Falknerjagdscheins?
Eine doppelte Prüfungspflicht (Jäger- und Falknerprüfung) für den Falknerjagdschein gibt es seit 1976 (§ 15 Abs. 7 BJagdG). Jedoch entfällt die praktische und theoretische Schießprüfung.

• Wie ist die verfassungsrechtliche Stellung der Beizjagd?
Das Bundesverfassungsgericht hat in einer Entscheidung vom 05. November 1980 die Ausübung der Beizjagd als ein Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 GG) anerkannt.

• Welches sind die wichtigsten Rechtsgrundlagen der Falknerei?
Das sind die Jagdgesetze und die Naturschutzgesetze des Bundes und der Länder nebst Durchführungsvorschriften sowie das Tierschutzgesetz. Hinzu kommen das Washingtoner Artenschutzübereinkommen sowie die EG-Ver-ordnungen Nr. 338/97 und 939/97.

• Was versteht man unter Beizjagd?
Beizjagd ist nach einer sog. „Legaldefinition“ die Jagd mit Greifen und Falken (§ 15 Abs. 1 Satz 3 BJagdG).

• Wer darf die Beizjagd ausüben?
Jeder Inhaber eines Falknerjagdscheines, der einen Eigenjagdbezirk besitzt, die Ausübung des Jagdrechts gepachtet hat oder die Erlaubnis des Jagdausübungsrechts besitzt.

• Wem ist die Haltung heimischer Greifvögel erlaubt?
Nur dem Inhaber eines Falknerjagdscheins (§ 3 BWildSchVO).

• Welche und wie viele heimische Greifvögel darf der Inhaber eines Falknerjagdscheins halten?
Er darf insgesamt nicht mehr als zwei Exemplare der Arten Habicht, Steinadler und Wanderfalken halten (§ 3 BWüdSchVO), deren legale Herkunft er nachweisen muss (§ 22 BNatSchG).

• Wie ist die Haltung nichtheimischer Greifvögel geregelt?
Wer die erforderliche Zuverlässigkeit und ausreichende Kenntnisse hat sowie über erforderliche Einrichtungen verfügt, darf nichtheimische Greifvögel halten (§ 6 BArtSchVo).
• Wie teilt man die Beizvögel nach ihrem Jagdstil ein?
Man teilt sie in die Vögel vom Hohen Flug (z.B. Wanderfalke) und die Vögel vom Niederen Flug (z.B. Habicht, Steinadler) ein.

• Wo lassen sich Wanderfalken zur Beizjagd einsetzen?
Vorwiegend im flachen, deckungsarmen und übersichtlichen Gelände. Der Jagdflug kann über große Strecken gehen, so dass die Verfolgung und das Auffinden des Beizvogels problematisch sein können. Hilfsmittel ist der Sender.

• Was versteht man unter der Beize „aus dem An warten“?
Der zum „Anwarten“ abgetragene (abgerichtete) Falke stellt sich hoch in der Luft über seinen Herrn oder den suchenden Hund und wartet, bis der Hund vorsteht und Wild hochgemacht wird. Dann verfolgt er die Beute, schlägt sie nieder oder „bindet“ sie mit seinen „Händen" (Fängen) und geht mit ihr zu Boden. Wanderfalken schlagen (fast) nur Flugwild.

• Welchen Zweck hat die Falkenhaube?
Sie soll verhindern, dass der Falke sein Auge auf die Ferne ernstellt und eine weit entfernte Beute ins Auge fasst, so dass er ununterbrochen zum Jagdflug starten will.

• Welche Beizvögel werden verhaubt?
In der Regel nur Falken, weil sie Langstreckenjäger sind.
• Welcher Beizvogel kann überall zur Beizjagd benutzt werden?
Der Habicht. Als äußerst wendiger Jäger jagt er auch in deckungsreichem Gelände erfolgreich. Habichte werden in der Regel nicht verhaubt, da sie nur auf kurze Strecken jagen.

• Wie wird mit dem Habicht gebeizt?
In der Regel wird von der Faust gebeizt (Suche im Feld, Vorstehen, Buschieren. Stöbern, Frettieren).
Den Habicht kann man auch in freier Folge fliegen; dabei folgt der Habicht dem Falkner oder dem stöbernden Hund von Baum zu Baum. Habichte schlagen Feder- und Haarwild.


Abb. Wanderfalke (Weib) auf geschlagener Krähe

• Apportiert der Beizvogel seine Beute?
Nein, er geht nach dem Schlagen mit der Beute zu Boden. Der Falkner muss ihn suchen (Hilfe: Beils und Sender), zu ihm hinlaufen und die Beute aufnehmen. Nach einem Fehlflug sollen alle Beizvögel zum Falkner zurückkommen (Hilfe: Das Federspiel). Wird der Beizvogel nach einem erfolgreichen Jagd-flug gar nicht oder erst nach längerer Zeit gefunden, so kann er so viel gekröpft haben, dass er nicht beireitet.

• Welche weiteren Tiere werden zusätzlich als Jagdgehilfen in der Falknerei eingesetzt?
Jagdgehilfen sind Hunde, und zwar Vorstehhunde bei der Jagd mit Falken und Stöber- oder Vorstehhunde bei der Jagd mit Habicht oder Adler, sowie Frettchen.

• Wie beschaffen sich die Falkner auf legale Weise ihre Beizvögel?
Beschaffung und Besitz von Greifvögeln sind weitgehend eingeschränkt (§ 20f BNatSchG; Art. 8 EGVo 338/97). Beizvögel können daher fast nur auf dem Zuchtweg beschafft werden. (§ 20a Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG, Art. 8 EGVo 338/97). Lediglich der Habicht darf mit einer Ausnahmegenehmigung als Nestling oder Ästling der Natur entnommen werden (§ 22 Abs. 4 BJagdG i. Verb. mit § 20g Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG). Die Vermarktung legaler Vögel ist begrenzt zulässig (§ 20g Abs. 2 BNatSchG).

• Wie werden illegale Beschaffung und illegaler Besitz geahndet ?
Sie werden mit Bußgeldern (§ 30 BNatSchG) oder, wenn sie gewerbe- oder gewohnheitsmäßig begangen worden sind, mit Freiheits- oder Geldstrafen (§ 30a BNatSchG) geahndet.

• Wer darf Greifvögel züchten?
Wer seine Greifvögel legal besitzt, darf mit ihnen züchten. Eine Zuchtgenehmigung ist nicht erforderlich.

• Ist die Zucht von Greifvögeln auch für den Artenschutz von Bedeutung?
Ja, wenn gefährdete Arten nicht mehr in der Lage sind, eine überlebensfähige Population wieder aufzubauen. So haben Falkner des Deutschen Falkenordens bislang über 800 gezüchtete Wanderfalken erfolgreich ausgewildert; ihr Bestand ist nicht mehr gefährdet.
• Werden auch nichtheimische Greifvögel für die Beizjagd eingesetzt?
Ja. Hierzu zählen u.a. Ger-, Saker-, Lanner-, Prärie- und Luggerfalken, Wüsten- und Rotschwanzbussarde sowie die Habichtsadler.

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